Hallo, liebe Exporteure!
Ich möchte Waren ins außereuropäische Ausland verkaufen. Die Ware soll bei mir abgeholt werden, und wird vom Käufer selbst durch den Zoll gebracht.
Was würdet Ihr empfehlen: Berechnung der dt. MwSt., und den Kunden bitten, sich diese bei seiner Ausreise erstatten zu lassen, oder
Verzicht auf die Berechnung der dt. MwSt. (die ich gleichwohl beim Hersteller bezahlt habe), um mir diese selbst anschließend vom Fiskus zurück zu holen (Vorsteuerabzug). Dafür brauche ich dann aber einen Ausfuhrnachweis in das Fremdland. Was verwendet Ihr als Nachweis: Den Kaufvertrag mit Schriftwechsel oder welche Zollbelege, Formulare gibt es da noch für mich?
Vielen Dank!
Gruß f8274