Zitat von "Stephan Graeske"Meinte ich ja mit "es sei denn, er macht es absichtlich". Also stimmst Du meinem Wissen zu?
Absicht wäre Vorsatz. Es kommt aber noch grobe Fahrlässigkeit hinzu.
ZitatBei Vorsatz zahlt jedoch auch keine Haftpflicht -
Bei grober Fahrlässigkeit auch nicht.
Zitatbleibt also die Frage ob der "Freelancer" eine Haftpflicht braucht. Hast Du hierzu auch etwas gehört?
Ein paar Gedanken dazu:
1.) Die Haftpflichtversicherung kümmert sich ja auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn also der Chef seinen Freelancer verklagt, sorgt die Versicherung erst mal für entsprechende Verteidigung (das kann ja auch teuer werden, wenn's schief geht oder ein Vergleich geschlossen wird).
2.) Die Vertragsverhältnisse in der Branche sind rechtlich etwas unsicher. Ob der Freelancer nun eher Erfüllungsgehilfe ist oder eher Sub-Unternehmer, das ist schon für Juristen schwer zu klären.
3.) Wenn mal wirklich etwas schief geht, also wirklich große Summen auf dem Spiel stehen, dann ist damit zu rechnen, dass die Versicherungen grobe Fahrlässigkeit erkennen. Es gibt so viele Gesetze, Vorschriften und Normen, da lässt sich fast immer etwas finden, von dem man sagen kann "das hätten Sie aber wissen/beachten müssen".