Existenzgründung als Bühnenhelfer in Ba-Wü

  • Seid gegrüßt!


    Ich bin 22 Jahre alt und habe eineinhalb Jahre lang als Aushilfe auf Lohnsteuerkarte für eine Hand-Agentur gearbeitet. Weil die Bezahlung und die Auftragslage dort nicht so rosig sind, möchte ich mich nun selbstständig machen.


    Ich habe mich schon durch einige Threads hier gelesen und schon jede Menge gute Antworten auf meine Fragen gefunden, jedoch fällt es mir schwer, die alle zusammenzupuzzeln, da es das erste Mal ist, daß ich mich mit Existenzgründung befasse.


    Bei der Gewerbeanmeldung wurde mir von einigen geraten, so viel wie möglich in den Tätigkeitsbereich zu schreiben - u.a. auch z.B. "Geschenkhandel" und "Gastro-Service" - einfach, um mir die Türen aufzuhalten. Haltet Ihr das für eine gute Idee? Im Grunde genommen interessiert sich ja nur das Finanzamt für diese Angaben, jedoch glaube ich nicht, daß dies stark kontrolliert werden kann. Kriege ich Ärger, wenn ich Sachen reinschreibe, die ich nicht allzu viel mache, oder könnte ich das immer noch damit begründen, daß ich die Dienstleistungen zwar anbiete, aber andere w.z.B. Veranstaltungsauf- und -abbau von meinen Kunden weitaus mehr bestellt werden?


    Scheinselbstständigkeit: ich habe gelesen, daß wenn man mehr als 5/6tel seiner Aufträge durch einen Auftraggeber bezieht, es zur Annahme einer "Scheinselbstständigkeit" auf Seiten der Behörden führt - wenn ich hauptsächlich für eine Agentur, die Hands für ihre Aufträge bucht, arbeite, sollte ich auf jeden Fall ab und zu (mindestens also jeder sechste Auftrag, wenn man so will) auch für andere Auftraggeber arbeiten, richtig?


    Versicherung: wer hat einen guten Rat für mich, wo ich momentan an eine billige KV und BHPV komme? Ich bin kerngesund und möchte da am Anfang nicht viel Geld für ausgeben und mich nur minimal absichern. Hat da jemand von Euch einen konkreten Tipp?


    Ich bin mir noch nicht 100%ig sicher, ob ich zu Anfang die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll und somit keine Umsatzsteuer ausweise - wenn ich dies nicht tue (d.h. keine Umsatzsteuer ausweise), muß ich dies in meinen Rechnung explizit erwähnen?


    Gibt es sonst noch etwas, daß Ihr mir raten könnt?


    Ich bedanke mich im Vorraus schonmal für Eure Hilfe.


    Mit besten Grüßen aus Freiburg



    Phil

  • Hi Phil,


    oft gefragt, oft beantwortet und doch:


    Gewerbeanmeldung: Auf- und Abbau von technischen Einrichtungen auf öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten


    Scheinselbständigkeit: ja ist so. Willst Du wirklich nur für eine Firma arbeiten? Es gibt auch in BW einige Technikfirmen, die gute Leute als Semi-techniker suchen.


    Versicherungen:
    -KV über Makler suchen lassen. Seit diesem Jahr besteht KV-Pflicht!
    -HPV bei Eberhard und Partner http://www.erpam.de
    -Sehr wichtig: Unfallversicherung, am besten als freiwilliges Mitglied bei der VBG http://www.vbg.de


    Kleinunternehmer: Wenn Du nicht von Anfang an monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen möchtest, solltes Du auf jeden fall die Regel in Anspruch nehmen.


    Sonstiger Rat:
    -zur IHK und beraten lassen. Die haben auch Existenzgründerseminare für kleines Geld.
    - http://www.gruenderleitfaden.de durchwühlen und CD-Rom bestellen
    - zum lesen: Franz Konz, 1000 ganz legale Steuertricks. Ja, das meine ich ernst. Nur dort ist die ganze Thematik anschaulich erläutert mit vielen Tabellen und leicht zu erfassen


    Wichtigster Rat: Rat annehmen, auch den, erst zu lesen und sich zu informieren. Wenn Du hier nach Rat suchst, den bekommst in Form von z.B. Links und dann wieder Fragen stellst, die darauf hindeuten, daß Du NICHT gelesen hast, ist z.B. meine Lust zu helfen sehr schnell erschöpft.


    Alles gute,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, Falco!


