Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung v. H. Starke

  • Hallo,


    wer kennt dieses Buch nicht. Ich selber finde es ein sehr gelungenes Werk von Herrn Starke. Leider habe ich festgestellt, dass es einen entscheidenden Fehler enthält oder besser ausgedrückt ich vermute, dass es so ist. In dem eingefügten Flussdiagram in diesem Buch kommt man, wenn man die Fragen nach der Besucherzahl stellt und diese jeweils mit nein beantwortet auf das Feld " Ist eine Szenenfläche vorhanden". Wie sich nach VStätt eine Szenenfläche definiert ist ja klar. Beantworte ich diese Frage mit ja komme ich auf die Felder „VA Gottesdienst, Museen usw.….“ diese Beantworte ich mit nein und somit muss die VStätt angewendet werden. Wenn ich mir im Gegenzug die Versammlungsstättenverordnung ansehe, finde ich nichts darüber, dass das alleinige Vorhandensein einer Szenenfläche zur Anwendung der VStätt führt.


    Weiß jemand was darüber


    Gruß ebbe

  • 1.) Dieses Buch ist als "Book on demand" herausgekommen, was den Autoren ermöglicht, relativ kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Ich weiß nicht, ob diese Möglichkeit genutzt wurde, aber es wäre denkbar, dass wir hier vor unterschiedlichen Diagrammen sitzen.


    2.) Das Diagramm (in der Fassung, wie es mir vorliegt) ist etwas unglücklich: Punkt b) ist überflüssig. Die Punkt e) und f) müssten in den JA-Zweig von Punkt d) (es gibt da rechts unten eine entsprechende Anmerkung)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hallo Ebbe, hallo Micha,


    über diesen Punkte diskutierten wir ja vor zwei Tagen.


    Meine Ausgabe ist "1. Auflage 2004" Gekauft habe ich es vor einigen Monaten.


    Punkt b) finde ich nicht überflüssig - es geht sicherlich darum ob diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege nutzen. Dieser Hintergrund müßte noch erwähnt werden.


    Grüße


    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Zitat von "Stephan Graeske"

    Punkt b) finde ich nicht überflüssig - es geht sicherlich darum ob diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege nutzen. Dieser Hintergrund müßte noch erwähnt werden.


    Das wäre dann durch Punkt c) abgedeckt...

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