Erfahrungen mit Martin Service

  • Hallo,
    Ich möchte an dieser Stelle gerne meine Erfahrungen mit dem Martin Service Deutschland darstellen. Ich bitte euch meine Aussagen zu kommentieren und gegebenfalls mich zu korrigieren.
    Nun zum Thema. Ich habe einiges an Martin Geräten im Verleih und möchte an dieser Stelle auch nicht über die Qualität eben jener diskutieren. Darunter befinden sich u.a. MAC550, MAC700;Wizard Extreme, und JEM Nebelmaschinen(ZR22, ZR33HiMass,AF1).
    Ich bin gerade dabie die regelmäßige BGV-A3 (Benning 700 mit neuster Software) Prüfung bei meinen Geräten durchzuführen und bin dabei auf Probleme mit Martin Geräten gestoßen. Bei fast allen Geräte gibt es Probleme mit der Messung der Schutzleiterwiederstandes. Aber dies nur am Rande und vielleicht die Tage in einem anderen Threat. Bei den Prüfungen mußte ich leider feststellen das zwei meiner Nebelmaschinen defekt waren(ZR22, ZR33HiMass). Um weitere Verzögerungen zu vermeiden und aus Zeitmangel habe ich die Gerät sofort in den Martin Service geschickt. Gestern sind die Geräte dann zurück gekommen und an der Reperatur als solches ist nichts auszusetzen. Beide Geräte funktionieren wieder. Bei einer war der Trafo kaputt und bei der anderen die Pumpe.Beide Geräte hatten noch eine BGV-A3 Prüfung bis Ende dieses Jahres. Da eine Reperatur an den elektrischen Teilen der Maschinen vorgenommen worde, bin ich davon ausgegangen, dass zumindestens eine Prüfung nach VDE 0701, wie vorgeschrieben, vorgenommen wurde. Um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten habe ich rücksprache mit dem Martin Service gehalten um die Prüfprotokolle für beide Geräte zu erhalten.
    Nun schlussendlich zum eigentlichen Problem. Der Martin Service teilte mir mit, dass so eine Prüfung in ihrem Hause nicht durchgeführt würde! Weiterhin teilte man mir mit das die Geräte für den Endverbraucher garnicht vorgesehen wären und das ich, falls ich die Geräte an Privatleute vermieten würde, mich selbst um eine Prüfung kümmern müsse. Auch die Anmerkung, dass die gut sichtbare Prüfplakette nicht entfernt wurde konnte die Werkstattleiter nicht schocken. Dies sei ja meine Plakette und damit hätten sie nichts am hut. Ich persönlich finde es eine Unverschämtheit Geräte auszuliefern die man theoretisch so ja nicht einsetzen dürfte. Natürlich ist das alles B2B aber trotzdem kann das doch eigentlich so nicht sein. Weiterhin hat ja Martin selbst meine "alte" noch bestehene BGV-A3 Prüfung mit ihrer Reperatur zu nichte gemacht. Dies ist ja auch selbstverständlich. Ich rechne doch auch als Businesskunde damit das die Geräte in einem Zustand zurück kommen, indem ich sie sofort weiter benutzen kann. Auch der Hinweis meinerseits, dass doch zumindestens ein kleiner Hinweis auf dem Lieferschein oder im Angebot nur in ihrem eigenen Interesse liegen müsse(rein rechtlich denke ich) wurde nicht wirklich angenommen.
    Wie seht ihr die Sache. Habt ihr erfahrungen mit anderen Werkstätten? Wie sieht die rechtliche Situation eigentlich im Detail aus? Hatte gedacht Sie wären verpflichtet dazu


    Danke

  • Prinzipiell hast Du natürlich Recht, jede Reparatur müsste mit einer Prüfung nach DIN 0701 abgeschlossen werden. Ob das aber alle Servicetechniker wissen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und ob dafür vom Arbeitgeber die nötige Zeit zur Verfügung gestellt wird steht wieder wo anders.


    Ich sehe noch ein anderes Problem: Die Geräte werden vor/während/nach der Reparatur in der Werkstatt üblicherweise an einem Schutztrenntrafo betrieben, welche sekundär nicht über Schutzleiter und RCD verfügen. Wenn eine Prüfung nach DIN 0701 ausbleibt, können so wesentliche, potentiell gefährliche Mängel übersehen werden.