    Ich möchte mit der Selbstständigkeit nicht viel Geld verdienen - mir geht es darum, relativ viel Zeit für meine Hauptbeschäftigung (ich bin selbst Musiker, verdiene aber noch nichts groß damit) und ein geringes Grundeinkommen zu haben, was ich durch die Aufträge von einem Arbeitgeber schon decken könnte - der stellt aber nur Leute auf Lohnsteuerkarte (davon kann ich nicht leben) oder eben mit Gewerbeschein ein.


    Vielen Dank für die Links und die Tipps - werde mich dort jetzt mal durchwühlen.


    Ein schönes Wochenende Euch allen!

  • Entnehme ich es der Webseite von Eberhard & Partner richtig, daß der Jahresbeitrag für die Freiberufler-BHPV für Licht und Ton (http://www.erpam.de/index.php?page=freiberufler_berufshaftpflicht.php&navi=Ton%20%2F%20Licht) jährlich 225€ beträgt? Und der Mindestbeitrag bei der freiwilligen UV bei der VBG (http://www.vbg.de/mitgliedscha…ege/beitragsbescheid.html) 81€ für 2006? Wenn dazu noch der KV-Beitrag käme, wären somit die wichtigsten Versicherung laut Falco gezahlt, oder?


    Tausend Dank für Eure Hilfe - jetzt geht's zum Gründerleitfaden...

  • Hi Phil,


    bei der VBG bist Du nicht ganz richtig: http://www.vbg.de/mitgliedscha…eiwillig_versicherte.html
    ist korrekt. Der Beitrag ist anhängig von verschiedenen Faktoren. Z.B. habe ich bei einer Versicherungssumme von 50.000€ und der Gefahrklasse 1,58 für 2006 ganze € 353,43 gezahlt. Wenn ich einen Unfall haben sollte, der mich ins Krankenhaus bringt bekomme ich ca. €110 an tägl. Verletztengeld.


    Vorteile: Versichert ab Antragstellung/Zahlung für das abgelaufene Jahr im neuen Jahr/ alle Unfallkosten, also Behandlung, Arznei usw. werden erstattet/ auch Wegeunfälle versichert.


    Die Auskunft bei Eberhard ist korrekt.


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • http://www.preuss24.de bzw. http://www.vdmv.de als Versorgungswerk der Medienwirtschaft für Versicherungen.


    Freiwilliges, gesetzl. Mitglied in der Krankenkasse ohne Anspruch auf Krankengeld ca. 130 € monatl.


    Ja, beim Kleingewerbe mußt Du schreiben, daß der sog. § 19 USTG gilt, MWST also nicht ausweisbar gemäß Kleinunternehmerregelung

  • Meine Damen und Herrn, das war Slaytalixens VDMV- und preuss24-Werbeshow...
    Verkaufst du haupt- oder nebenberuflich Versicherungen oder erhältst du Provison für gepostete Links? :D:


    Zitat von "slaytalix"

    ...
    Freiwilliges, gesetzl. Mitglied in der Krankenkasse ohne Anspruch auf Krankengeld ca. 130 € monatl.


    Das nennt sich "freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen KV".
    Für 130,-€ wird allerdings keiner versichert. Oder bin ich bei der falschen KV?
    Der Selbstständige darf im Regelfall das doppelte wie ein Arbeitnehmer an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen, da er keinen Arbeitgeber hat, der die andere Hälfte zahlt, daher sind 130,-€ etwas niedrig.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Ich habe bei den KK Beiträgen nachgesehen...


    Quelle Dt. Angestellten Krankenasse


    Mein Beispiel bezog sich auf Nichterwerbstätige, die sich selbst versichern


    Beiträge für Selbstständige, die beitragspflichtige Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze nachweisen, Mindestbemessung: 1837,50 EUR monatl.


    Personenkreis Versicherungsklasse Beitragssatz v.H. inkl. 0,90 v.H. Zusatzbeitrag * monatl.Beitrag


    ohne Krankengeldanspruch F 11 0 14,5 mindestens 266,44
    mit Krankengeldanspruch ab 43. Tag auf Antrag F 11 1 15,4 mindestens 282,98


    mit Krankengeldanspruch ab 22. Tag auf Antrag F 11 4 16,7 mindestens 306,86


    Sonderfall "Ich-AG"


    Beiträge für Mitglieder, für die keine andere Versicherungsklasse maßgebend ist (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige, etc.) ohne Krankengeldanspruch


    Personenkreis Versicherungsklasse Beitragssatz v.H. inkl. 0,90 v.H. Zusatzbeitrag * monatl. Beitrag


    Monatliche beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 816,67 EUR F 12 0 14,5 118,42

  • Das mit 130 euro KV kann schon sein, allerdinngs hat man dann eine Selbstbeteiligung, wenn man die KV nicht nutzt ist es günstiger.


