Hallo,
ich hab da mal eine kurze Verständnisfrage zum Anwendungsbereich der DIN 15905-5.
"Die Norm gilt nicht für die Anwendung von Pyrotechnik, sofern sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Einsatz der Beschallungsanlage für die Nutzschallübertragung während der Veranstaltung steht." (Zitat: DIN 15905-5 Nov 2007)
Leider komme ich nicht darauf, was mir der Autor damit sagen möchte.
heißt das, sie gilt nicht für Pyrotechnik, die abseits der PA eingesetzt wird,
demzufolge gilt sie, wenn zeitgleich mit der Pyrotechnik auch die PA zur Übertragung eines Konzertes genutzt wird?
Beispiel:
Norm NICHT anzuwenden beim Feuerwerk nach der Show,
Norm anzuwenden, wenn während des Konzertes Pyro-Blitze gezündet werden.
Ich hoffe ihr konntet meiner Verwirrung folgen und für Klarheit sorgen.
Danke, Grüße