• Hallo zusammen!


    ich wollte mich mal informieren was ich für Lehrgänge und Auflagen erfüllen muss um auf Bühnen Pyrotechnik "abzuschießen"?


    Das Problem ist folgendes: bisher sind wir immer gut ohne Pyro zurechtgekommen. Jetzt gibt es aber scheinbar den Trend, dass immer mehr Kunden nach Indoor-Bühnen-Pyrotechnik fragen!


    Was muss ich machen, damit ich auf der rechtlich Sicherenseiten bin. ich meine nicht die anmeldung bei Ordnungsamt sondern wo und wie ich Lehrgänge belgen kann und was das Kostet? Brauche ich überhaupt einen Lehrgang? DANKE IM VORRAUS

    Liebe Grüße
    Marcel

  • Exakt. Da werden sie geholfen ;) .


    Speziell fuer den Bereich Buehne entwickelte pyrotechnische Gegenstaende fallen in die Klasse T (zusammen mit z.B. Airbags, Notsignalmitteln usw., 'technische Zwecke' eben). Diese Klasse unterteilt sich in die Unterklasse T1 (kleinere Sachen, die Menge an pyrotechnischen Inhaltsstoffen, die Brenndauer und die Hoehe/Ausdehnung), welche ohne spezielle Erlaubnis oder Befaehigungsschein erworben und verwendet werden kann und die Unterklasse T2 mit den 'dicken Dingern', welche eine Erlaubnis nach Paragraph 7 und eine Befaehigung nach Paragraph 20 Sprengstoffgesetz erfordern (Erlaubnis u. Befaehigung koennen in einem Dokument zusammengefasst sein, sie koennen aber auch auf zwei Personen verteilt sein...).


    Fuer T1 sollte man, wenn man eigenverantwortlich abbrennt, eine Versicherung haben, die das mit abdeckt. Anmeldung und Erprobung, ggf. mit der Feuerwehr, Abnahmen usw. laufen, zumindest wenn es um VersStaett geht, aehnlich wie bei allen Feuersachen.


    Soweit eine krampfhaft einfach gehaltene Kurzinfo, ausfuehrliche Erklaerungen finden sich im Feuerwerk-Forum.


    MfG Stefan


    PS: wer einen Sack Umlaute fuer Damn Small Linux rumliegen hat, her damit ;) .