Berufsgenossenschaft: Einordnung Gefahrenklasse

  • Ich bin freiwilliges Mitglied in der BGFE (als Freelancer- Tontechnik) ,
    (die haben mich da einsortiert, ich wollte eigentlich in die VBG) , und habe nach Angabe meiner Tätigkeiten (Auf- und Abbau, sowie Bedienung von Beschallungsanlagen) die Gefahrenklasse 5,5, erhalten, was blöd ist , weil relativ teuer.
    Gibt es hier Erfahrungen,
    in welche Klassen seid ihr für welche Tätigkeiten eingeordnet worden?

    ... es gibt sie doch.....

  • Um Himmels Willen, GK 5,5???


    Ich bin in der VBG in der Gefahrtarifstelle 29, Veranstaltungsunternehmen mit Gefahrklasse 1,68. In Zahlen ausgedrückt: Für das Jahr 2006 habe ich bei einer Versicherungssumme von 50.000€ einen Beitrag von 353,43€ gezahlt. Sie zu, daß Du da wieder rauskommst. Die sind sachlich gar nicht zuständig. Schließlich werden alle branchenrelevanten Vorschriften von der VBG erlassen.


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • DIE richtige Beschreibung deiner Tätigkeit als VA Mensch:


    http://exvocal.com/THEMEN/versicherung_bei_der_vbg.htm :


    "Die korrekte Betriebs-/Berufsbeschreibung für den Aufnahmefragebogen lautet:


    "Planung von veranstaltungstechnischen Dienstleistungen und deren Realisierung." [Gilt auch für die Gewerbeanmeldung Veranstaltungstechnik ] "


    Tätigkeitsbeschreibung (bei Gewerbeanmeldung) ändern und immer schön das expliziete Arbeiten an Spannungen o.ä. ausschliessen, es sei den Du bist schaltungsberechtigt und verdienst damit dein Geld