Neue Regeln für das Warnungen-Brett

  • Nachdem von einigen Teilnehmern des Forums das Warnungen-Brett dazu verwendet wurde, sich ein gerichtliches Mahnverfahren zu ersparen, sollen in diesem Punkt nun die Regeln verschärft werden. Bislang galt ja die 4-Wochen-Regel bezüglich unterbliebener Leistung/Gegenleistung.


    Ich mache mal einen Vorschlag und bitte um Meinungen dazu:


    Ergänzung der Regeln für das Warnungen-Brett


    Für den fühesten zulässigen Termin bezüglich des Einstellens einer Warnung gelten die folgenden Regeln:


    a) Bei nicht bezahlten Rechnungen ab der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Dieser Umstand muss mit Datum in der Warnung vermerkt werden. (Formulierungsbeispiel "Antrag für gerichtlichenr Mahnbescheid ging gestern zur Post".)


    b) Bei versäumter Rückgabe von gemietetem Equipment, wenn der Verdacht der (versuchten) Unterschlagung nicht (!) besteht: 3 Wochen nach vereinbarter Rückgabe und mindestens 2 Aufforderungen zur Rückgabe.


    c) Bei versäumter Rückgabe von gemietetem Equipment, wenn der Verdacht der (versuchten) Unterschlagung besteht (gefälschter oder gestohlener Ausweis, o.ä. :( Sofort


    d) Lieferverzug bei Waren, die per Vorkasse bezahlt wurde (beispielsweise nach einer eBay-Auktion): 3 Wochen nach dem vom Verkäufer zugesagten Liefertermin, jedoch mindestens 3 Wochen nach Zahlungseingang beim Lieferanten, und mindestens 2 Aufforderungen zur Lieferung.







    Meinungen, Anregungen, Kommentare?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ADMIN


    a) fände ich genau richtig. Wer bei einem "normalen" Schuldner (also weder Betrug noch Insolvenz) seine Mahnungen nicht konsequent durchzieht, der hat als Unternehmer nicht seine Hausaufgaben gemacht.


    b) + c) hier wird es sehr schwierig sein, zu differenzieren. Wer Dryhirematerial nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht hat, wird normalerweise bei uns innerhalb kürzester Zeit daran erinnert. Gibt es keinen vernünftigen Grund oder lässt sich die Person nicht mehr erreichen, wird innerhalb weniger Tage gehandelt. 3 Wochen warten wir sicherlich nicht. Allerdings würde ich dann eher erstmal die Polizei bevorzugen und daraufhin hier eine Warnung absetzen.


    d) o.k. - aber hier kann es evtl. auch zu lange sein. Wenn begründeter (!) Verdacht eines Betrugs besteht, sollte ähnlich c) die Möglichkeit der sofortigen Warnung bestehen.

  • Zitat von "test"

    was spricht gegen eine regelung 8 wochen nach nicht bezahlen einer rechnung?


    Weil es zu einem ordentlichen Forderungsmanagement gehört, auch entsprechend zu mahnen. Eine Rechnung schreiben und 8 Wochen warten ist ja auch nicht korrekt. Wer hier nicht entsprechend mahnt, hat seine Pflichten als Gewerbetreibender auch nicht korrekt erfüllt, auch wenn es nicht seine Schuld ist...



    Zitat von "test"

    ich werde bei leuten, die schon 5 mahnbescheide gegen sich haben keinen eigenen beantragen, weil es sinnlos ist. das sind ja auch die wahren schwarzen schafe um die es geht!!


    Diejenigen, die 5 MB gegen sich haben, werden wohl schon eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
    Das wäre für mich aber wiederum Grund zu mahnen (Betrug).


    Falls die 5 MB innerhalb kürzester Zeit eingetroffen sind, dann macht Dein Sechster vielleicht sogar noch Sinn. Du weißt ja nicht, wie hoch die Forderungen sind, evtl. bekommt man das ja erst viel später mit, daß noch andere Gläubiger hinterherlaufen.


    Einen Mahnbescheid NICHT zu beantragen halte ich in den meisten Fällen für eine fahrlässige Handlung. Diese Maßnahme kostet nicht viel und kann viel bringen. Man hat immerhin einen Titel und dann kann man immer noch entscheiden, mit welchem Aufwand man das Geld eintreiben möchte.
    Wir haben definitiv wesentlich (!) mehr Zahlungen aus MB-Forderungen erhalten, als wir jemals dafür an Kosten aufwenden mussten.


    Klar, es gab auch Schuldner, von denen wir dann hinterher nichts mehr erhalten haben, aber der Titel gilt bis zu 30 Jahre. Bis dahin kann noch viel passieren. Ich kenne Banken, die graben regelmässig ihre alten Titel aus und versuchen immer wieder mal eine Vollstreckung. Dabei sind alle immer wieder erstaunt, was dann doch dabei herauskommt.


    Und falls ein Verfahren zur Restschuldbefreiung angestrebt wird (nach 7 Jahren schuldenfrei), dann kommt es oft zu einer Ratenzahlung. Auch wenn dann nur ein Teil der Forderungen hereinkommt, es kann unter dem Strich mehr sein, als man für den Titel ausgegeben hat. Und ohne Titel gibts gar nichts...

  • und was ist mit den kaputten die dann mal entspannt alles auf ihre frau laufen lassen und denen es egal ist ob sie einen o-eid abgelegt haben?
    ferner kann ich nicht nachvollziehen was es für einen sinn hat wenn der schuldner dann auch noch widerspruch aus prinzip einlegt und ich dann die gerischtskosten an der backe habe?


    ich nehme mir als unternehmer auch die freiheit zu entscheiden wann ich einen mahnbescheid beantrage und wann nicht. ich habe dadurch auch schon die ein oder andere e gespart.
    bestes beispiel: ein 60 jähriger herr, seriös wirkend leiht eine anlage. unterschrift und alles. bittet aber darum die anlage beim zurück bringen zahlen zu dürfen. das mat kommt verspätet durch seinen sohn zurück, der von nichts weiß. ein anruf bei creditreform bringt zu tage, das da schon 7 titel liegen. da es sich um 80 e handelte habe ich auf den mahnbescheid verzichtet. was bringt mir der ganze aufwand?

  • Zitat von "test"

    ... ein anruf bei creditreform bringt zu tage, das da schon 7 titel liegen. da es sich um 80 e handelte habe ich auf den mahnbescheid verzichtet. was bringt mir der ganze aufwand?


    Genau da liegt nämlich das Problem. Entweder bei den Entspannten, die Dir sagen "Mach doch, erst mal sind die Unterhaltsforderungen meiner Kinder mit der Ex dran, danach die der Kinder meiner Freundin...".


    Und wenn man so Herren wie dem Möller aufsitzt, siehe Warnungsbrett, denen die Mahnbescheide im Knast zugestellt werden, was dann?


    mringhoff: Wenn Du ein gutes Mahnwesen hast - löblich. Wenn Du Gerichte al leben erhältst mit der Beantragung von MB - auch löblich. Wenn Du nach 25 Jahren mal ein paar Euro siehst, noch toller. Bei den meisten Beträgen kannste aber das Geld abschreiben - und die Taler für den MB auch. Und wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, wirds noch teurer.


    Daher: Werfe schlechtem Geld kein gutes hinterher - und ich bin mit Sicherheit keiner, der es ggf. nicht auf einen Prozess ankommen lässt, doch ich habe selbst und im Bekanntenkreis schon erlebt, dass aus Forderungen gegen einen Schuldner durch geschickte Rechtsanwälte plötzlich Forderungen gegen den Unternehmer wurden - und ausser Rechtsanwaltskosten ohne Ende nix dabei rauskam, trotz eigentlich hieb- und stichfester Beweise wie Aufträgen, Lieferscheinen usw..


    Um zum Thema zurückzukommen: Das Warnungsbrett ist so wie es ist eigentlich OK, da der Warnende die Verantwortung trägt. Mindestforderungen sollten daher die Einhaltung der üblichen Wege (korrekte Rechnung mit Zahlungsziel und Absetzen der ersten Mahnung )sein. Wer nach der ersten Mahnung nicht zahlt, sollte sich darüber klar sein, daß es Folgen hat.


