azubi mit 17 ???


  • Ich bin erschüttert!!! DU hast Recht. Habe mal im NSchG unter §65 nachgelsen, da steht 12 Jahre drinn!!!


    Was wiederum die Frage aufwirft, was machen die nicht so schlauen (ums mal nett zu formulieren)??


    Allerdings zählt die Berufschule zur Schulzeit, d.h. macht das Kind ne Lehre geht zählen die Jahre auch


    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • @ DJ Detto:


    Tja so kanns gehn :D:D:D:D das die Berufsschule zu den 12 Jahren angerechnet wird ist mir allerdings auch klar.


    Ansage an Alle mitlesenden und mitschreibenden Kollegen:


    Ich hol mir nächste Woche neue Infos über den Stand der Dinge (Arbeitgeber ist im Urlaub) und dann könne wir weiter diskutieren.
    Es hat wohl keinen Sinn sie den Mund zu zerreißen über Hungerlohn und billige Arbeitskraft :roll: :roll: .... war ja schließlich nicht mein Anliegen :lol:


    Grüße Tobias

    Manchmal frag ich mich was ich hier tue....
    Kost doch nur nen Haufen Kohle und Nerven


    ;)

  • Hallo,


    (m)ein Rat an die künftige Azubine:
    Sich nach 4 Monaten Praktikum keinesfalls mit weiteren 12 Monaten derartiger Ausbeutung abspeisen lassen, sondern:
    - auf Lehrvertrag für das im August beginnende Lehrjahr bestehen
    oder
    - Firma in den Wind schießen.


    (Selber erlebt, diesen Praktikumsschwachsinn, glich nach dem Studium: Ja komm, mach bei uns erstmal ein Praktikum über xxx Wochen, bezahlen tun wir selbstverständlich (!) nichts, aber Du kannst gleich mal schauen, bei uns in der Entwicklungsabteilung liegen viele Projekte, die weitergeführt werden müssen... blablubber)


    Solange Chefs nur so tun, als würden sie gut zahlen; sollten sie sich auch nicht über Mitarbeiter wundern, die so tun, als würden sie gut arbeiten.


    MfG


    DirkB

  • Zitat von "Tobias Jäckel"

    ...über Hungerlohn und billige Arbeitskraft .... war ja schließlich nicht mein Anliegen


    Das denke ich mir schon, daß das nicht Dein Anliegen war. Aber wenn man hier fragt, was man tun kann, damit eine 17jährige für knapp 1,90 EUR Stundenlohn ein Jahr jobben "darf", dann stellen sich hier einige Leute ein paar Fragen...


    Der Gesetzgeber hatte schon etwas im Sinn, als er sich das mit der Schulpflicht überlegt hat. Die Hauptschüler, die nach ihrem Abschluss nicht an einer weiterbildende Schule gehen, sollten somit in ein Lehrberuf gedrängt werden und eben gerade NICHT ungelernt in einem Aushilfsjob arbeiten. Und nichts anderes ist das so genannte "Praktikum"! Die Berufsschule und somit auch die Lehrzeit zählt in Deutschland mit zur schulpflichtigen Zeit.
    Ich finde, das hat Sinn. Und wenn jetzt eine Firma noch solche Bedingungen aufstellt, daß man vor der Lehrzeit ein ganzes Jahr Praktikum machen soll (dies natürlich weitaus günstiger als eine Lehre oder ein Hilfsarbeiterjob), finde ich das äußerst unseriös.


    Ich kann der guten Dame nur raten: Finger weg! Mit dem bereits geleisteten fünfmonatigen Praktikum und den erwähnten guten Fähigkeiten nimmt sie jede andere VT-Firma gerne als Auszubildende auf - und zwar sofort, ohne sie dafür vorher ein ganzes Jahr für weniger als 2,- EUR jobben zu lassen...

  • Eine Frage hab ich dann jetzt noch .... is das dann so ohne weiteres möglich mit 17 die lehre zu beginnen.... ja wohl eher nicht oder

    Manchmal frag ich mich was ich hier tue....
    Kost doch nur nen Haufen Kohle und Nerven


    ;)

  • Natürlich kann die Lehre mit 17 Jahrne begonnen werden! Einwilligung der Erziehungsberechtigten voraugesetzt.
    Ob es Ausnahmen vom Jugendarbeitschutzgesetz (wie z.B. im Bäckerhandwerk) gibt, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.


    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz

  • Zitat von "Tobias Jäckel"

    Eine Frage hab ich dann jetzt noch .... is das dann so ohne weiteres möglich mit 17 die lehre zu beginnen.... ja wohl eher nicht oder


    selbstverständlich. in vielen Ausbildungsberufen, die noch nicht auf Abiturienten bestehen ist das gang und gebe.
    Nach der Zehnten Klasse ist noch nicht jeder 18 Jahre alt und dann wird mit Einverständnis der Erziehngsberechtigten ne Lehre begonnen, ganz normal.

  • Wobei je nach Kammer und/oder BG eine beschränkung der täglich Arbeitszeit, sowie Zeitbeschränkungen vorhanden sein können...


    Bei der IHK dürfen Azubis z.B. nicht im Schichtbetrieb eingesetzt werden...


    Edit: Hätte ich fast vergessen: Also für unter 2€/Stunde würde ich, persönlich nicht den hinterm vom Sofa bewegen!


    Das halte ich für eine total unverschämte Ausbeutung, von jungen Leuten die auf der Suche nach einer Lehrstelle sind!


    Ich weiß ja nicht für welche Schulart sie sich angemeldt hat, aber es gibt nach der 10 Klasse Hauptschule (mittlere Reife) z.B. die 1 jährige Fachschule für Elektrotechnik, das wäre meiner Meinung nach eine sehr gute Vorstufe zur Fachkraft VT...