Brennendes Abtropfen von Luftballons

  • Hallo zusammen,


    Luftballons gehören im Regelfall zu Ausschmückungen.
    (((VstättVo §2 (11) 1Ausschmückungen sind vorübergehend eingebrachte Dekorationsgegenstände. 2Zu den Ausschmückungen gehören insbesondere Drapierungen, Girlanden, Fahnen und künstlicher Pflanzenschmuck.)))
    Wie sieht es aber hinsichtlich der Brennbarkeit und dem in-Einklang-bringen mit den Vorschriften aus?


    Luftballons müssen ja, weil sie Ausschmückung sind, schwer entflammbar sein und dürfen nichtmal bis auf den Boden gehen (§33 VstättVo).


    Gibt es Luftballons die diesen Anforderungen Rechnung tragen oder wie seht Ihr das?


    Ich weiß, dass Luftballons platzen, wenn Hitze an sie rankommt, aber dann sind sie ja nicht weg, sie hängen schlaff rum und genau dann sind sie hervorragend brennbar und vor allem brennend abtropfend...



    Dann wäre da noch das Thema mit den Tischdecken ;) gehören sie zum Tisch oder dekorieren sie den Tisch? Ja, die VstättVo beschreibt nur die Szenenflächen in diesen Punkten...


    Ich bin gespannt auf Antworten.
    Johannes

  • Das würde mich jetzt auchmal Interessieren, da wir uns seit bereits nem Jahr, aus diesem Grund mit einem Karnevalsverein rumschlagen....


    gruß Marc

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  • Hallo Fabio,


    wie Du meinem Thread entnehmen kannst, habe ich diese Stufe schon durch. Ich rede ja von brennendem Abtropfen. Das heißt, ich habe es ausprobiert. Natürlich vorm Kunden, der es eingesehen hat, dass das brennend abtropft.


    Trotzdem meine Frage, ob es Luftballons gibt, die sowas nicht machen.


    Oder anders, wie verfahren die anderen Örtlichkeiten bei solcher Deko? Wie verfahren Meister? Oder geht das als *passiert schon nix* durch?


    Ich bin folgendermaßen vorgegangen: Ich habe gefragt ob es dafür ein B1-Zertifikat gibt. Antwort: Nein. Ok, gibt es eine automatische Feuerlöschanlage? Antwort: Nein. Doof. Gibt 2 Möglichkeiten: Abhängen oder Brandwache stellen, die den ganzen Abend dabei bleibt und zusätzliche Feuerlöscher. Man hat sich für die 2. Möglichkeit entschieden.


    Der Dekorateur hat sich furchtbar aufgeregt, er macht das seit Jahren, was das denn solle, auch in großen Messehallen, München Düsseldorf, bla blub hamma immer schon so jemacht. War mir auch relativ egal, da die VstättVo da sehr eindeutig ist. Oder ich stelle ein Schutzziel anders her. Zudem sind in den großen Hallen auch Feuerlöschanlagen, die so ein Feuer mal schnell auspusten, damit es nicht brennend abtropft.


    Johannes

  • Zitat

    ...Brandwache stellen, die den ganzen Abend dabei bleibt und zusätzliche Feuerlöscher


    Und was bringt das bei Ballons an der Hallendecke? Nichts.
    Und wo hängen Ballons für gewöhnlich? Aha...


    Mal ehrlich, wenn es unter Dach mit offener Flamme brennt wird wohl keiner mehr darunter tanzen. Und wenn doch, wird derjenige über kurz oder lang noch ganz andere Sorgen bekommen.


    Realistischer ist wohl daß ein Ballon eine Kanne o.ä. berührt, platzt und dann im Laufe der Zeit gemütlich aufs Publikum tropft. Daß ist nicht lebensgefährlich, sollte aber für eine ordentliche Klage mit "Fahrlässigkeit" im Titel reichen.


    Noch blöder ist wenn so eine Ballonleiche einen offenen Brand überhaupt erst auslöst.
    Damit kann man dann schon besser argumentieren. Vor allem wenn man "Fahrlässig" verbal unterstreicht.


    Auf das Gegenargument: "Dann häng deine Lampen halt wo anders hin" sollte man allerdings vorbereitet sein.


    Viel Spaß, wünscht einer der Karnevalsjobs aus Prinzip ablehnt.