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    (Chris Adamson)


    Blog: Optinal Mittelgrund

  • hallo blackhawk,
    ich seh hier kein Fehlverhalten des Martin Service.
    Wenn du einen MAC oder was auch immer nagelneu bekommst, ist schließlich auch keine "gültige A3 Plakette" drauf (weil eine solche befristet ist, Lager haben aber viel Geduld). Warum sollte das also bei einer Instandsetzung anders sein ? "Zurückversetzen in den Neu-Zustand" ist bekanntlich das hohe Ziel. 8)
    Als Werkstatt seh ich das gelassen: will jemand eine 701 bzw. A3 Prüfung haben, mit Protokoll, dann herzlich gerne (für 20,- netto pro Gerät :D ), ansonsten selbst ist der Mann.
    So dürfte das auch bei allen anderen Werkstätten sein, wenn nicht, belehrt mich bitte eines besseren.
    Mein Tip für dich sei dieser: Das nächste mal einfach die Durchführung einer BGV A3 separat mitbestellen, dann werden die das gewiß gern miterledigen.


    lG Manuela

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Zitat von "Manuela"


    So dürfte das auch bei allen anderen Werkstätten sein, wenn nicht, belehrt mich bitte eines besseren.


    lG Manuela


    Zitat


    Wann muss die Betriebsmittelprüfung durchgeführt werden?


    Wie bereits erwähnt, entsteht automatisch eine Prüfpflicht, nachdem ein Gerät einer Reparatur unterzogen wurde. Falls Sie also das Gerät durch eine Fremdfirma in Stand setzen lassen, fordern Sie ein Prüfprotokoll nach VDE 0701.


    Quelle:
    http://www.ingenieur-verlag.de…rn-sie-sich-rechtlich-ab/


    BGV A3:
    http://www.sidiblume.de/info-rom/bgvr/a03_f.htm

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  • Zitat

    Wie bereits erwähnt, entsteht automatisch eine Prüfpflicht, nachdem ein Gerät einer Reparatur unterzogen wurde


    ach ja, die lieben Fachverlage und ihre stets zuverlässigen Auskünfte...


    Ich erwähne ohne jede Quelle, daß die Prüfpflicht nur dann entsteht, wenn das Gerät gewerblich benutzt werden soll.
    Das Durchführen einer Reparatur hat damit imho nichts zu tun, die beschäftigt sich nur mit dem technischen Zustand des Gerätes und der Behebung von Mängeln. Ich bleib dabei, 701 ist eine kostenpflichtige Dienstleistung, kein Teil einer Reparatur. :wink:


    Folgendes, nurmalso als Beispiel:


    Ich reparier einen Amp und du lagerst den nun 2 Jahre lang ein. Dann nimmst du ihn mit auf VA und das A3 ist erloschen...
    Oder... wenn A3 Teil einer Reparatur wäre müßte es solange gültig sein wie die Gewährleistung, andernfalls müßte ich zwischendurch nochmal das Gerät einordern um die A3 zu verlängern ?
    Fragen über Fragen.

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  • Zitat von "Manuela"

    Ich erwähne ohne jede Quelle, daß die Prüfpflicht nur dann entsteht, wenn das Gerät gewerblich benutzt werden soll.


    Klar, die BG versichert ja keine Privatleute. Soll aber nicht bedeuten, dass man Privatleute nicht schützen soll/kann/muss.



    Zitat von "Manuela"


    Das Durchführen einer Reparatur hat damit imho nichts zu tun, die beschäftigt sich nur mit dem technischen Zustand des Gerätes und der Behebung von Mängeln. Ich bleib dabei, 701 ist eine kostenpflichtige Dienstleistung, kein Teil einer Reparatur. :wink:


    Und wie stellst Du den technischen Zustand eines Gerätes ohne 0701 fest? Ich meine, mal kurz ein Isolationsmessgerät dranhängen dauert nur ne Minute und sollte im Service inbegriffen sein. Ich hoffe, dass keine seriöse Werkstatt davor zurückschreckt, jedem Techniker ein entsprechendes Messgerät für ca. 400 Euro zu spendieren.