    Kleinunternehmer Regelung wäre ich vorsichtig, wenn du Über den Satz kommst, wills Finanzanzamt Umsatztsteuer. Du musst dann nachberechnen bei deinen Kunden. Das finanzamt will die Kohle innerhalb 4-6 Wochen. Wie schnell bezahlen deine Kunden die Kohle????

  • @ Heiko Runge:
    stimmt NICHT! Erst wenn ein UN im abgelaufenen Jahr über die Umsatz-Grenze kommt, wird das Finanzamt ein Schreiben an den Steuerpflichtigen senden, in dem er aufgefordert wird, ab dem Zeitpunkt X die USt zu berechnen.


    Nachberechnen müssen gibt es nicht, wer (außer Dir) erzählt denn soetwas. Ein Einzelunternehmer, der nicht bilanziert, versteuert nach "vereinnahmten Entgelten". Auf Deutsch, erst wenn das Geld für die Rechnung eingegangen ist, muss diese in die Umsatzsteuervoranmeldung einfließen.


    Außerdem ist die USt.-zahllast immer am 10. des Folgemonats oder bei Quartalsanmeldern des Folgequartals (Zahlungseingang) fällig. Nix mit 4-6 Wochen.


    Entschuldige den Ton, doch soetwas hier zu verbreiten ist gefährlicher Weichkäse.


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Hallo,


    Falco hat das richtig erklärt, es ist so mit der Umsatzsteuer:


    Beispiel aus meiner Erfahrung: (keine Steuerberatung, ohne irgendwelche Garantien, Empfehlungen oder rechtliche Beratung)
    Wenn Du 2007 über 17500 EUR mit eingetragener Kleinunternehmerregelung umsetzt, dann wirst Du ab 2008 umsatzsteuerpflichtig eingestuft.
    Das weißt Du aber nicht, wenn Du 2007 Deine Angebote für 2008 schreibst oder Anfang Januar 2008 Rechnungen ausstellst.
    Die Umsatzsteuer wird aber rückwirkend auf alle Rechnungen ab dem 01. Januar 2008 wirksam.


    Weiterhin kannst Du bis zu einer Grenze von irgendwas 500.000 EUR Umsatz pro Jahr beantragen, daß nur "vereinnahmte" Umsatzsteuer abgeführt wird.
    Also musst Du zu den jeweiligen Stichtagen nur die Umsatzsteuer für im letzten Zeitraum bezahlte Rechnungen überweisen.


    Soweit mein Verständnis der zugrundeliegenden Gesetze.

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • Hallo Leute!


    Ich habe mich für die BHPV für Freiberufler bei Eberhard und Partner und die UV als freiwillig Versicherter bei der VBG entschieden - danke für die Tipps nochmal!


    Nur mit der Krankenversicherung bin ich mir noch nicht sicher - bevor ich zu einem Makler gehe, möchte ich doch lieber noch einmal Euren Rat bemühen: mein Einkommen durch dieses Gewerbe wird bei durchschnittlich 600 Euro im Monat liegen. Kann mir jemand eine möglichst günstige Versicherung weiterempfehlen?


    Den Gründerleitfaden habe ich mittlerweile auf fast durch.


    Die Kleinunternehmerregelung werde ich auch in Anspruch nehmen.


    Wieder mal: ein schönes Wochenende an alle!


    Grüßle aus Freiburg



    Phil

  • Bei mir wären das ca. 250 Euro im Monat bei der gesetzlichen KV - das kann ich mir echt nicht leisten...


    Mein bisheriger Eindruck war, daß gerade weil die ges. KVs so teuer sind, die privaten KVs günstiger sind.

  • Hi Phil,


    Du hast gute entscheidungen getroffen und es ist schön, daß Du dich anhand der Hinweise informiert hast. Vielzuwenige handeln so, leider, trotz der Hinweise, die auch ich immer gerne gebe.


    Zur KV muß ich Dir sagen, daß tatsächlich seit April beitragspflichtige KV-Pflicht besteht. Wo bist Du denn bisher versichert? Hast Du noch eine andere (SV-pflichtige) Beschäftigung, bei der Du mehr verdienst als bei deiner gewerblichen? Ist es Dir vielleicht möglich, da Du sagst, du bist Musiker, in die Künstlersozialkasse zu kommen?


    Auch wenn das jetzt hart klingen mag, doch wenn Du selber annimmst, nur ca. 600€ im Monat erlösen zu können, dann ist das für ein Gewerbe viel zu wenig. Mit deinen anderen Tätigkeiten wirst Du auf jeden Fall ESt zahlen müssen. Alleine dafür solltest 15-18% deines Roherlöses auf Seite legen können!


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen