Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik Bühne/Studio

  • Aus aktuellem Anlaß (VStättVO, § 39) bietet die TÜV Rheinland Akademie GmbH ab dem 11.02.2008 eine Weiterbildung zum Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (Bühne/Studio) an. Die Weiterbildung endet am 16.05.2008 mit der Prüfung bei der IHK. Eine Förderung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.


    Es sind für diese Weiterbildung noch freie Plätze. Bei Interesse melden Sich sich bitte bei:


    Frau Silvia Günther
    TÜV Rheinland Akademie GmbH
    Sportfliegerstr. 9
    12487 Berlin
    Tel. 030 63 95 85 65

  • Hallo,


    der Thread gehört wohl eher unter Aus-/Weiterbildung.


    Einige Fragen zum Thema, die sicher mehr Leute hier interessieren:


    Ihrer Homepage habe ich entnommen, daß es sich um einen Teilzeitkurs (berufsbegleitend) handelt. Geht das in 3 Monaten? Andere Bildungsträger brauchen dafür ein Jahr.


    Am Ende des fachspezifischen Teils steht auch eine praktische Prüfung (die durch eine Projektarbeit ersetzt wird). Bei Euch auch?


    Wie hoch sind die Kosten und wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?

  • Hallo,


    der Kurs ist eine Vollzeitmaßnahme, Montags bis Freitags, sodass das Wochenende für Veranstaltungen frei bleibt.


    Die Kosten können in einem kurzen persönlichen Telefongespräch geklärt werden. Aber wie gesagt, die Kosten können von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.


    Zugangsvoraussetzungen sind ein anerkannter Ausbildungsberuf in einem der Fachrichting Bühne/Studio oder ein erfolgreicher Abshcluss in einem gewerblich-technischen oder handwerklichen Beruf und Berufserfahrung oder Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Die Prüfung wird von der IHK abgenommen.

  • Hier handelt es sich wohl um eine Fortbildung, die dem fachrichtungsspezifischen Teil der Meisterfortbildung entspricht. Bei den Kollegen in Hannover von der DEA läuft das unter "Assistent für Veranstaltungstechnik". Ich vermisse hier den Hinweis auf eine Möglichkeit zur Fachrichtungswahl. Wenn diese Teilbildung angerechnet werden soll, muss zwingend eine Fachrichtungsspezialisierung stattfinden. Zusätzlich muß dann bei der FR Beleuchtung noch die Elektrofachkraft vorgewiesen werden.


    Ich persönlich finde dieses Bildungsangebot für halbgar und auf der HP stehen ja deutliche Hinweise auf das eigentliche Ziel, nämlich das "Qualifizieren" von Arbeitslosen und das entsprechende einkassieren von staatlichen Zuschüssen für dieses Angebot. Zu bedenken ist auch, daß die Prüfungsordnung radikal geändert werden wird. Die Fortbildung in dem bisherigen Rahmen wird wohl nicht mehr stattfinden können. Was wird denn dann aus der Anrechnung? Das ist immerhin vom Wohlwollen der jeweiligen IHK abhängig.


    Grüße,
    Falco

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