Schon oft wurde das Thema Stative und C1 hier besprochen. Trotzdem hier meine konkrete Frage:
- Das Kurbel-Stativ Manfrotto Windup 387XU wird ohne "C1" verkauft.
- In der Durchführungsanweisung der C1 §8 Abs.1 habe ich gefunden: "Stative siehe z.B. DIN 15 560-27 "Scheinwerfer für Film, Fernsehn, Bühne und Photographie; Stative; Sicherheitstechnische Anforderungen".
- Im Tüv-Zertifikat des Manfrotto 387XU steht: "Das Produkt entspricht den Anforderungen des Deutschen Gerätesicherheitsgesetzes und wurde geprüft nach DIN 15 560-27 (1996)".
Frage: Kann ich das Stativ nun so benutzen, als hätte es "C1"? Oder ist es erforderlich, dass der Hersteller das Stativ direkt mit "C1"-Hinweis verkauft?
Viele Grüße
Stephan