kostenlose Freeware für Laptop gesucht

  • Zitat

    Sobald die 5er Version von BPM auf dem markt ist werden wohl einige ihre 4er lizenz verkaufen weil längst nicht alle upgradeberechtigt sind


    ich glaube, Du verwechselst da was. Mit ziemlich großer Sicherheit wird ALCATech ein Update für ALLE v4 Besitzer anbieten. Nur einige werden eben dieses Update umsonst bekommen (hängt vom v4 Kaufdatum ab)...


    Aber zum Thema: Würde Dir empfehlen, WinAMP zu nehmen. Installier es 2x in unterschiedlichen Verzeichnissen (z.B. WinAMP-a und WinAMP-b). Das hat den Vorteil, dass Deine Soundkarteneinstellungen nicht bei jedem Start durcheinanderkommen. Schau' Dir die Media- Library mal genauer an, das ist nämlich ein sehr mächtiges Tool und dann sollte es für Deine Zwecke mehr als ausreichen. Hast zwar kein QUE aber so wie ich's verstanden habe, brauchst Du den ja für Deine Pausenmusik nicht und free ist's obendrein.


    Gruß


    SnOOker

  • Hi,
    es gibt aber noch Party Musik Mixer von Data Becker.
    Ist eine abgespeckte Version von Trektor.
    Und extrem Preiswert: ca 10 - 15 Euronen.
    Gibt es auch bei ebay.
    mfg dj kermid

  • Hallo,


    erstmal ist die BPM-Version von Alcatech egal in welcher Version 4 oder 5 nur für Private anwendungen gedacht. Steht in den AGB`s.
    Diese Versionen kann man auf jeder Art von Tauschbörsen downloaden.
    Sollte jemand damit gewerblich Musik machen (DJ, Pausenmusik) macht er sich erstmal von Haus aus strafbar.


    Nun gibt es aber noch den schmalen Grad zwischen legal und illegal.


    Bei uns in Niedersachsen ist das so, dass wenn Jemand diesen BPM-Player kauft, egal ob mit oder ohne Bedienteil, es immer eine Lizenz dazu gibt.
    Diese Lizenz ist anzusehen wie ein Kauf eines CD-Players im offenen Handel.


    Man kann seine CD`s , Kasetten und Vinyl`s mit dieser Software rippen. Und auch in der Öffentlichkeit abspielen.
    Aber !!! Man darf niemals die Hardware, sprich die Orginale , nie entsorgen. Denn bei einer Kontrolle durch die GEMA oder das örtliche Ordnungsamt, muss mann zu jedem MP`3 Titel auf dem Rechner die Orginale nachweisen.


    Dieses ist mir schon einige Male passiert. :idea:



    Gruß Roman

    Lauter.......Häääää......Laaaauuuutttteeeerrrr


  • Zum ersten Abschnitt : Die Software sich aus einer Tauschbörse zu besorgen ist schon mal sehr illegal. Und dabei ist auch die Versionsnummer irrelevant.


    zum zweiten: Wenn man schon mal Probleme mit den Ordnungsbehörden hatte hilft manchmal eine kleine Fotoserie vom Tonträgerregal im Büro auf dem Laptop. Falls da mal so ein Schlaumeier zu mir sagt: "das hast du doch alles aus dem i-net gesaugt" zeige ich ihm mal die fotos von dem was in meinem büro steht und die meisten ziehen dann schweigend wieder ab. Auch die Jungs von der Gema sind dann recht beeindruckt.

  • Hallo Uwe,
    Versionnummer ist nicht gleich Lizenznummer.
    Illegal ist das saugen schon, da haste recht! Hab ich auch geschrieben.
    Aber mit Foto`s kannst Du keinen beeindrucken. Die Jungs der Ordnungsbehörde lassen sich den Rechner oder Laptop zeigen, sowie das Programm und die Lizenz. Dann Programm öffnen, zufällige Lieder suche, picken 5 bis 15 Stücke raus. Und dann kannste mal zusehen, das Du diese findest.


    Achso, der Preis für " Fehlende Hardware" beläuft sich von 1,80 Euro bis ....!


    :shock:

    Lauter.......Häääää......Laaaauuuutttteeeerrrr

  • Zitat von "ThelastDJ"

    Hallo,


    erstmal ist die BPM-Version von Alcatech egal in welcher Version 4 oder 5 nur für Private anwendungen gedacht. Steht in den AGB`s.


    Ist mir neu


    Zitat von "ThelastDJ"


    Diese Versionen kann man auf jeder Art von Tauschbörsen downloaden.
    Sollte jemand damit gewerblich Musik machen (DJ, Pausenmusik) macht er sich erstmal von Haus aus strafbar.


    Das ist sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Einsatz strafbar.


    Zitat von "ThelastDJ"


    Nun gibt es aber noch den schmalen Grad zwischen legal und illegal.


    Bei uns in Niedersachsen ist das so, dass wenn Jemand diesen BPM-Player kauft, egal ob mit oder ohne Bedienteil, es immer eine Lizenz dazu gibt.
    Diese Lizenz ist anzusehen wie ein Kauf eines CD-Players im offenen Handel.


    Seit wann wird das in den Bundesländern verschieden gehandhabt? Du kaufst die Software. Mit dem Kauf kommt ein Vertrag im Sinne des BGB zustande. Und das BGB ist BUNDESrecht!


    Zitat von "ThelastDJ"


    Man kann seine CD`s , Kasetten und Vinyl`s mit dieser Software rippen. Und auch in der Öffentlichkeit abspielen.
    Aber !!! Man darf niemals die Hardware, sprich die Orginale , nie entsorgen. Denn bei einer Kontrolle durch die GEMA oder das örtliche Ordnungsamt, muss mann zu jedem MP`3 Titel auf dem Rechner die Orginale nachweisen.


