Frage zum Anwendungsbereich 15905-5: Pyrotechnik

  • Hallo,


    ich hab da mal eine kurze Verständnisfrage zum Anwendungsbereich der DIN 15905-5.


    "Die Norm gilt nicht für die Anwendung von Pyrotechnik, sofern sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Einsatz der Beschallungsanlage für die Nutzschallübertragung während der Veranstaltung steht." (Zitat: DIN 15905-5 Nov 2007)


    Leider komme ich nicht darauf, was mir der Autor damit sagen möchte.


    heißt das, sie gilt nicht für Pyrotechnik, die abseits der PA eingesetzt wird,
    demzufolge gilt sie, wenn zeitgleich mit der Pyrotechnik auch die PA zur Übertragung eines Konzertes genutzt wird?


    Beispiel:
    Norm NICHT anzuwenden beim Feuerwerk nach der Show,
    Norm anzuwenden, wenn während des Konzertes Pyro-Blitze gezündet werden.


    Ich hoffe ihr konntet meiner Verwirrung folgen und für Klarheit sorgen.


    Danke, Grüße

    PRO-LIVE-EVENT
    Johannes Götzke
    Fachkraft für Veranstaltungstechnik
    Wisbyer Straße 63
    10439 Berlin

  • Die Formulierung ist ja eindeutig. Es geht um den zeitlichen Zusammenhang, also wenn eine Veranstaltung durch ein Feuerwerk an einem anderen Ort (was ja aufgrund von Sicherheitsbereichen nun mal so ist) unterbrochen wird gilt die Norm auch dafür.
    Ein Großfeuerwerk ohne jegliche Beschallung auf der gleichen Veranstaltung-> Norm nicht anwenden.
    Eine EON für eine Ansage davor. -> Norm anwenden.


    Jetzt lasse ich die Ansage Stunden vorher passieren -> zeitlicher Zusammenhang oder nicht?
    Was ist mit der Ermittlung der Korrekturfaktoren für das Feuerwerk? -> keine Proben möglich (der Feuerwerker wird uns etwas von Budget erzählen)
    Oder messen wir einfach an unseren Meßpunkten mit den PA-Korrekturfaktoren weiter?


    Admin?


    PS: andere Regelwerke gelten natürlich weiterhin. Vor Allem die TA Lärm! Und Angestellte sollten auch nicht während des Feuerwerks auf dem Abbrenner rumlaufen, die haben ihre Dosis dann auch ganz schnell voll.

  • Wenn man mit der Norm nicht klarkommt, dann sollte man einen Blick in den Kommentar werfen. Erstens, weil dort solche Sachen klargestellt werden, zweitens, weil ich als Mitautor natürlich auch an hohen Verkaufszahlen interessiert bin... ;)


    Pyrotechnik ist zunächst einmal keine elektroakustische Beschallungstechnik und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich. Bevor jetzt jemand denkt "uff, Glück gehabt", erkläre ich mal flugs, was das rechtlich heisst: Der Stand der Technik muss nun selbst ermittelt werden. Viel Spaß damit.


    Dass Pyrotechnik ausgeschlossen ist, hat natürlich auch sachliche Gründe: Pyrotechnik erzeugt eher eine Impulsbelastung, Musik eher eine Dauerbelastung. Den Richtwert für den LAeq mit Pyro zu überschreiten ist eine Herausforderung (auch finanziell...), bei LCpeak ist das kein Problem. Zudem taugt das ganze Messverfahren nichts für Pyro.


    Das mit dem "zeitlichen Zusammenhang" st so zu sehen: Wenn während einem Konzert ein paar Bühnenblitze oder was auch immer abgefeuert werden, dann lässt man die in die Messung mit eingehen und tut mal so, als ob damit die Belastung für das Publikum korrekt erfasst sei.


    Und wenn "richtig" geknallt wird, dann holt man sich dafür einen Spezialisten, der dann auch Mikrofone hat, die bis zu 160 dB hoch messen können.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess