• Moin Moin !
    Ich habe in nächster Zeit eine Veranstaltung in einem Stadtgebiet (nahe des Doms) in Münster. Dazu meine frage:


    Welche Lärmschutzbedingung muss ich beachten ? Die für Kern, Wohn oder Mischgebiete ?? Die Veranstaltung ist in einem Ladenlokal ! Wo muss ich die Grenzwerte messen ?? In Unseren Räumlichkeiten, oder im darüberliegenden Hausflur, bzw. auf der Straße ???


    Vielen Dank !
    Molonali

  • Tacho!
    Die für deinen Bereich gültigen Richt- bzw. Grenzwerte sollte das Ordnungs- oder Umweltamt zur Verfügung stellen. Ansonsten gelten die üblichen Grenzwerte, die man im Internet abgreifen kann (Google macht's möglich).
    Die mir bekannten Richtwerte (DIN 18005) sind wie folgt:
    Reines Wohngebiet: am Tag 50dB(A), Nachts 35dB(A)
    Allg. Wohngebiet: am Tag 55dB(A), Nachts 40dB(A)
    Dorf/Mischgebiet: am Tag 60dB(A), Nachts 45dB(A)
    Kerngebiet: am Tag 65dB(A), Nachts 50dB(A)


    Es gibt noch Immisionsrichtwerte für Sport und Freizeit, doch diese unterscheiden sich nicht signifikant.
    Tip: man kann beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Außerdem hilft es auch, wenn man die naheliegenden Anwohner mit einem netten Briefchen höflich darauf aufmerksam macht.


    Die zur Messung relevante Position ist der nächstliegende Empfänger des Lärms, also die nächstliegende Wohnung. Es kommt nun darauf an, wie gut das Lokal gedämmt ist und wie lärmempfindlich die Nachbarschaft ist. In Wohnhäusern ist die Heizung oder andere schallübertragende Leitungen/Teile nicht zu vernachlässigen.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Zitat von "yamaha4711"


    Es kommt nun darauf an ... wie lärmempfindlich die Nachbarschaft ist.


    Das ist der Punkt, um den sich alles dreht.


    Du kannst sämtliche Grenzwerte um 10 dB unterschreiten, das nutzt alles nix, so es irgend jemand zu laut erscheint, hast Du ein Problem. :wink:

  • Negative Verstärkung? :D


    Hier in Hamburg unterscheiden die Behörden zwischen unvermeidbaren Lärmemissionen, so wie Verkehrslärm, und vermeidbaren.


    Und emissionsbehaftete Veranstaltungen sind quo Definition vermeidbar... :wink:

  • Tatsache und ungeschriebenes Straßengesetzt ist: wenn sich die Nachbarschaft oder eben auch nur eine Person derselbigen (aus welchen Gründen auch immer) sich gestört fühlt und die Exekutive beauftragt, so müssen diese dem nachgehen. In den meisten Fällen kommt es zu einem Konsenz (leiser machen) oder die VA wird durch die Herrn in Grün abgebrochen. Egal was der Pegelmesser dabei anzeigt.
    Gute Karten hat man nur, wenn es einen Schirmherren aus der Obrigkeit gibt und/oder die VA einen entsprechenden Stellenwert in der sozial-gesellschaftlichen Hirarchie inne hat. Da hat man dann meist Narrenfreiheit - Helau und Alaf.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Also immer dieses Rätselraten.... 8)


    PA sinnvoll Planen und Aufstellen und deinen Veranstalter überzeugen;
    Umweltamt oder Ordnungsamt, je nach Zuständigkeit, befragen:
    die haben Erfahrungswerte oder sind die Stelle die Ausnahmezulassung zulassen und entsprechende Messpunkte vorgeben:
    AZ einhalten mit Einpegelung und Zugriffssicherung und immer schon Messprotokoll zur Hand haben. Ach und tatächlich das Richtige messen können und wollen


    Beschwerdenummer angeben und tatsächlich dann auch Pegel reduzieren