    Dieses ist mir schon einige Male passiert. :idea:


    Wenn die GEMA mal ankommen sollte und dumm fragt (was mir in den letzten 16 Jahren NICHT EINMAL passiert ist), werde ich den Mitarbeiter erstmal wieder wegschicken. Er darf zwar fragen, aber ansonsten hat er erstmal keine Rechte. Außer die GEMA hat vorher einen begründeten verdacht und sich vorab einen richterlichen Dursuchungsbefehl ausstellen lassen.
    Die örtliche Ordnungsbehörde fragt nach MP3's und deren Originale? Welche Rechtsgrundlage wird von den Jungs herangezogen?


    Gruß


    Michael

  • Also,


    1. Du kannst den GEMA-Menschen wieder wegschicken, wenn er bei Dir Im Laden oder vor der Haustür steht.


    Aber nicht, wenn er bei einer VA plötzlich neben Dir steht, ein Foto von Dir und Deinem Equipment macht und dann sich erst zu erkennen gibt. :lol:


    2. bei einem richterlichen DSB ist es sowieso zuspät. Dann wird alles beschlagnahmt und durchsucht. :(


    Solche Menschen kündigen sich immer vorher an, per Post mit Einschreiben. Dabei geht es denjenigen nur um die Lizenzen zur vervielfältigung der Musikstücke.
    Solange Du einen Hardwareträger hast, passiert garnichts. Erst wenn Du diesen nicht vorzeigen kannst.


    Dieses Thema ist sehr brisant, denn solche Kontrollen , ziehen mehr Reibereien hintersich her als man denkt.
    Ich kann nur von Niedersachsen reden, weil ich hier meinen Firmensitz habe.


    Denn sollte nämlich irgendetwas nicht koscha sein, dann seht Euch vor Deutschland`s Bürokratie vor.
    Da ist die GEMA ein kleiner Fisch. Danach kommt dann die GEZ, örtliche Ordnung, Gewerbeaufsicht, usw. und zum Schluss, das Finanzamt.


    Dann sollte man sich noch mal vor Augen halten, ob man kooperiert oder gegen den Strom schwimmen möchte.


    in diesem Sinne

    Lauter.......Häääää......Laaaauuuutttteeeerrrr

  • Ok,


    jeder von Euch kennt doch die GEMA-Vorlagen für Musik bei öffentlichen Sachen.
    Anmeldung erfolgt durch den Veranstalter, das ist klar. Aber die Auflistung schreiben immer wir, wenn es gefordert wird.


    nun, nach ausfüllen und wegschicken habe ich Post von der GEMA bekommen.Das wir einen Nachweis für 3 besagte von uns genannte Titel geben müssten.Mit Datum zur Volage in unseren Betriebsräumen.


    So, die haben sich alles angeschaut, wir konnten auch vorlegen.


    Da ging es um Copyright und um vervielfältigung eines Musikstückes.

    Lauter.......Häääää......Laaaauuuutttteeeerrrr

  • Das ist mir aber ganz neu das sich die GEMA darum scherrt ob man das original von einer Scheibe hat. Bis jetzt (wissensstand herbst 2005, auskunft von einem GEMA außenmitarbeiter) interessiert die gema nur ob das original gespielt wird oder eine kopie und danach wird die veranstaltung abgerechnet.
    Diejenigen die sich dafür interessieren sind eigentlich die von der IFPI.


    Auf welcher rechtlichen grundlage die diese AUskunft eingefordert haben täte mich doch sehr interessieren. Weil die Jungs und natürlich auch Mädels der GEMA müssen sich ihre Auskünfte ja Rechtlich erst mal erstreiten. Man hat als Veranstalter keine Pflicht denen zutritt zu einer VA zu gegen. Alleine Schon das verhalten ungefragt Fotos zu machen ohne sich vorher auszuweisen und diese dann als Beweismittel nutzen zu wollen sehe ich rechtlich mehr als bedenklich....


    Und noch eine Frage die mir mal durch den kopf schießt. Warum will die GEMA was von dir . Schließlich ist ja der Veranstalter Vertragspartner der GEMA und hat sich damit auseinander zu setzen...

  • Bei privaten und geschlossenen VA`S kann man das machen, Aber nicht bei öffentlichen oder wenn man selbst der Veranstalter ist.
    Aber ich werde mal schauen ob ich den Brief noch habe, dann stelle ich den mal ein.


    In dem Sinne
    Roman

    Lauter.......Häääää......Laaaauuuutttteeeerrrr

  • Hallo!


    Habe es mal irgendwo recherchiert und auch schon bei VA´s gesehen die ich besucht habe . Ein schild an der tür mit folgender Aufschrift :


    Allen Mitarbeitern der GEMA sowie Mitarbeitern und Inhabern von Firmen die für die GEMA oder in deren Auftrag arbeiten ist der Zutritt zu dieser Veranstaltung untersagt.


    Da man ja auf einer veranstaltung im allgemeinen Hausrecht hat kann nun niemand genau nachweisen was drinne los war. Wenn sich nun doch ein Schlaumeier von dem Verein da rein traut hat er erst mal eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch am hals. Und das wird er dann Persönlich bezahlen. Das wird sich jeder Außendienstmitarbeiter zwei mal überlegen....


    Als weiteren Tip : Niemals deinen Arbeitsplatz auf einer VA fotografieren lassen.


    Hier im nördlichen NRW haben wir auch einen Sehr aktiven "GEMA-Spitzel" . Glücklicherweise weiß ich wer er ist und wenn er auftaucht weiß ich wie ich mich verhalten muss.....