***habe jemanden gefunden, Dank an Örni***
9. Juli 2006 #2 Du weißt, dass was du verlangst illegal ist und gegen die Straßenverkehrsregel verstößt !Stichwort: Lenkzeiten und Ruhepausen.Jochen
9. Juli 2006 #3 Und laut Arbeitszeitgesetz bräuchte man zumindest eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde...