Gerichtsurteil zum Thema Lärm

  • mal was ganz anderes:
    es ist unbestreitbar, das unsere pa's meist deutlich über den erlaubten pegeln liegen, aus welchem grund auch immer. die pegel hat sich ja nicht irgend ein depp ausgedacht sondern da steckt ne menge wissen hinter. habt ihr euch eigentlich mal gedanken gemacht, wenn jeder fünfte heutige teenie mit 45 sein hörgerät von der krankenkasse bezahlt haben will?
    mal abgesehen von den körperlichen einschränkungen und so weiter?


    wer soll dann noch die krankenkasse bezahlen? das wird dann wie mit den zähnen von jedem selbst bezahlte werden müssen!! das werden die wenigsten können.
    alle klagen hier über die kurzsichtigkeit der politiker. hier im forum wird in der regel oft noch kürzer gedacht, nämlich bis nach dem nächsten we, ob denn das geld stimmt. wenn so der unterbau aussieht, warum soll ich als politiker besser sein?

  • Ist zwar ein bisschen ot, aber das mit den Hörgeräten die von der KK bezahlt werden hat mich neulich auf die Palme gebracht. Die krnakenkasse zahlt beim Gehörschutz nicht mit, zahlt aber wohl die Behandlung von beruflich bedingten Hörschäden. Ich habe meinen Glauben in das deutsche Gesundheitssystem erneut verloren.

  • Also auf dem Schalker BJ Konzert, da war ich auch. Auf der Bühne gegenüberligenden Seite. Und es war auch nicht mein erstes Konzert.


    Aber die Lautstärke, die quasi gaaaanz hinten bei der Vorband ankam, das war eine Zumutung. Da hat der DJ schon recht. Bei BJ ging es dann halbwegs. Und mit Klang hatte das auch nicht mehr viel zu tun. Eher mit (sinnlosem) Krach. Und so muss nun wirklich nicht sein.


    Was die Messung angeht. Für "größere" Sachen, funktioniert das mit der DIN schon ganz gut. Publikum und so werden halt durch die Korrektur bzw. eigentlich ja durch den Ort des Mikrofons so weit wie geht gedämpft. Zumindest in einen für die Messung unkrittischen Bereich gebracht. Damit kann der VA dann zumindest was die Tonanlage angeht beweisen, dass er es nicht war. Ob er auch haftet, wenn das Publikum zu laut geschrieen hat, ist fraglich. Dagegen kann er aber (außer dem Verteilen von Gehörschutz und Aufklärung) nichts unternehmen.


    Bei "kleineren" VAs wird es da schwieriger. Die Messung an sich wird ungenauer oder schwieriger, da Publikumsdämpfung nicht mehr so gegeben sind, oder auch eine "gleichmäßig" laute Beschallung zu aufwändig wäre. Das muss ja schließlich auch einer bezahlen.


    Und ich glaube, hier liegt das Problem. Ich denke, wir bekommen noch ein paar Gerichtsurteile mehr, bis die Veranstalter kapiert haben, dass so eine Messung und eine gleichmäßige, angemessene Beschallung unterm Strich weniger kosten, als die Klagen nach der VA. Das es überhaupt so weit kommen muss ist schade, aber es ist wohl so.


    Es bewahrheitet sich halt einmal mehr: Ein Mensch ist intelligent, viele Menschen eher das Gegenteil.

  • Zitat von "Markus Verza"

    Ich verstehe nicht wieso hier immer so von den Kosten der Messung geredet wir als ob da direkt riese Beträge anfallen. Ein entsprechendes Meßgerät ist für unter 3.000 Euro zu erwerben. In der DIN steht nirgendwo das die Messung nicht von der Tonfirma gemacht werden darf. Die Kosten sollten also im Bereich von 100 Euro / Konzert liegen, wo ist also das Problem. Wer ganz sicher gehen will wird sicher einen Gutachter (z.B. den ADMIN) beauftragen aber nötig ist das nicht. Vor Gericht ist auf jedenfall erst einmal kein Anscheinbeweiß mehr möglich und dann sieht es für den Kläger nicht mehr gut aus.


