Eigenbau-Bühnenelement. Abnahme d. TÜV, BGV, VStättVO ?

  • Hallo,
    möchte eine spezielle eigene Bühnenkonstruktion/-Podest abnehmen lassen
    und bei eigenen Veranstaltungen nutzen und ggf. vertreiben.
    Wie gehe ich hier am besten vor und wer macht mir den "TÜV" in den folgenden Fällen?


    Fall a) Eigenbau existiert nur einmal und wird nur bei eigenen Veranstaltungen benutzt.
    Fall b) Der Bau soll in Serie gehen und verkauft werden.


    Herzlichen Dank im Voraus

  • Also ich würde jetzt mal ganz blind und frech behaupten: Den TÜV macht der TÜV... Und dort solltest Du mal mit deinen Berechnungen anklopfen...

  • @ montesuma
    dann gib ihm doch den entsprechenden link für den für ihn zuständigen tüv,
    damit er das ( aus seiner sicht ) zu ende führen kann...

    stecker - drucker - schrauber - horcher - schieber - ...

  • Hmmm.... in Köln kenn ich mich da net so aus, aber hier in Bayern maschier ich einfach durch die Haupttüre des riesigen TÜV Gebäudes :c)

  • Vielen Dank soweit, den TÜV in Kölle werd ich schon finden ;)


    Wie ist es mit "schwer entflammbar" nach BGV B1 -
    prüft dies auch der TÜV oder muss ich dann meine Reise anderswohin fortsetzten?

  • Hallo wss,


    Du solltest zuerst die einschlägigen DINs studieren. Die für unsere Branche relevanten kannst Du zusammengefasst im DIN-Taschenbuch 342/1 erwerben.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen