Hallo zusammen,
Luftballons gehören im Regelfall zu Ausschmückungen.
(((VstättVo §2 (11) 1Ausschmückungen sind vorübergehend eingebrachte Dekorationsgegenstände. 2Zu den Ausschmückungen gehören insbesondere Drapierungen, Girlanden, Fahnen und künstlicher Pflanzenschmuck.)))
Wie sieht es aber hinsichtlich der Brennbarkeit und dem in-Einklang-bringen mit den Vorschriften aus?
Luftballons müssen ja, weil sie Ausschmückung sind, schwer entflammbar sein und dürfen nichtmal bis auf den Boden gehen (§33 VstättVo).
Gibt es Luftballons die diesen Anforderungen Rechnung tragen oder wie seht Ihr das?
Ich weiß, dass Luftballons platzen, wenn Hitze an sie rankommt, aber dann sind sie ja nicht weg, sie hängen schlaff rum und genau dann sind sie hervorragend brennbar und vor allem brennend abtropfend...
Dann wäre da noch das Thema mit den Tischdecken gehören sie zum Tisch oder dekorieren sie den Tisch? Ja, die VstättVo beschreibt nur die Szenenflächen in diesen Punkten...
Ich bin gespannt auf Antworten.
Johannes