Hallo,
Ich möchte an dieser Stelle gerne meine Erfahrungen mit dem Martin Service Deutschland darstellen. Ich bitte euch meine Aussagen zu kommentieren und gegebenfalls mich zu korrigieren.
Nun zum Thema. Ich habe einiges an Martin Geräten im Verleih und möchte an dieser Stelle auch nicht über die Qualität eben jener diskutieren. Darunter befinden sich u.a. MAC550, MAC700;Wizard Extreme, und JEM Nebelmaschinen(ZR22, ZR33HiMass,AF1).
Ich bin gerade dabie die regelmäßige BGV-A3 (Benning 700 mit neuster Software) Prüfung bei meinen Geräten durchzuführen und bin dabei auf Probleme mit Martin Geräten gestoßen. Bei fast allen Geräte gibt es Probleme mit der Messung der Schutzleiterwiederstandes. Aber dies nur am Rande und vielleicht die Tage in einem anderen Threat. Bei den Prüfungen mußte ich leider feststellen das zwei meiner Nebelmaschinen defekt waren(ZR22, ZR33HiMass). Um weitere Verzögerungen zu vermeiden und aus Zeitmangel habe ich die Gerät sofort in den Martin Service geschickt. Gestern sind die Geräte dann zurück gekommen und an der Reperatur als solches ist nichts auszusetzen. Beide Geräte funktionieren wieder. Bei einer war der Trafo kaputt und bei der anderen die Pumpe.Beide Geräte hatten noch eine BGV-A3 Prüfung bis Ende dieses Jahres. Da eine Reperatur an den elektrischen Teilen der Maschinen vorgenommen worde, bin ich davon ausgegangen, dass zumindestens eine Prüfung nach VDE 0701, wie vorgeschrieben, vorgenommen wurde. Um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten habe ich rücksprache mit dem Martin Service gehalten um die Prüfprotokolle für beide Geräte zu erhalten.
Nun schlussendlich zum eigentlichen Problem. Der Martin Service teilte mir mit, dass so eine Prüfung in ihrem Hause nicht durchgeführt würde! Weiterhin teilte man mir mit das die Geräte für den Endverbraucher garnicht vorgesehen wären und das ich, falls ich die Geräte an Privatleute vermieten würde, mich selbst um eine Prüfung kümmern müsse. Auch die Anmerkung, dass die gut sichtbare Prüfplakette nicht entfernt wurde konnte die Werkstattleiter nicht schocken. Dies sei ja meine Plakette und damit hätten sie nichts am hut. Ich persönlich finde es eine Unverschämtheit Geräte auszuliefern die man theoretisch so ja nicht einsetzen dürfte. Natürlich ist das alles B2B aber trotzdem kann das doch eigentlich so nicht sein. Weiterhin hat ja Martin selbst meine "alte" noch bestehene BGV-A3 Prüfung mit ihrer Reperatur zu nichte gemacht. Dies ist ja auch selbstverständlich. Ich rechne doch auch als Businesskunde damit das die Geräte in einem Zustand zurück kommen, indem ich sie sofort weiter benutzen kann. Auch der Hinweis meinerseits, dass doch zumindestens ein kleiner Hinweis auf dem Lieferschein oder im Angebot nur in ihrem eigenen Interesse liegen müsse(rein rechtlich denke ich) wurde nicht wirklich angenommen.
Wie seht ihr die Sache. Habt ihr erfahrungen mit anderen Werkstätten? Wie sieht die rechtliche Situation eigentlich im Detail aus? Hatte gedacht Sie wären verpflichtet dazu
Danke