Frage: Brauchen wir das schwarze Brett ??
Jawohl, ich brauche es !
Würden die Warnungen über die Audiobörse hier nicht so vielvertretend im PA-Forum stehen, währe ich bestimmt auch ein Opfer geworden.
Allerdings sollten nur rechtskräftige Urteile als Anlass einer konkreten (mit Namen) massiven Warnung zugelassen werden. Dann aber mit allem Tamtam und Gedöns (rote Liste z.B, sowohl Käufer als auch Verkäufer, Anbieter, Dienstleister usw.)
Hoffnung: Moralsteigerung, Pflichtbewusstsein erhöhen... :roll:
Nach einer rechtsmäßigen Verurteilung gibts es dann auch nicht mehr die Diskussion über Rufschädigung (Frontal21) und son Zeugs, da der Sachverhalt stimmt und allen anderen öffentlich zugänglich gemacht werden muß! Es ist wie bei kleinen Kindern, es muß richtig wehtun ( Teddy weg, kein Fernseher/ keine Aufträge, kein Geld...)
Stellt sich bloß die Frage, was alles oder wer alles bis zur Urteilsverkündung über oder auf den Tisch gezogen wird.
Deshalb ist die Lösung denkbar einfach: :roll:
Warnungen dürfen gegen einen Schädiger nur 1x abgegeben werden, der hat die Möglichkeit 1x eine Neutralisation oder Rechtfertigung abzugeben. Alles begrenzt auf je 160 Zeichen.
*** Denn es sollen nur Warnungen ausgesprochen und keine Anklage im Forum erhoben werden.
Wenn man Warnungen abgibt, steckt sicherlich auch etwas dahinter. Sollten, wie zum Thema Audiobörse, mehrere Geschädigte Warnungen ausprechen, so erübrigt sich eine Urteilsverkündung und der erste Platz auf der roten Liste ist sicher.
Ein weiterer Vorschlag:
Schauen wir mal nach Flensburg.... Punktesammelstelle. Nach einer Verjährungsfrist werden Warnungen oder rote Liste Einträge bei Unauffälligkeit automatisch gelöscht. Denn ich denke immer an das Gute im Menschen. :wink:
Bin ich noch beim Thema?
und weiter gehts..
MfG Timo