    Man kann ja auch im Mahnungstext mitteilen, daß bei Nichtzahlung ein Eintrag im Warnungsbrett des PA-Forums erfolgt, in welchem dann nur ggf. ein Zahlungsvermerk erfolgt, anderenfalls jede weitere Mahnung und dann ein evtl. Gerichtsverfahren vermerkt wird.


    Schuldner sollten sich endlich mal darüber bewusst werden, dass Nichtzahlung berechtigter Forderungen auch anderes als nur den Gerichtsvollzieher zur Folge haben kann.


    Und wenn ADMIN das ganze zu windig werden sollte, gründet man halt einen Verein, dessen Zweck ist, vor unseriöser Kundschaft zu warnen. Und das macht der Verein dann halt im Internet. Nichts anderes ist die Schufa oder die Creditreform...


    PS: Ich hatte mal einen Internet-Kunden (eine Diskothek), der einen auch für andere nicht unerheblichen Betrag nicht zahlte; daraufhin schaltete ich seine Webseite aus; Ich erhielt dann einen Anruf einer Tageszeitung, weshalb die Webseite der Disco nicht erreichbar sei, man wüsste, ich sei der Hoster... Darauf sagte ich der Zeitung, daß die Buchhaltung jede weitere Leistungserbringung untersagt hätte und beendete das Gespräch. Ein paar Tage später war ein Bericht in besagter Zeitung, dass die Disco bei mehreren Lieferanten einschliesslich Internet in Zahlungsverzug sei... ein paar Tage später war mein Geld auf dem Konto... ein paar weitere Tage später war die Disco zu, weil der Vermieter den Mietvertrag wegen Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile seitens der Betreiber kündigte... Name der Disco: Glaspalast in Dinslaken...


    Fazit: Geht doch!!!

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • Nun, jeder hat so seine Methoden zum Geldeintreiben...
    Wer gerne "alternative" Vorgehensweisen anwendet, darf sich aber über eventuelle Bummerangs, rechtliche Schritte oder eine negative Gerüchteküche nicht wundern. Das kann einmal gut gehen, ein anderes Mal nicht.


    Nur dazu das Warnungsbrett zu ge/miss-brauchen finde ich im Interesse des Ansehens des Warnungsbretts bzw. des PA-Forums nicht angebracht.


    Wenn das mit der Zeit überhand nimmt, daß das Brett hier als Druckmittel verwendet wird, ist das Denunziantenbrett nicht mehr weit. Nachdem dieser Vorwurf ja immer wieder aufkommt, wäre es der Seriösität dienlich, dies durch die Einführung bestimmter Standards zu unterbinden. Damit ist uns allen geholfen.
    Nicht, daß es nach ein paar Jahren heißt "Ach, das Warnungsbrett im PA-Forum? Ja, da streiten sich immer nur ein paar Hansel um die letzten Rechnungen, das kannst vergessen, das nimmt keiner mehr ernst..."




    Zitat von "test"

    und was ist mit den kaputten (...)denen es egal ist ob sie einen o-eid abgelegt haben?
    (...)
    ein anruf bei creditreform bringt zu tage, das da schon 7 titel liegen. da es sich um 80 e handelte habe ich auf den mahnbescheid verzichtet. was bringt mir der ganze aufwand?


    Solche Leute wie oben sind aber nicht die "normalen" Schuldner, sondern hier handelt es sich eideutig um einen Betrugsvorgang.
    Das wäre z.B. wieder etwas für das Warnungsbrett.


    Selbstredent, nicht immer ist der MB der Lösungsbringer. Die Anwendung des MB aber gänzlich auszuschliessen ist aber genauso unrichtig, wie diesen unreflektiert anzuwenden.
    Ich bekomme es aber immer wieder mit, wie Leute einfach ihre Forderung nicht weiter eintreiben, weil sie den MB fürchten. Warum denn?
    Warum kann ich nicht nochmal 20-30 Euro "investieren", wenn ich die Chance habe, 1000,- EUR zu erhalten? Mal abgesehen von solchen Betrügern wie oben von test geschildert...