Moin.
Wir haben hier eien kleines Problem. Wir wollten einer Veranstaltung machen in eienr Halle, mit den ungefähren Ma?en 10x20.
Im Mietvertrag steht folgende Klausel:
"Gesondert wird an dieser STelle daruaf hingewiesen, dass die Halle bei dieser Art Veranstaltung nur für eien maximale Teilnehmerzahl von 200 Personen zugelassen ist. Die bestehenden Notausgänge und Fluchtwege sind frei zu halten. Der Veranstalter ist für die Einhaltung dieser Vorschriften verantworltich und steht hiefür in der Haftung. "
Also für 200 Personen, brauchen wir keine VEranstaltung zu machen, zumal bei vergleichbaren VEranstaltungen bis zu 500 Personen da sind, und die Securitys die HAlle sperren müssen, wegen Überfüllung.
Außerdem würde das dann bestimmt mit der Versicherung Probleme geben, falls da was passiert, und sich dort an die 400 PErsonenn aufhalten.
Hat einer mit solchen Klauseln schon Erfahrung gemacht?
MFG
Dominik