Anschlagmittel vs. Tragmittel

  • Hallo,
    ich bin Auszubildender im letzten Lehrjahr. Mir und meinen Mitschülern hat jetzt vor kurzem ein Lehrer in der Berufsschule erklärt daß alles was wir im LKW herumfahren Anschlagmittel sind und der Hängpunkt den man z.B bei der Messe bestellt ein Tragmittel ist. Das ganze mit der Begründung, daß alles was wir an den Hängepunkt hängen nicht festverbunden (verschweißt ist) damit ist und somit kein Tragmittel ist.


    Das ist meiner Meinung nach eine total schwachsinnige und falsche Defintion von Anschlagmitteln und Tragmitteln.
    In der BGVC1 steht (Seite 15 §9): "Tragmittel sind mit der Bühnenmaschinerie fest verbundene Teile zum Aufnehmen der Last".
    Da drückt sich die BGVC1 leider ein wenig unklar aus. Was heißt den festverbunden? Ich habe mal gehört als festverbunden zählt alles was man nur mit Werkzeug lösen kann. Aber steht das irgendwo klar definiert?


    Daher komme ich zu folgendem Schluss:
    Ein BGVC1-Motor z.B ist ein mit Anschlagmitteln angeschlagenes Tragmittel zum Aufnehmen der Last. An dieses Tragmittel kann ein weiteres Tragmittel, wie z.B ein Prerigg angeschlagen werden an welches dann Lasten wie z.B Scheinwerfer angeschlagen werden können.
    Sollte an dieses Prerigg nichts angeschlagen werden dann ist einfach nur als eine Last zu sehen die von den Motoren getragen wird.


    Ist das so korrekt?


    Nun habe ich noch eine Frage:


    In der "SP25.1/2-3 Aufhängungen"habe ich folgendes gefunden:
    Hier wird unterschieden zwischen:
    - Anschlageinrichtungen an Bauwerken
    - Anschlagmittel
    - Tragmittel
    - Lastaufnahmemittel


    Die SP25.1/2-3 bezieht sich auf die BGVC1. Was ist denn nun richtig die BGVC1 oder die SP25.1/2-3?
    Außerdem steht in der SP25.1/2-3 das Anschlagmittel höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft belastet werden (mit dem Vermerk: "Im Zuge der Harmonisierung wird zukünftig die rechnerische Bruchkraft durch die Mindestbruchkraft ersetzt")
    In der BGVC1 "höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft"!
    Wie ist das zu verstehn?


    Danke schon mal für die Infos,


    Alex

  • Das Beispiel Motor ist schon gut, da hier direkt mehreres vorkommt. Wir haben es so gelernt:


    Rundschlinge, mit der der Motor am Dachträger hängt: Anschlagmittel


    Motorkette: Tragmittel


    Motorhaken: Lastaufnahmemittel

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  • Zitat von "smoove"


    Außerdem steht in der SP25.1/2-3 das Anschlagmittel höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft belastet werden (mit dem Vermerk: "Im Zuge der Harmonisierung wird zukünftig die rechnerische Bruchkraft durch die Mindestbruchkraft ersetzt")
    In der BGVC1 "höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft"!
    Wie ist das zu verstehn?


    Upss, da war ja noch ne Frage :D


    Wenn Du ein Anschlagmittel benutzt, mußt Du drei Bedingungen prüfen und die schwächste als Belastungsgrenze beachten:


    1) 1/10 der Mindestbruchkraft (ab hier könnte das Bauteil versagen)


    2) 1/12 der rechnerischen Bruchkraft (der Rechnenweg über den Betriebskoeffizient)


    3) 1/2 der angegebene Belastbarkeit (WWL)


    Je nach Anschlagmittel ist mal die eine und mal die andere Bedingung die "schwächere".

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  • Hallo Alex,


    ein paar Sachen bringst Du da durcheinander. Die Definition der BGV C1 ist richtig und widerspricht deinen Überlegungen auch nur zum Teil.

