Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine Tanzfläche als Szenenfläche nach MVStättV gilt?
Im § 2 (4) steht: "Szenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbietungen; für Darbietungen bestimmte Flächen unter 20 m2 gelten nicht als Szenenflächen."
Auf eine Tanzfläche findet ja eigentlich keine Darbietung statt....
Konkret geht es mir darum ob bei einer Party mit einer Tanzfläche von ca. 80m² eine Fachkraft anwesend sein muss.