Frage an die Profis: Manfrotto 387XU und C1.

  • Schon oft wurde das Thema Stative und C1 hier besprochen. Trotzdem hier meine konkrete Frage:


    - Das Kurbel-Stativ Manfrotto Windup 387XU wird ohne "C1" verkauft.


    - In der Durchführungsanweisung der C1 §8 Abs.1 habe ich gefunden: "Stative siehe z.B. DIN 15 560-27 "Scheinwerfer für Film, Fernsehn, Bühne und Photographie; Stative; Sicherheitstechnische Anforderungen".


    - Im Tüv-Zertifikat des Manfrotto 387XU steht: "Das Produkt entspricht den Anforderungen des Deutschen Gerätesicherheitsgesetzes und wurde geprüft nach DIN 15 560-27 (1996)".


    Frage: Kann ich das Stativ nun so benutzen, als hätte es "C1"? Oder ist es erforderlich, dass der Hersteller das Stativ direkt mit "C1"-Hinweis verkauft?


    Viele Grüße


    Stephan

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  • 1.) Das wird noch ein Jura-Forum...


    2.) Die BGV C1 fordert nirgendwo, dass das Zeugs "nach C1 zugelassen" deklariert sein muss, sondern sie stellt gewisse Anforderungen, meist durch Bezug auf eine Norm.


    Und dann:



    3.) Die aktuelle Ausgabe dieser Norm ist vom Januar 2006...

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