    :?

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  • Hallo Binson,


    die BGV A3 / GUVV A3 stellt in §3 Satz 1 fest:



    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen
    und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und
    Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend
    errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer
    hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und
    Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben
    werden.


    Auch §5 "Prüfungen" richtet sich an den Unternehmer.


    Und dieser verantwortliche Unternehmer im Sinne der UVV bist Du.


    Die DIN VDE 0701 Teil 1 gibt die Prüfverfahren und Grenzwerte vor.
    Nach einer Hersteller-Reparatur obliegt die Gesamtprüfung des Gerätes erneut Dir, die externe Werksttatt prüft nur die Instandsetzung.


    Da ich so gerne in Vergleichen rede:


    Gibst Du Dein Auto in Reparatur und die TÜV-Prüfung ist fällig,
    erwartest Du dann, dass diese kostenfrei mitgemacht wird?
    Oder dass der Reparateur die TÜV-Plakette abkratzt?


    Beste Grüße
    Stroti


    P.S.: Die BGV A3 und deren Intervalle werden überbewertet.
    Wichtig ist nämlich auch die BetrSichV und die TRBS 1201.

  • Mal ein paar Anmerkungen:


    1.) Mit einem handlesüblichen Geräteprüfer dauert eine 0701-Prüfung weniger als eine Minute. Eine Werkstatt, die das eigens in Rechnung stellt, nicht macht oder gar noch darüber diskutiert, stellt sich ein Armutszeugnis aus. Punkt.


    2.) Wenn ein Gerät zum Service gegeben wird, dann sollte man davon ausgehen können, dass dieser nach dem Stand der Technik, zumindest aber nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt wird, egal ob B2B oder B2C.


    3.) Trotzdem hat der Unternehmer Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Instandsetzungen auf die Sicherheit hin zu überprüfen. Wenn der Hersteller eine solche Prüfung bereits durchgeführt hat, dann darf man allerdings darauf verzichten.


    Die Frage ist allerdings, woher man wissen könnte, dass eine solche Prüfung bereits durchgeführt wurde, und dass nicht beispielsweise auf dem Transport ein Schaden entstanden ist. Bei einer Obermaschinerie eines Theaters, die vor Ort installiert ist und von der ein Abnahmeprotokoll eines Sachverständigen vorliegt, sieht das sicher ganz anders aus als bei einem Gerät, das irgendwo aus dem Karton kullert und wo irgendwo in der Bedienungsanleitung ein paar Sätze stehen, was der Hersteller so alles an Konformität erklärt.


    Und die Frage der Gutgläubigkeit wird man nun zumindest bei dieser einen Firma nun auch ein wenig anders beantworten müssen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Alleine schon aus Selbstschutz- und Haftungsgründen verlässt kein einziges Gerät meine Werkstatt ohne nach VDE geprüft (inklusive Doku des Prüfergebnisses) worden zu sein.


    Egal, wer der Kunde ist - ob B2B oder B2C.


    Nebenbei sehe ich in Mir sehr wohl auch "den Unternehmer", der dafür Sorge zu tragen hat, dass ein geändertes (instandgesetztes) Gerät nach VDE zu prüfen ist.


    Im Übrigen kann ich nur mittels dokumentierter Prüfung nachweisen, dass ich ein sicheres Gerät an den Kunden übergeben habe.


    Und zu guter letzt kann und will ich es nicht mit meinem persönlichen Gewissen vereinbaren, ein ungeprüftes Gerät aus dem Haus zu geben. Wenn auch rechtlich vielleicht nicht antastbar - ich möchte wegen diesen lächerlichen zweieurofünfzig für die Prüfung nicht die moralische Verantwortung für den Tod eines Menschen übernehmen müssen.


    Nennt das "traditonalistische Handwerkerehre" oder was weiss ich - für meinen Teil hat sich dieses Verfahren absolut bewährt.




