In "§29 Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen (1)" steht das die Besucherplätze durch eine Abschrankung (Barricades) abzutrennen sind.
In (2) steht bei mehr als 5000 Besucherplätzen durch mindestens 2 weitere Abschrankungen .......
Auf Seite 6 steht jedoch bei Teil 3, Abschnitt 2 das der §29 nur für Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherlpätzen gilt!
Jetzt bin ich ein wenig verwirrt, was soll dann der (1)? Kann mir das jemand erklären?
PS: Kann ich die MVStättV irgendwie hier hochladen?