Brandsicherheitsdienst in einer Kirche?

  • Moin Moin


    Ich habe mal ne Frage an die Fachleute im Veranstaltungsrecht unter euch?


    Ausgangslage:
    Lokation: Kirche in Hessen ca. 500 Platze auf Holzbänken
    VA - Art: Konzert einer Sängerin bzw. eines Kirchenchores, bei beiden wird Eintritt genommen.
    Keine besonderen Gefahren


    Folgende Frage die sich mir da aufdrängt:
    Ist bei diesen beiden Veranstaltungen ein BSD erforderlich? Wenn ja, warum und auf welcher Grundlage?


    Noch eine Info:
    Die Kirche ist kürzlich, von der örtlichen Behörde, angeschrieben worden, dass bei kommerziellen Veranstaltungen (immer dann wenn Eintritt genommen wird) ein BSD seitens der Feuerwehr statt zu finden hat.
    Es hätte sich eine Vorschrift kürzlich geändert!
    Stimmt diese Aussage? Wenn ja Welche?


    Noch eine andere Frage nach welcher Richtlinie wären dann in dieser Kirche die Fluchtwege zu bemessen die MVStätt greift ja nicht! oder?


    Wäre euch echt dankbar für antworten, weil ich so langsam an meinem Menschenverstand im Bezug auf Gesetzestexte zweifel.

    und vergesst niemals den Eimer mit dem Spannungsabfall fachgrecht zu entsorgen!!!

  • Die Muster-VStättVO wird von den einzelnen Bundesländern umgesetzt, bei Dir also vom Land Hessen. Vielleicht ist dies die Vorschrift, die sie gemeint haben....


    Sie gilt auch für Kirchen, bei nicht-Gottesdienst-Veranstaltungen. Da Du jetzt nicht die Bänke rausreissen kannst, die Notausgänge und Fluchtwege vielleicht nicht die erforderliche Breite haben, keine Löscheinrichtungen vorhanden sind, usw. muss Du eine Gefährdungsanalyse machen (bei einem Rockkonzert mit stehendem und tanzenden Publikum z.B. mehr Gefahr als bei einem Konzert eines Männerchores). Daraus ergeben sich dann in Absprache mit der Genehmigungsbehörde (Bauamt, Ordnungsamt) und der Feuerwehr die zu treffenden Maßnahmen (BSW, Feuerlöscher, Sanitäter, etc.).