    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz

  • Zitat von "ADMIN"

    Mal ein paar Anmerkungen:


    1.) Mit einem handlesüblichen Geräteprüfer dauert eine 0701-Prüfung weniger als eine Minute. Eine Werkstatt, die das eigens in Rechnung stellt, nicht macht oder gar noch darüber diskutiert, stellt sich ein Armutszeugnis aus. Punkt...


    hallo ADMIN;
    du lebst doch selbst u.a. von Prüfungen.
    Ich möchte bitte nicht falsch verstanden werden. Daß man eine 701 macht um sicherzustellen daß die Reparatur erfolgreich war stell ich doch garnicht in Frage. Es ging aber um einen ausgestellten Messschrieb darüber. Und den geb ich, im Gegensatz zu buzz, nicht für lau dazu. Ich hab auch noch keine Serviceretoure bekommen in der ein solcher beilag. Alles Armutsbelege ? Dann vergib das Prädikat pauschal an die gesammte Branche.


    lG Manu

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Hi,


    also ich geb immer einen Schrieb mit. Die örtliche Hifi Reparaturbuden schreiben das immer mit auf die Rechnung, halt 'VDE Prüfung nach 701 ohne Mängel' und verrechnen dafür ein paar Euros. (auch wenns nur ne Minute dauert, so kosten doch die Prüfgeräte einwenig Kohle) Und ob man die Sichtprüfung (ink. Beschriftung) innerhalb dieser Zeit hinbekommt.. ??


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Hallo Michael,


    ich bin da leider etwas anderer Meinung:


    Zitat

    1.) Mit einem handlesüblichen Geräteprüfer dauert eine 0701-Prüfung weniger als eine Minute. Eine Werkstatt, die das eigens in Rechnung stellt, nicht macht oder gar noch darüber diskutiert, stellt sich ein Armutszeugnis aus. Punkt.



    zu 1) Eine Werkstatt, welche mit einem Prüfgerät was um die € 1000.- kostet eine Prüfung durchführt zu welcher Sie nicht verpflichtet ist, und die das dann nicht eigens in Rechnung stellt, stellt sich ein betriebswirtschaftliches Armutszeugnis aus. Punkt.


    Zitat

    und dass nicht beispielsweise auf dem Transport ein Schaden entstanden ist


    Das Risiko ist doch immer da, deswegen sind die (UNVERBINDLICHEN!!!) Intervalle für ortsveränderliche Betriebsmittel ja auch kürzer.
    Ich mache ja nicht an jeder neuen Spielstätte eine neue Prüfung...


    Beste Grüße
    Stroti

  • Zitat von "stroti"

    zu 1) Eine Werkstatt, welche mit einem Prüfgerät was um die € 1000.- kostet eine Prüfung durchführt zu welcher Sie nicht verpflichtet ist, und die das dann nicht eigens in Rechnung stellt, stellt sich ein betriebswirtschaftliches Armutszeugnis aus. Punkt.


    Nach meiner Rechtsauffassung ist die Werkstatt zur Prüfung verpflichtet: Die DIN VDE 0701 gehört zu den anerkannten Regeln der Technik, und solange nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde, ergibt sich die Verpflichtung aus BGB § 242. (Vereinbarung über die AGBs dürfte nach BGB § 305 c ausscheiden...).


    Fraglich ist, ob ein Prüfprotokoll mitgeliefert werden muss.




    Und was die Betriebswirtschaft anbelangt: Wenn ich Bagatellbeträge eigens in Rechnung stelle, lohnt das den Mehraufwand bei der Rechnungserstellung kaum. Wenn ich dafür richtig Geld verlange, dann verärgere ich gründlich den Kunden. Ganz abgesehen davon, dass man sich einem schwer zu kalkulierenden juristischen Risiko aussetzt, wenn bei einem ungeprüften Gerät mal etwas passiert.


    Nee, auch betriebswirtschaftlich ist es sinnvoller, das einfach zu machen und als "Marketingkosten" zu verbuchen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Interessanter Ansatz (die par Euro Berechnung sind eh wurst, darum gehts nicht..)


