Zitat von "markus sorger"
Zusammenfassend kann man aber schon mal sagen, daß es nicht ausreichend sein muß, wenn man als Tourverantwortlicher dem örtlichen Veranstalter einen exakten Plan der Lasten schickt, die man in das örtlich zu stellende GroundSupport einzuhängen gedenkt und der dann ein Fachunternehmen mit dem Bau beauftragt. Es könnte sein, daß man auch Statiken im Detail überprüfen muß, bevor man überhaupt die erste Lampe in eine Konstruktion hängt.
Kann ich (rein juristisch gesehen) nachvollziehen. Im Strombereich gilt ja ähnliches. Hier hat mal (als Gewerbetreibender) auch die Pflicht, erstmal selbst zu prüfen, bevor man seine Geräte anschliesst, auch wenn die Stromversorgungsinfrastruktur kurz zuvor von einer Fachfirma gelegt und geprüft wurde. Und auch dann, wenn man in seinen Vetragsbedingungen/Ridern etc. eine Passus drinstehen hat, daß eine ordungsgemäße Stromversorgung von Seiten des Veranstalters zu stellen ist...