    Um das zu präzisieren: An geschulte Meßtechniker wird ein Gerätesatz für 200,- Euro / Einsatztag vermietet, wenn ich selbst komme, reden wir über 600,- Euro / Einsatztag. Ja, für Kleinveranstaltungen ist das sehr viel Geld. Aber bei einem Bon Jovi-Konzert kann das doch kein Argument mehr sein...


    Am Rande: Im Zusammenhang mit dem DJ-Führerschein wird demnächst eine Lösung für Discotheken auf den Markt kommen, die preislich sehr interessant werden wird, bei Festinstallationen in Jugendclubs o.ä. wird die auch einsetzbar sein.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "HippeliPA"

    Wie genau stellt ihr euch denn diese Messung vor? Um wirklich später vor Gericht etwas in der Hand zu haben müsst man ja schon über jeden Kopf ein Micro aufhängen. Klasse Sache. Das nehmen wir dann noch auf, um später festzustellen, das die Mädels lauter kreischen als die PA.


    Diese Urteile sind für mein Rechtsempfinden höchst fraglich. Ich dachte eigentlich, das man in Deutschland jemanden die Schuld beweisen muss, bevor man Ihn verknacken kann. So sollte jeder der später auf Tinitus klagen will, sein Messystem am besten selbst mitbringen, fertig.


    1.) Wie die Messung abzulaufen hat, ist in der DIN 15905 Teil 5 sehr präzise geregelt.


    2.) Wenn man das richtig macht, gehen die kreischenden Mädels nur sehr marginal in die Messung ein.


    3.) Prinzipiell ist man auch hier im Bereich des Zivilrechts, der Kläger muss also beweisen. Wenn jedoch der Veranstalter keine Messung hat machen lassen (und somit seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist), dann tritt eine sog. Beweiserleichterung in Kraft. Der Geschädigte muss dann immer noch den Schaden nachweisen (Attest Ohrenarzt), wenn es von der Gegenseite bestritten wird, sollte man auch beweisen können, dass man auf dem Konzert war (Eintrittskarte, Zeugen...), aber die Ursächlichkeit der Schädigung braucht dann nicht mehr bewiesen werden, allenfalls kannn der Veranstalter versuchen, sie zu widerlegen.



    Ja, das ist massiv mißbrauchsanfällig. Auf der anderen Seite: Die Veranstalter brauchen ja nur zu messen und sich innerhalb der Grenzwerte zu bewegen...

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  • Zitat von "HippeliPA"

    Das mit dem Berechnen des Pegels ist so schon richtig. Aber das Rechnen ist leider auch nicht die stärke der Richter. Sonst würde man evtl. darauf kommen das nur eine von mehreren Tausend klagt. Alleine der Umstand das die anderen das überlebt haben sollte einen zu Denken geben.


    1.) Solche Schäden enden sehr selten in einer Schadensersatzklage, weil sehr wenige Geschädigte wissen, dass da was zu holen ist.


    2.) Je nach Empfindlichkeit des Gehörs, Vorschädigung, etc. fällt die Schädigung sehr unterschiedlich aus. Es bekommt ja auch nicht jeder Raucher Lungenkrebs.

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  • Zitat von "Seven"

    Mal was anderes.
    Wer garantiert denn, dass bei einer Pegelbegrenzung auf xy db keine Schädigungen mehr auftreten?


    Was ist wenn jemand einen Tinnitus erleidet, und die Pegelgrenze von xy wurde beachtet? Kann das "Opfer" dann nicht klagen? Denn "relativ" laut war es ja trotzdem.


    1.) Das garantiert keiner. Gerade Konzertbesuch nach lautem Arbeitstag, da sind 99 dB eher schon zu viel.


    2.) Doch, klagen kann das Opfer dann schon, aber halt ohne die Beweiserleichterung. Das ist nun mal recht aussichtslos...

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  • Zitat von "treibsand"

    Wenn mich der Veranstalter also das nächste mal auf zu Laut aufmerksam macht, bin ich dann gleich automatisch der Alleinschuldige ??
    Muß er das vor Zeugen oder schriftlich ??


    Wenn der Veranstalter so eine Anweisung beweisen kann, dann bekommt er Dich zumindest im sogenannten Innenverhältnis, er kann sich also die Schmerzensgeldzahlungen bei Dir wiederholen.

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