    Jetzt mal rein juristisch:
    liegt doch die Überprüfungspflicht beim Unternehmer, sprich bei meinem Kunden, weil der die Sachen ja gewerblich einsetzt.
    Stell ich nun ein Prüfprotokoll aus, also ne fertige A3, dann hab ich dem das ja abgenommen, defakto tut ders nun nichtmehr, und passiert was kann er sich auf meine ! Prüfung berufen. Daraus folgert der Wegfall einer Kontrolle die sonst stattfindet weil sie vorgeschrieben ist, und die eventuelle Möglichkeit einer Schuldzuweisung.


    Hab ich das Gerät nun ordentlich repariert und auch 701 geprüft, jedoch kein Papier ausgestellt, dann verbleibt die Prüfpflicht beim Kunde, somit muß er notgedrungen das Gerät prüfen und stellt Schäden fest die ich theoretisch übersehen haben könnte, woraus man wieder folgern könnte: Schuldzuweisung ist nicht weil Überprüfungspflicht.


    Läßt er das Gerät jedoch separat prüfen, sprich diese Prüfpapiere ausstellen, dann ist das was völlig anderes. 8)


    Wie seht ihr das bitte ?

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Hi,


    ich denke, es geht um zwei verschiedene Dinge.


    1) VDE0701, d.h. Überprüfung nach Instandsetzung & Reparatur. Die muss ich machen, sobald ich ein Gerät repariere (wobei man da dann wieder diskutieren kann, wie Reinigungsarbeiten oder Funktionstest o.ä zu berwerten wären). Die ist intern zu dokumentieren, falls es Probleme gibt (aber ich denke, es ist da wie beim TÜV, das besagt nur, dass das Fahrzeug im Moment der Überprüfunge verkehrssicher ist).


    2) VDE0702 (oder die entsprechende BGV) Regelmässige Überprüfung, die vom Unternehmer zu verantworten ist, daher hat sich auch der Unternehmer um die Dokumentation o.ä zu kümmern. Ob er die Überprüfung selber macht oder machen lässt, hat da erstmal nix zu sagen.


    Ich würde den Autovergleich hernehmen:
    701 = Tüv, d.h Gerät im Moment der Überprüfung in Ordnung
    702 = Inspektion, d.h. Gerät im Moment der Überprüfung in Ordnung, und in der Zeit bis zur nächsten Inspektion bei normaler Nutzung keine Mängel an den Verschleißteilen fällig.
    Bei der Inspektion werden 2/3 abgebremste Bremsbeläge erneutert, beim TÜV aber nicht beanstandet.


    Tomy

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  • will an dieser stelle noch einmal anmerken, dass ich nicht fordere, dass eine BGV-A3 Prüfung durchgeführt werden muss, sondern das eine Prüfung nach VDE 0701 stattfinden muss(Die ja bestandteil der BGV-A3 Prüfung ist). Und das von der Werkstatt.
    Die Sache mit dem Prüfprotokoll steht natürlich auf einem anderen Blatt. Grundsätzlich könnte ich verstehen das dafür etwas berechnet wird. Es stellt schließlich einen Aufwand dar(Drucken usw.).Obwohl, wie schon von michael erwähnt, dass doch ziemlich armseelig wäre und vor allem bei Business Kunden vielleicht nicht so förderlich ist. anderes thema.... Aber das Protokoll muss doch bestehen um eine Überprüfung einwandfrei nachzuweisen.

  • Eine Prüfung gehört in meinen Augen schon zu einer Reparatur allerdings genauso wie das in Rechnung stellen. Die Zeit für eine Prüfung, ob die Reparatur erflogreich war ist auch Arbeitszeit.
    Um bei den KFZ zu bleiben: Die Probefahrt bezahle ich i.d.R. auch mit. Ob ich das auf Kulanz nicht tue, steht auf einem anderem Blatt, genauso wie dass ich ein Prüfprotokoll beilegen muss...
    Wie ein Vorredner schon sagte, den TÜV Bericht muss ich auch bezahlen.


    Um die Kirche aber im Dorf zu lassen:
    Ich glaube, egal ob Autoschrauber oder Techniker, keiner von beiden wird den Kunden bewusst mit defekten Bremsen bzw. stromführenden Gehäuse losziehen lassen.
    Sprich: Wir reden hier über den doppelten Konjunktiv, der im Einzelfall(!) sprich Schadenfall sowieso von Juristen geprüft werden wird!


    Viele Grüße


    Fabian