Der VPLT SR 2.0 gerät derzeit etwas in die Kritik: Während der PRODUCTION PARTNER in der Ausgabe 6/2005 (Seite 8 ) noch verhaltene Kritik übt ("nicht wirklich etabliert, könnte Probleme geben"), wird die Bühnentechnische Rundschau (3/05, Seite 10) schon ziemlich massiv:
Zunächst arbeitet Herbert Bernstädt die rechtliche Situation heraus und stellt in Frage, dass der VPLT SR 2.0 irgendeine Verbindlichkeit hätte, die von Vertragsparteien nicht explizit so vereinbart wäre. Dann arbeitet er die Gefahren heraus, die durch die Anwendung von D8+-Zügen anstatt BGV C1-Zügen entstehen können: Durch asynchrone Verfahrung können Wegdifferenzen entstehen, die zu einer Schwächung der Struktur führen können. Die Auswertung der Lastmessung und die daraus zu ziehenden Konsequenzen sei nicht klar geregelt, die Steuerung müsse nicht den erhöhten Anforderungen nach C1 entsprechen und beispielsweise nicht den Ausfall einer Phase detektieren. Die Prüfung muss nicht wie bei C1 von einem Sachverständigen, sondern nur von einem Sachkundigen erfolgenden, die vorgeschlagene Kennzeichnung kollidiert mit DIN 15560, das Thema "Lastfallmatrix" würde unter die Räder geraten.
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(Am Rande: Die Genehmigung zur Veröffentlichung dieses Artikels habe ich leider von der BTR nicht bekommen, die wollen halt ihre Zeitschrift verkaufen. Ich habe jedoch vor ein paar Tagen die BTR im Zeitschriftenladen am Ostbahnhof gesehen, sie ist jetzt also offensichtlich frei erhältlich, nachdem es sie jahrelang nur im Abo gab. Meiner Meinung nach lohnt es sich, in diese Ausgabe zu investieren.)