    Zitat

    Tragmitel sind mit der Bühnenmaschinerie fest verbundene Teile

    .
    Dein BGV-C1-Motor ist weder ein Trag- noch ein Anschlagmittel, sondern ein Hebezeug. Tragmittel sind alle fest damit verbundenen Teile (Motorkette, Haken, ..) Anschlagmittel sind alle nicht fest damit verbundenen Teile (Rundschlingen, Ketten , Schäkel, ...) Das Prerigg ist ein Lastaufnahmemittel, an das Du weitere Lasten (natürlich auch Hebezeuge) mit Anschlagmitteln anschlagen kannst.


    Eine nähere Definition findest Du in der BGR500, Kap. 2.8


    Die SP25-Reihe sind Durchführungsanweisungen zur BGV-C1, die von dir zitierte bezieht sich auf §7 und §9. Die höhere Rechtsqualität hat also in jedem Fall die BGV-C1. Dort ist ein 10tel für Trag- und ein 12tel für Anschlagmittel gefordert (Faktor 1,2 für dynamische Kräfte). Ich denke in der SP sollte dasselbe stehen, hab sie gerade nicht zur Hand.
    Im übrigen ist die SP-Reihe ersetzt durch die BGI-810 (und da ist, wie ich hörte, eine neue Version der 810-3 zur Messe zu erwarten)


    Der Unterschied zwischen den Bruchkräften liegt soweit ich weiß in der Herstellung. Hier ist für die Mindestbruchkraft noch ein Faktor für das Verseilen eingerechnet. Die Harmonisierung dürfte sich auf die Europäische Maschinenrichtline beziehen.


    Viele Grüße


    Sebastian


    ---edit---


    da hat in der Zwischenzeit doch glatt jemand anders geantwortet ;)

  • zu Stephan


    Zitat

    Motorhaken: Lastaufnahmemittel


    sagt die BGR500:


    Zitat

    Lastaufnahmemittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden können.


    Der Motorhaken ist demnach ein Tragmittel, da er ja fest mit dem Motor verbunden ist


    Viele Grüße


    Sebastian


  • hi ho;-) also wissen wir jetzt wie dass, mit Anschlagmitteln fuktioniert!


    ist das dann so bei


    Tragmitteln:
    1) 1/10 der Mindestbruchkraft (oder fällt hier punkt eins wech weils nirgends steht???)
    2) 1/10 der rechnerischen Bruchkraft (steht in BGV C1)


    und
    Lastaufnahmemittel (wie traversen):
    1) 1/10 Mindestbruchkraft (steht nirgends ???)
    2) 1/10 rechnerische Bruchkraft (steht nirgends machen wir aber in schule mit traversen so)
    3) 1/2 der angegebene Belastbarkeit (WWL?? ich dacht das heißt WLL?? / Nennlast) (steht in SP25.1 2-3)


    wie leuft das mit Trag- und Lastaufnahmemittel ???
    und kann mir vieleicht hier jemand den dynamischen Kräfte faktor nennen ? (1,2 oder 1,4) ???


    danke schonmal;-)

    -_.:; Charon ;:._-

  • Das Vorschriftenwerk der Berufsgenossenschaft ist nicht vollständig in sich konsistent. Es verweist auch immer mal wieder auf Normen, die schon längst zurückgezogen sind. Das macht es für Lehrende und Lernende nicht einfacher, spielt aber in der Praxis eine deutlich untergeordnete Rolle.


    Was eine Mindestbruchkraft und was eine rechnerische Bruchkraft sind, das klärt DIN EN 12385-2 (im DIN-Taschenbuch 342 (neue Ausgabe!) die Seiten 280 ff). Die beiden Größen unterscheiden sich im Verseilverlustfaktor k - der ist keine Konstante, sondern materialabhängig. Wenn wir mal Mindestbruchkraft mit Faktor 10 und rechnerische Bruchkraft mit Faktor 12 vergleichen, dann kommen wir etwas auf dieselben Werte (sofern wir überhaupt die nötigen Angaben zusammenbekommen, um beides zu rechnen...).






