@ Daniel:
Deine Aussagen hängt an mehreren Punkten:
1. Das Entfernen des Schutzleiters ist definitiv ein vorsätzlicher Fehler und im Nachweisfall strafbar!
2. Bei Arbeiten an einem Gerät ist dieses allpolig vom Netz zu trennen und nicht nur Teile des Gerätes außer Betrieb zu nehmen.
3. Vor dem Hantieren an elektrischen Leitungen und Systemen ist die Spannungsfreiheit zu prüfen, unabhängig davon ob gerade ein Prüfgerät zur Verfügung steht oder nicht.
4. Elektrotechnische Einrichtungen für Veranstaltungen müssen nach DIN VDE mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung versehen sein. Die Inbetriebnahme durch einen verantwortlichen Techniker ohne "FI" (eigentlich RCD) ist grob fahrlässig und kann als vorsätzlich ausgelegt werden.
5. Eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik ist per Definition eine "speziell unterwiesene Elektrotechnische Fachkraft"
6. Eine normale elektrotechnische Fachkraft darf an spannungsführenden Teilen nicht arbeiten.
Mein Fazit:
Dein Fall ist sicher nicht nur konstruiert, aber dazu müssen alle per GUVV und BGV vorgeschriebene Unfallverütungsvorschriften, durch VDEn vorgegebene Schutzmaßnahmen und eine selbstschützende Arbeitsweise (=professionell) außer Acht gelassen werden.
Ich habe mal gelernt:
Freischalten
Spannungsfreiheit prüfen
gegen Wiedereinschalten sichern
Die drei Regeln des Überlebens!
Ich bin mir ziemlich sicher, sie gelten auch heute noch und das gerade bei Fachkräften!
Und andere dürfen ja eigentlich garnicht so verantwortliche Aufgaben ausführen, oder?