Wieviel PErsonen in einer HAlle?

  • Moin.


    Wir haben hier eien kleines Problem. Wir wollten einer Veranstaltung machen in eienr Halle, mit den ungefähren Ma?en 10x20.
    Im Mietvertrag steht folgende Klausel:
    "Gesondert wird an dieser STelle daruaf hingewiesen, dass die Halle bei dieser Art Veranstaltung nur für eien maximale Teilnehmerzahl von 200 Personen zugelassen ist. Die bestehenden Notausgänge und Fluchtwege sind frei zu halten. Der Veranstalter ist für die Einhaltung dieser Vorschriften verantworltich und steht hiefür in der Haftung. "


    Also für 200 Personen, brauchen wir keine VEranstaltung zu machen, zumal bei vergleichbaren VEranstaltungen bis zu 500 Personen da sind, und die Securitys die HAlle sperren müssen, wegen Überfüllung.
    Außerdem würde das dann bestimmt mit der Versicherung Probleme geben, falls da was passiert, und sich dort an die 400 PErsonenn aufhalten.


    Hat einer mit solchen Klauseln schon Erfahrung gemacht?


    MFG


    Dominik

  • Lieber Krikus,


    diese Klausel ist auf jeden Fall ernstzunehmen! Wenn es eine solche Beschränkung in der Besucherzahl gibt, ist diese im Regelfall durch einen entsprechenden Passus im Bauschein der Halle begründet, weil es zu wenige Flucht- und Rettungswege gibt. Normalerweise sind laut MVStättV pro m² Hallenfläche zwei Besucher zulässig. Diese Zahl reduziert sich halt bei mangelnden Fluchtmöglichkeiten. Solltest Du dennoch deutlich mehr Leute 'reinlassen, riskierst Du a) daß Dir die entsprechenden Behörden die Veranstaltung einfach abbrechen, wenn sie's spitzkriegen, und b), daß Du im Schadensfall - und da muß sich nur einer beim Rauslaufen das Bein brechen, weil ein anderer im Scherz "Feuer!" gerufen hat - mit besonderer Schwere zur Verantwortung gezogen wirst. Und mal im Ernst: Willst Du für den Rest Deines Lebens für einen Querschnittsgelähmten oder die Kinder eines Erstickten zahlen, weil sich Deine Veranstaltung rechnen sollte?
    Bitte sei so verantwortungsbewußt und suche Dir eine geeignete Location, falls Dein break even halt so hoch liegt. Und nix für ungut.


    MfG Tobias Zw.


    Nachtrag: Es erscheint mir auch sehr wahrscheinlich, daß diese Klausel im Vertrag steht, um den Saal nicht zur Versammlungsstätte nach MVStättV werden zu lassen, da diese erst ab 200 Besuchern greift.

  • Zitat von "Tobias Zw."

    Nachtrag: Es erscheint mir auch sehr wahrscheinlich, daß diese Klausel im Vertrag steht, um den Saal nicht zur Versammlungsstätte nach MVStättV werden zu lassen, da diese erst ab 200 Besuchern greift.


    Diese Zahl "riecht" geradezu danach. Wenn dem so ist, dann könnte man mit erträglichem Aufwand eine Sondergenehmigung vom Bauamt ("Nutzungsänderung") erhalten. Die werden sich das aber dann anschauen wollen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • und WAs besagt das MVStättV in dieser Richtung?
    Kann z.Z keinen link finden, indem das steht.
    Kann mir nämlich nichts darunter vorstellen.

  • Habe gerade mit dem BG der die HAlel vermietet geredet, der meint,
    wie ihr schon sagtet an der MVStättV,
    DAfür müssten die Notausgangsschilder mit Genaratoren befeurt werden.
    Feuerwehr sowie Rettugnsdiesnt müssen vor Ort sein. etc.


    ALso ich versteh das nicht so ganz, bei ähnlichen Veranstaltungen, welche angeblich den selben Vertrag bekommen haben, waren bis zu 500 PErsonen da, und von obigen MAßnahmen keine Spur.

  • Also ich habe auch schon auf Partys Musik gemacht wo sich dann 200 Leute in einen Raum gequetscht haben der für 50 Leute gereicht hätte. Da waren die Wände dann auch noch mit brennbarer Deko bestückt und es gab eine Tür von einem Meter...also wenn da was passiert wäre hätte ich nicht in der Haut des Veranstalters stecken wollen.


    Bei unseren ersten Gehversuchen haben wir uns auch keinen Kopf um irgendwelche Auflagen gemacht - da hat man andere Sachen um die man sich kümmert und denkt "Ach was soll der Unsinn, das passt schon."


    800 Leute in einer Halle mit Zulassung für 400, merkwüridge Trusskonstruktionen in 2Punkt System, Hobbysecurities,...


    Als wir dann irgendwann mal in einer ruhigen Minute über gewisse Sachen nachgedacht haben, ist uns aufgefallen das wir mit etwas Pech unser komplettes Leben hätten verbasteln können.


    Es gibt gewisse Auflagen die machen Sinn - und dazu gehört auf jeden Fall die Kopplung der maximal zulässigen Besucher an die vorhandenen Notausgänge.


    Was jetzt deinen Konkreten Fall betrifft, würde ich mal nachsehen wie viele Laufmeter Notausgang vorhanden sind.
    Bei uns (Saarland) wäre dann der zuständige Ansprechpartner die untere Bauaufsichtsbehörde. Haben bei einigen VA´s immer eine Begehung mit UBA, Gemeinde und Feuerwehr - das spart man sich natürlich wenn´s irgendwie geht, denke aber in deinem Fall müsstest du den Weg über ein ähnliches Konstrukt wählen.

    Besitzer einer 10-kanaligen DMX-Kaffeemaschine mit stufenloser RGB-Farbmischung und Remote-Brühvorgangsauslösung.