    Wir rechnen bitte nur EINMAL. Die Methode, nach drei "Grenzen" zu rechnen und die schärfste zu Verwenden, entfaltet zwar ihren Charme bezüglich der Vermeidung von Unfällen durch Rechenfehler, steht aber in keinem vertretbarem Aufwand von Kosten und Nutzen. In der Praxis spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein Stahlseil mit 9.7% oder 10,2% der Mindestbruchkraft belastet wird. Die hier eingesparte Zeit inverstieren wir lieber in gründliches Nachdenken darüber, was denn noch so alles schiefgehen könnte. (Wenn ich darüber nachdenke, welches die 100 bedeutendsten Risiken in der Veranstaltungstechnik sind, dann würde ich falsch gerechnete Stahlseile nicht dazu zählen...)




    Also: Moderne Seilnormen wie die DIN EN 12385-4 geben eine Mindestbruchkraft an, und zwar in kN. Das nehmen wir mal 10 und haben die zulässige Belastbarkeit in kg (Rechenweg: kN->N * 1000, Sicherheitsfaktor /10, Umrechnung N->kg /10). Für Ketten gilt im im Prinzip dasselbe.


    Bei allem, was sonst noch so rumfleucht (Schäkel, Schnellverbidunglieder, Trägerklemmen) schauen wir, was der Hersteller als Belastbarkeit draufschreibt und teilen es durch 2. (Da könnte mal etwas darunter sein, was schon mit Faktor 10 gerechnet ist, aber da denken wir mal nicht darüber nach, wir haben wirklich anderes zu tun.)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"

    ...geben eine Mindestbruchkraft an, und zwar in kN. Das nehmen wir mal 10 und haben die zulässige Belastbarkeit in kg ...


    sollte es nicht "teilen wir durch 10" heissen?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • habs verstanden ;-),


    aber für mich wichtig sind jetzt die Lastaufnahmemittel , bei mir Traversen ???


    muss ich die mit faktor 10 rechnen oder nicht ???



    und was ist mit den dynamischen Kräften ? Faktor 1,2 oder 1,4 ???

    -_.:; Charon ;:._-

  • Zitat von "wora"

    sollte es nicht "teilen wir durch 10" heissen?


    Nein.


    Entweder haben wir die Mindestbruchkraft in N, dann teilen wir durch 100 (einmal für den Sicherheitsfaktor, einmal für die Umrechnung nach kg).


    Oder wir haben - wie meist - die Mindestbruchkraft in kN, dann multiplizieren wir mit 10, Rechenweg siehe oben.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "Sascha V."

    aber für mich wichtig sind jetzt die Lastaufnahmemittel , bei mir Traversen ???


    muss ich die mit faktor 10 rechnen oder nicht ???


    Nein.


    ENTWEDER


    Der Hersteller gibt eine brauchbare Dokumentation raus, in der befindet sich auch eine Belastungstabelle sowie ausreichende Angaben, unter welchen Bedingungen die zutreffend sind. Dann betrachtet man das als "für den vorgesehenen Einsatzzweck nachgewiesen" und rechnet mit den Werten aus der Belastungstabelle


    ODER


    Der Hersteller gibt keine brauchbare Doku raus, aber zumindest eine Belastungstabelle. Dann lastet man um 50% ab.


    ODER


    Man rechnet die Traverse gleich selbst nach den einschlägigen Normen. Aber bitte nur dann, wenn man rechnen kann...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"

    Umrechnung N->kg /10).


    mhh 1kg = 10N oder (also so rund) ;) dann kann ich doch nicht kg / 10 = N rechnen , wenn dann N / 10 = kg oder N -> kg * 10 !


    deswegen rechnest du ja auch kN gleich mal 10 (faktor 10) = kg, weil das das selbe wie kN / 10 * 100 = kg ist ;) stimmt :lol:

    -_.:; Charon ;:._-

  • Zitat von "Sascha V."


    mhh 1kg = 10N oder (also so rund) ;) dann kann ich doch nicht kg / 10 = N rechnen , wenn dann N / 10 = kg oder N -> kg * 10 !


    deswegen rechnest du ja auch kN gleich mal 10 (faktor 10) = kg, weil das das selbe wie kN / 10 * 100 = kg ist ;) stimmt :lol:



    an der höheren mathematik bitte nochmal arbeiten
    bevor du echte traversen nach deinen berechnungen belastest..


