Hallo,
ich bin Auszubildender im letzten Lehrjahr. Mir und meinen Mitschülern hat jetzt vor kurzem ein Lehrer in der Berufsschule erklärt daß alles was wir im LKW herumfahren Anschlagmittel sind und der Hängpunkt den man z.B bei der Messe bestellt ein Tragmittel ist. Das ganze mit der Begründung, daß alles was wir an den Hängepunkt hängen nicht festverbunden (verschweißt ist) damit ist und somit kein Tragmittel ist.
Das ist meiner Meinung nach eine total schwachsinnige und falsche Defintion von Anschlagmitteln und Tragmitteln.
In der BGVC1 steht (Seite 15 §9): "Tragmittel sind mit der Bühnenmaschinerie fest verbundene Teile zum Aufnehmen der Last".
Da drückt sich die BGVC1 leider ein wenig unklar aus. Was heißt den festverbunden? Ich habe mal gehört als festverbunden zählt alles was man nur mit Werkzeug lösen kann. Aber steht das irgendwo klar definiert?
Daher komme ich zu folgendem Schluss:
Ein BGVC1-Motor z.B ist ein mit Anschlagmitteln angeschlagenes Tragmittel zum Aufnehmen der Last. An dieses Tragmittel kann ein weiteres Tragmittel, wie z.B ein Prerigg angeschlagen werden an welches dann Lasten wie z.B Scheinwerfer angeschlagen werden können.
Sollte an dieses Prerigg nichts angeschlagen werden dann ist einfach nur als eine Last zu sehen die von den Motoren getragen wird.
Ist das so korrekt?
Nun habe ich noch eine Frage:
In der "SP25.1/2-3 Aufhängungen"habe ich folgendes gefunden:
Hier wird unterschieden zwischen:
- Anschlageinrichtungen an Bauwerken
- Anschlagmittel
- Tragmittel
- Lastaufnahmemittel
Die SP25.1/2-3 bezieht sich auf die BGVC1. Was ist denn nun richtig die BGVC1 oder die SP25.1/2-3?
Außerdem steht in der SP25.1/2-3 das Anschlagmittel höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft belastet werden (mit dem Vermerk: "Im Zuge der Harmonisierung wird zukünftig die rechnerische Bruchkraft durch die Mindestbruchkraft ersetzt")
In der BGVC1 "höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft"!
Wie ist das zu verstehn?
Danke schon mal für die Infos,
Alex