Spanset vs. Bandschlaufe

  • Hallo,


    ich hatte letztens auf einer Baustelle eine Diskussion über die Zulässigkeit von Bandschlaufen und Spansets.


    Gibt es Unterschiede ob ich eine Bandschlaufe oder ein Spanset einsetze. Korrekte Anwendung und Belastung natürlich vorausgesetzt.


    Bitte nur Fakten bzw. einschlägige Literaturverweise!


    Viele Grüße


    Fabian

  • Guten Tag auch,
    bevor es hier zu sprachlichen Verwirrungen kommt sollte sicher gestellt sein daß wir hier alle von den gleichen Produkten sprechen:


    Bandschlaufe?


    Spanset?


    Soweit richtig?


    Wenn ja, dann sagt ein Blick auf das Typenschild eines Spanngurtes eigentlich alles. Und auch das klein Gedruckte lesen ;)
    "Spanset" Typenschild


    Sollte ich Dich also richtig verstehen sind Spansets und Bandschlaufen einfach zwei verschiedene "Werkzeuge" die sich bei sachgerechter Anwendung schlicht nicht austauschen lassen da sie für grundlegend andere Anwendungen konstruiert wurden. Mit einer "Rundschlinge" kann man nun mal nix verspannen, und mit einem Spanngurt darf man nichts heben. (siehe Typenschild)


    Wenn Du andere Produkte meinst, solltest Du bitte Beispiele bringen. Am besten Bilder. Nur damit wir vom Gleichen sprechen :wink:


    Gruß, Michel

  • Es scheint wohl eher um die Fragestellung "Rundschlingen" (alias Schlupfe, Spansets)
    vs. "Hebebänder" bzw. "Bandschlaufen" zu gehen.
    (Spanset ist ja eigentlich ein Hersteller, irgendwie hat es sich dann wohl eingebürgert
    verschiedene Artikelgattungen mit dem selben Begriff zu umschreiben...)


    Rundschlingen haben dabei einen quasi endlos gelegten Chemiefaserkern
    (aus Polyester, Polyamid oder Polyethylen) der mit einem Gewebeschlauch umhüllt ist,


    Hebebänder sind dagegen durchgängig gewebt, dabei entweder als Endlosschlinge vernäht,
    oder als Band mit beidseitig vernähten Ösen (ggf. aus anderem Material).


    Letztlich sind alle Arten in der Din 1492 in den Teile 1 bzw. 2 verankert.
    Außer technischen Beweggründen für die Auswahl gibt es keine wirkliche normative Unterscheidung.


    (Rundschlingen sind dicker aber flexibler, dafür passen Hebebänder auch durch besonders flache Öffnungen)




    Ausgeschlossen davon sind Bandschlingen aus dem Kletterbedarf,
    diese sind im Regelfall mit einer Bruchlast (!) von 22kN angegeben,
    und nicht wie bei den Industrieprodukten mit einem Sicherheitsbeiwert von ca. 5 beaufschlagt!!!



    Bilder zu den jeweiligen Artikeln finden sich bei den einschlägigen Online-Händlern,
    der erste Treffer zum Suchbegriff "Rundschlinge" erklärt z.B. vieles...

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    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Zitat von "skyper"


    Ausgeschlossen davon sind Bandschlingen aus dem Kletterbedarf,
    diese sind im Regelfall mit einer Bruchlast (!) von 22kN angegeben,
    und nicht wie bei den Industrieprodukten mit einem Sicherheitsbeiwert von ca. 5 beaufschlagt!!!


    Wieso sind diese Unzulässig?
    Wenn ich die nur mit 180 kg belaste habe ich auch 12-fache Sicherheit?

    und vergesst niemals den Eimer mit dem Spannungsabfall fachgrecht zu entsorgen!!!

  • Dass diese nicht zulässig sind habe ich nicht gesagt,
    das war eher als mahnender Hinweis gedacht, nicht pauschal die 22kN auf dem Kletterzeug
    mit den aufgedruckten Werten der Industrieprodukte gleichzusetzen.


    Allerdings ist bei dem Kletterzeug nicht aus den Etiketten erkenntlich
    aus welchem Material die Schlingen gefertigt sind,
    (und damit bis zu welcher Temperatur das Zeug einsetzbar ist -
    bei industriell einzusetzenden Produkten ist dies der Farbe der Etiketten zu entnehmen),
    das Herstellungsjahr ist nicht zwangsweise erkenntlich,
    ferner ist die Farbe nicht normativ mit der Traglast in Verbindung gesetzt*
    sowie die Traglast nicht aus den Kennzeichnungsfäden zu ersehen*.
    (ist bei schwarzen Rundschlingen so ein Streitfall - gebe ich ja gerne zu)


    Dementsprechend wären aber Kletterschlingen im Sinne der DIN 1492 aufgrund der fehlenden Kennzeichnungen als unzulässig bzw. ablegereif zu betrachten...



    Dass Lifelines etc. gerne mit Kletterzeug gebaut werden steht dann nochmal auf einem andern Blatt (22kN / 6kN = ca. SF 3),
    wie das alles so genau zu handhaben ist will ich lieber nicht wissen,
    insbesondere in Relation zur Frage warum ein Rig mit einem Sicherheitsbeiwert von 12 an Hängepunkte
    mit einem Sicherheitsbeiwert von 1,4...1,8 in der Architektur befestigt werden soll...)

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  • Danke Skyper,


    Du hast mich richtig verstanden und meine Frage beantwortet! (Und auch meine Vermutung bestätigt!)


    Ich habe auch überlegt, ob ich Spanset schreiben soll, ich wollte aber damit "sicher" gehen, dass genau diese Art gemeint ist... :)


    Insofern: Alles Gut!


    Vielen Dank


    Fabian