    Gruß, Michel

  • "Meine" Ballons hingen um das Bühnenrückbanner drumrum, von einer Empore gut zu erreichen und bis auf den Boden runtergehend.
    Und von gewöhnlichen Veranstaltungen halte ich eh nichts ;)


    Wenn unterm Dach die offene Flamme lodert... Wer tanzt darunter? Die Feuerwehr!!! Und deren Einsatzanzüge sind nicht feuerfest. Da oben brennts, unten ist alles begehbar, da gehen die unter Umständen rein. Und was kommt von oben runter? Nichts gutes (diverse ungesicherte Traversen kommen dann auch noch mit). Das vergessen sowieso die meisten. Wenns brennt... Die Zuschauer sind längst im Bettchen, bloß die Feuerwehr/Rettungskräfte etc müssen das ausbügeln was andere verbockt haben. Mitarbeiterschutz ist da ein wichtiges Stichwort... Ich drifte ab ;)

  • Hi Johannes,


    hab deinen Post vor einiger Zeit gelesen und vorhin nur noch n Blick drauf geweorfen, da ich eigendlich dachte ich wüsste noch was genau drin steht, dem war aber wohl nicht so :)


    Um auf deinen letzten Post einzugehen, wenn die Feuerwehr noch tanzt, es oben brennt und die drunterstehen, wird von dem Luftballons wohl kaum noch was übrig sein, was da tropfen könnte.
    Viel gefährlich ist ein meine Augen, das sich abtropfendes Plastik auf dem Boden sammelt und dort weiterbrennt und eventuell einen "richtigen" Brand erst auslösst bzw verstärkt.



    Just for Fun könnte man die Dinger ja mit Wasser füllen

  • Hallo "Veranstaltung" (...)


    Zitat

    Meine Ballons hingen um das Bühnenrückbanner drumrum, von einer Empore gut zu erreichen und bis auf den Boden runtergehend.


    Daß sich Deine Frage auf eine konkrete Veranstaltung bezieht war aus der allgemeinen Fragestellung nicht ersichtlich.


    Zitat

    Und von gewöhnlichen Veranstaltungen halte ich eh nichts


    Das tun wir doch alle nicht ( :D ) und dennoch sind Luftballons als Deko bisweilen ein Indiz für ebensolche Veranstaltungen.


    Zitat

    Wenn unterm Dach die offene Flamme lodert...
    ... die Feuerwehr/Rettungskräfte etc müssen das ausbügeln was andere verbockt haben

    .



    Ich habe großen Respekt vor der Arbeit der Rettungskräfte, aber Deine Fragestellung bezog sich auf auf die potentielle Gefährdung durch nicht regelkonforme Ballons. Ungesicherte Traversen und andere grobe Missstände sind im Rahmen einer Gefährdungsanalyse sicher anders und vor allem deutlich untoleranter zu bewerten.


    Wie schaut Dein Lösungsansatz für Dein konkretes Problem aus?


    Gruß, Michel

  • Mein erstes Post habe ich mit "Johannes" unterschrieben ;)


    Du hast Recht, ich fragte zuerst nach gewissen Produkten. Die scheint es aber nicht zu geben. Und dann bin ich angeschweift.


    Mein Lösungsansatz ist weiter vorher nachzulesen;
    Ich habe gemerkt, dass die Luftballons ein gewisses Brandverhalten zeigen, welches nicht toleriert werden kann. Gab 2 Möglichkeiten: Abhängen oder anders die Sicherheit herstellen für den Gefahrfall des Brandes der Luftballons. Und da gab es nur die Möglichkeit mit der Brandwache, da es keine Feuerlöschanlage im Haus gab, zumindest keine automatische.


    Oder was meinst Du genau? Meinst Du für die Zukunft?


    Grüße,
    Johannes

  • Hat überhaupt schon mal jemand einen entsprechenden Versuch durchgeführt?


    Wie verhält sich das verwendete Elastomer im Brandfall?
    Es gibt auch selbstverlöschende Qualitäten...


    Sind alle Ballons aus dem gleichen Material?


    Ist die Menge an brandförderndem Material überhaupt relevant?

  • Und was mich da noch interessieren würde: Ist das Explosionsverhalten eines aufgeblasenen Lufballons bei Feuereinwirkung nicht unter Umständen so stark, daß es die Flamme gleich wieder auspustet?


    Ich stelle mal eine These auf:
    Ein aufgeblasener (!) Luftballon kann sich selbst nicht entzünden, er kann auch nicht von einer Flamme einfach so in Brand gesteckt werden, da er ja dann sofort platzen würde. Das Platzen löscht doch sicher sämtliche Flammen wieder aus.


    Anders sieht es aus, wenn nicht aufgeblasene oder die angesprochenen bereits geplatzten Luftballons herumhängen.


    Aber wieviel Prozent von einer Luftballonwand besteht denn aus geplatzten Luftballons?
    Und wenn, dann befinden sich diese Reste zwischen den anderen. Falls dieser Rest entflammen sollte, dann müssten doch erstmal die anderen erstmal alle platzen, da wäre also dann wieder das expolsionsartige Auslöschen der Flamme...


    Klar, wenns in der Veranstaltungsstätte mal lichterloh brennt, dann werden auch die platzenden Luftballons nichts mehr auslöschen können, aber dann gibts da drin auch ganz andere Probleme...