    1 N entspricht 100 g, das k steht für 1000,
    alles weitere sollte sich daraus ableiten lassen.

    ______________________________


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    dj

  • Zitat von "ADMIN"


    Bei allem, was sonst noch so rumfleucht (Schäkel, Schnellverbidunglieder, Trägerklemmen) schauen wir, was der Hersteller als Belastbarkeit draufschreibt und teilen es durch 2. (Da könnte mal etwas darunter sein, was schon mit Faktor 10 gerechnet ist, aber da denken wir mal nicht darüber nach, wir haben wirklich anderes zu tun.)


    das mit dem faktor 0,5 steht ja sowohl in der bgvc1 wie als auch in der sp 25.1/2-4


    wie habe ich jetzt folgendes zu handlen:
    1x schäckel wll 3,25t & 1x schäckel swl 3,25t.


    gilt das nun für beide? wo ist da jetzt nochmal der unterschied?

  • Zitat von "smoove"

    wie habe ich jetzt folgendes zu handlen:
    1x schäckel wll 3,25t & 1x schäckel swl 3,25t.


    gilt das nun für beide? wo ist da jetzt nochmal der unterschied?


    Der Unterschied liegt in der Bezeichnung.



    Grundsätzlich gilt: Es muss alles an Verbindungsmitteln abgelastet werden bis auf Schnellverbindungsglieder nach DIN 56926 (dort hat's der Hersteller schon getan), die sind aber schwer erhältlich und kommen deswegen kaum vor.


    Also denken wir nicht länger darüber nach und lasten alles an Verbindungsmitteln (Schäkel, Schnellverbindungsglieder, Kettbiner...) auf 50% ab.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "hasenfuß"


    an der höheren mathematik bitte nochmal arbeiten
    bevor du echte traversen nach deinen berechnungen belastest..


    1 N entspricht 100 g, das k steht für 1000,
    alles weitere sollte sich daraus ableiten lassen.



    bitte warum ist meine mathematik falsch ??? wenn deine 100g = 1N sind dann sind jawohl 1kg = 10N .............. egal


    also have fun cu

    -_.:; Charon ;:._-

  • Zitat von "Sascha V."

    mhh 1kg = 10N oder (also so rund) ;) dann kann ich doch nicht kg / 10 = N rechnen , wenn dann N / 10 = kg oder N -> kg * 10 !


    also so wie ich den post von ADMIN, den du zitiert hast, interpretiere meint er wenn man N in kg umrechnen will dann muss man N/10 rechnen!


    so wie du es dann beschrieben hast

  • Zitat von "smoove"

    also so wie ich den post von ADMIN, den du zitiert hast, interpretiere meint er wenn man N in kg umrechnen will dann muss man N/10 rechnen!


    Aber meine Darstellung ist durchaus interpretationsbedürftig...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"


    Also: Moderne Seilnormen wie die DIN EN 12385-4 geben eine Mindestbruchkraft an, und zwar in kN. Das nehmen wir mal 10 und haben die zulässige Belastbarkeit in kg (Rechenweg: kN->N * 1000, Sicherheitsfaktor /10, Umrechnung N->kg /10). Für Ketten gilt im im Prinzip dasselbe.


    jetzt hab ich dein rechenweg verstanden!


    also nehmen wir mal an die mindestbruchkraft liegt bei 5kN. 5kN *10 entspricht dann der zulässigen Belastbarkeit von 50kg.
    Rechenweg:
    5kN = 5000N
    5000N/10 = 500N (Sicherheitsfaktor = 0,1)
    500N entsprechen 50kg (wenn man sie durch 10 teilt)


    Zitat von "ADMIN"


    Bei allem, was sonst noch so rumfleucht (Schäkel, Schnellverbidunglieder, Trägerklemmen) schauen wir, was der Hersteller als Belastbarkeit draufschreibt und teilen es durch 2. (Da könnte mal etwas darunter sein, was schon mit Faktor 10 gerechnet ist, aber da denken wir mal nicht darüber nach, wir haben wirklich anderes zu tun.)


    aber was willst du uns damit sagen?

    6 Mal editiert, zuletzt von smoove ()