Boxen fliegen in Diskothek

  • Hej...


    Danke, für die vielen lehrreichen Hinweise... :D
    Die ganze Sache hat sich dann auch leicht klären können, da die Betreiber einen "unpolitischen" Techniker zu Rate gezogen haben und auch wir mit anderen Technikern die ganze Sache durchgesprochen haben...dementsprechend wurde diese Installation als sicher angesehen...
    thx Chucky


    P.S. zum Beitrag von 'nojunk':
    "ICH würde, wenn ich du wäre, schleunigts zurück zur disko brummen, diesen MURKS (!!!) von der decke hängen und dabei hoffen, dass zwischenzeitlich noch nix passiert ist!..."
    wenn DU Dich schon so darüber äußerst, hättest Du wenigstens Deine Erfahrung einbringen können anstatt nur ein sinnloses Statement anzubringen...

  • Zitat von "ADMIN"


    Zwei Aufhängungen haben wir (sogar drei), vermutlich ist jeder einzeln davon in der Lage, die Box zu halten. Safetys braucht's dann nicht mehr extra.


    Mal eine Frage: Wenn man in einer Versammlungsstätte eine Leuchte montiert, dann muss es (nach VDE 0100-718) zwei voneinander unabhängige Befestigungspunkte geben, die mindstens das fünfache des Gewichtes tragen können, gilt das nur für Leuchten?

  • Nein, siehe BGV C1 §7:


    (6) Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte
    müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen
    gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende
    Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können.


    Hier liegt das Augenmerk auf "Ortsveränderliche -Geräte".


    Grüße


    Christoph

  • Zitat von "DIN VDE 0100-718.55.1"


    Freihängende elektrische Betriebsmittel über 5 kg Masse in Räumen für Besucher und auf Bühnen sind durch zwei voneinander unabhängige Aufhängevorrichtungen zu sichern. Hierbei muss jede für sich das Gesamtgewicht mit 5facher Sicherheit tragen. Sicherungsseile oder Sicherungsketten gelten als zweite Aufhängung (siehe auch DIN 56950).


    Also alle elektrischen Betriebsmittel über 5kg, somit auch Boxen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"

    Also alle elektrischen Betriebsmittel über 5kg, somit auch Boxen.


    Das macht wohl auch Sinn, denke ich, weil wenn ein Aufhängepunkt nicht mehr hält soll ja der zweite das ganze sicher tragen können. Wenn sich der eine löst wird die Box sich aber unter den zweiten schwingen und dann walten ja höhere Kräfte als das des Eigengewichtes. Das ist wohl auch der Sinn der Sache vermute ich mal.

  • also ich würd keine sicherheitsgarantie ausstellen für eine konstruktion
    die nicht dem gültigen recht enstpricht, denn im schadensfall hab ich dann
    den schwarzen peter.

    mit f G ...