    Soweit mal meine persönliche Gefährungsanalyse. Aber ein kleiner Praxistest mit (aufgeblasenen) Luftballons würde mich schon interessieren...


    Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, die Luftballons mit einer B1-Imprägnierung, wie es für Dekoartikel verwendet wird, zu besprühen.

  • Es hat schon ein paar Sekunden gedauert, bis der Rest des Ballons in Flammen aufging.


    Mir ist auch klar, dass platzende Luftballons löschende Wirkung haben. Und dann sind se alle geplatzt. Und hängen schlaff in der Gegend rum und sind nicht mehr mit der Eigenschaft *löschende Wirkung* ausgestattet.


    Du sagtest:

    Zitat

    Klar, wenns in der Veranstaltungsstätte mal lichterloh brennt, dann werden auch die platzenden Luftballons nichts mehr auslöschen können, aber dann gibts da drin auch ganz andere Probleme...


    Die Probleme sage ich Dir: Unter anderem ist es eben das abtropfende Plastik, was die Probleme bereitet.


    Wenn das ganze wenigstens selbstverlöschend wäre... Wie gesagt, bei mir tropfte es brennend ab.


    Johannes

  • Das brennende Abtropfen ist ja auch nur dann gefährlich, wenn es über dem (fliehenden) Publikum passiert.


    Wenn Luftballons über dem Publikum hängen und dann platzen, dann muss genau dort aber auch ein anderes Brandmedium existieren, um die Ballons überhaupt erst zu entzünden (Deko, Netz etc.)
    Wenn das aber wiederum schwer entflammbar nach B1 ist, dann dürfte hier auch kein Feuer die Ballons entflammen.
    Nur wenn dann mal das ganze Haus in Flammen steht, erwischt es auch die geplatzten Ballons. Und nicht nur die, sondern viele andere Dinge auch, die brennbar abtropfen könnten (Plastikverkleidungen, Kabel etc.). Bis zu diesem Zeitpunkt sollte aber schon das Haus längst geräumt sein.


    Wenn Luftballons an einer Wand hängen oder an einem Backdrop, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, daß sie hier von Flammen erwischt werden und brennbar abtropfen.
    Aber genau dort richten sie ja einen eher geringen Schaden an, wenns nicht gerade über einem Fluchtweg ist.


    Die nächste Frage ist, um wieviel brennende Masse geht es hier denn?
    Ein Luftballon wiegt vielleicht 1-2 Gramm, 100 Stück also rund 200g
    Richtig viel kann da also nicht tropfen....


    Nebenbei ist mir persönlich auch kein Brandfall bekannt, wo Luftballons Probleme gemacht hätten. Und Luftballons werden nun schon seit Jahrzehnten zum Teil auch exzessiv als Deko eingesetzt. Wenn es hier schon zu Schäden gekommen wäre, hätten die deutschen oder europäischen Bürokraten schon eine Regelung kreiert. :)


    Meine Einschätzung ist natürlich nicht richtig oder falsch, geschweige denn allgemeingültig, sondern einfach meine eigene "Gefährdungsanalyse".


    Keine Frage, ganz ohne Ballons steht man auf der sicheren Seite...

  • Helium ist zwar nicht brennbar und durch den fehlenden Sauerstoff auch kurzfristig flammenhemmend, aber dadurch daß es rasch nach oben steigt vermutlich diesbezüglich auch nicht sonderlich wirkungsvoll...

  • Moi, hab den Thread mal am Rande verfolgt und wollte was zum Thema brennendes Abtropfen loswerden.


    Da war ja vor ein paar Monaten mal diese österreichische? Bühnenbau Firma in den Medien. Name fällt mir grad nicht mehr ein, denen ihr Lager dann komplett abgebrannt ist.
    Den Bezug stelle ich mal über das Thema Abtropfen her. Wiegesagt, es handelte sich wohl um eine Lagerhalle mit Zwischenboden. Auf dem Zwischenboden war wohl Truss gelagert. Die Feuerwehr rückte zum Löschen an und konnte wohl die Halle auch teilweisse begehen. Nun muss das Feuer obendrüber aber relativ gut gebrannt haben, sodass in dem Zeitungsartikel zu lesen war " mehrere Feuerwehrleute wurden durch abtropfendes flüssiges Aluminium verletzt".


    Ich denke mal bis das Alu mal flüssig ist muss schon etwas mehr Hitze wie die 180-220Grad eines brennenden Ballons gegeben sein. Aber wenn man sich darüber auch noch sorgen müsste, ab wann die Truss wegschmilzt.... :)


    Greetz Nick

    Wer andren eine Falle stellt, ist Fallensteller.
    Wer andren eine Tanne zapft ist Tannenzapfer.
    Wer andren eine Bratwurst brät, hat meist auch ein Bratwurstbratgerät.