Mietfahrzeug, Selbstbeteiligung im Schadensfall

  • Zitat von "Stephan Graeske"

    Meinte ich ja mit "es sei denn, er macht es absichtlich". Also stimmst Du meinem Wissen zu?


    Absicht wäre Vorsatz. Es kommt aber noch grobe Fahrlässigkeit hinzu.


    Zitat

    Bei Vorsatz zahlt jedoch auch keine Haftpflicht -


    Bei grober Fahrlässigkeit auch nicht.


    Zitat

    bleibt also die Frage ob der "Freelancer" eine Haftpflicht braucht. Hast Du hierzu auch etwas gehört?


    Ein paar Gedanken dazu:


    1.) Die Haftpflichtversicherung kümmert sich ja auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn also der Chef seinen Freelancer verklagt, sorgt die Versicherung erst mal für entsprechende Verteidigung (das kann ja auch teuer werden, wenn's schief geht oder ein Vergleich geschlossen wird).


    2.) Die Vertragsverhältnisse in der Branche sind rechtlich etwas unsicher. Ob der Freelancer nun eher Erfüllungsgehilfe ist oder eher Sub-Unternehmer, das ist schon für Juristen schwer zu klären.


    3.) Wenn mal wirklich etwas schief geht, also wirklich große Summen auf dem Spiel stehen, dann ist damit zu rechnen, dass die Versicherungen grobe Fahrlässigkeit erkennen. Es gibt so viele Gesetze, Vorschriften und Normen, da lässt sich fast immer etwas finden, von dem man sagen kann "das hätten Sie aber wissen/beachten müssen".

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Unabhängig vom Übrigen geschriebenen:
    Da der Freelancer ja diesen Abend sicherlich umsonst gearbeitet hat, reduziert sich Dein Schadensbeteiligung schonmal von 750€ um die z.B. 200€ des Freelancers auf 550,00 € :D .
    Das ist schonmal in jedem Fall weniger, als wenn der Freelancer einen auf Deinen Namen zugelassenen LKW versemmelt. Denke bitte an den Fahrzeugausfall, die Hochstufung der Versicherung, die zahllosen unnötigen Arbeitsstunden rund um den ganzen Ärger... Differenzen zwischen Reparaturkosten/Ersatzfahrzeug und dem Auszahlungsbetrag der Versicherung....
    De Fakto ein unkalkulierbares Risiko.
    Dagegen sind die ~550 € SB des Autovermieters doch das eindeutig überschaubarere Risiko.
    Dies ist (neben einigen anderen)auch mit ein Grund, warum ich fast alle Produktionen mit Miet-LKW/-Transportern entsende, und nur einen einzigen Transporter unterhalte, um unkompliziert "schnell mal eben" jederzeit Material durch die Gegend schieben zu können.

  • Hi,


    hatte mal das Problem bei einer Anmietung eines Sprinters. Damals hatte Herz das "günstige" Angebot und wie es kommen mußte, knack Macke reingefahren. Ich dachte kein Problem ist ja Vollkasko!! BÄÄÄÄH!! Kleingedrucktes nicht gelesen und mit 1.000,- Euro war ich dabei. Beim nächsten mal mich genau nach der Selbstbeteiligung erkundigt und bei AVIS gab es den Sprinter gegen eine etwas höhere Versicherung OHNE SB!!


    Seitdem im Falle eine Falles AVIS - oder vorher genau bei jedem Anbieter nachfragen!!!


    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Zitat von "Markus"

    Unabhängig vom Übrigen geschriebenen:
    Da der Freelancer ja diesen Abend sicherlich umsonst gearbeitet hat, reduziert sich Dein Schadensbeteiligung schonmal von 750€ um die z.B. 200€ des Freelancers auf 550,00 € :D


    So ein scharrn!

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Zitat von "Stephan Graeske"


    Wenn ein Disponent von seinem Freelancer ein Nachweis seiner Haftpflichtversicherung wünscht, dann doch weil er glaubt dass diese Haftpflichtversicherung zahlt, falls der Freelancer etwas zerstört. Aber das bedeutet ja nicht unbedingt, dass der Disponent in seiner Annahme richtig liegt.


    Na, irgendeiner wird sich doch mal Gedanken gemacht haben.
    Die zweite Sache ist die, wie vom Admin schon angedeutet:
    Wann ist jemand Freelancer und wann ist jemand ein Sub-Unternehmer?


    Wenn ich als Sub-Unternehmer für eine andere Firma arbeite (ob Agentur oder anderes Rental-Unternehmen ist doch egal), dann muss ich doch auch für meinen verursachten Schaden aufkommen.


    Als Angestellter oder als "Erfüllungsgehilfe" würde ich das auch so sehen, daß ich im Verantwortungsbereich meines Arbeitgebers stehe.


    Zitat von "Stephan Graeske"

    Warum verkaufen Versicherung eine Kinderhaftpflicht, wenn in Deutschland kein Kind haftbar ist? Doch nur deshalb, weil die Eltern in Ihrer Annahme - das Kind braucht eine Versicherung - nicht richtig liegen.


    Hab ich jetzt persönlich noch nie irgendwo gesehen. Aber solche "Geschäftsideeen" halten sich normalerweise auch nicht lange auf dem Markt. Bis die Leute dahintersteigen, die Presse darauf rumreitet und aufgeklärt wird, können zwar ein paar Monate vergehen, aber auf Dauer kann ich mir nicht vorstellen, daß sich so etwas hält...

  • Hi


    es gibt ganz klare Regeln wann jemand "Erfüllungsgehilfe" oder Sub ist. Ich kann mich da an mein Arbeitsrechtunterricht noch schwach daran erinnern. Ich werde mich schlau machen.


    Dann noch: Wenn ich angestellt, also ein festes oder befristetes AV habe, dann haftet natürlich mein Chef. Er bekommt ja auch schließlich den Gewinn.


    Wenn jemand etwas in der Firma kaputt macht, dann muß er das ja auch nicht ersetzen. das ist unternehmerisches Risiko halt.


    Ich ahndhabe das so mit meinen DJ Kollegen, das wenn etwas kaputt ist, ich es repariere, außer es ist mutwillig zerstört worden. Als Bsp. Lichteffekt einfach in den Hänger geworfen und danach nur noch Mondlandschaft (zerbeult). Aber so etwas ist zum Glück noch nicht vorgekommen. Darüber hinaus, habe ich einen Posten in meiner Kalkulation, der nennt sich Reperaturkosten pro Jahr.
    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!