Personenbeförderung

  • So, mal wieder ein Thema aus dem Straßenverkehr.


    Diesmal das Personenbeförderungsgesetz. Nehmen wir das Beispiel der kleinen Band auf Tour, einer der selbständigen Techniker fährt den Bandbus mit Backline und den Musikern als Insassen. Falls diese Tätigkeit Teil der Job-Beschreibung ist, kann ich mir ein Greifen dieses Paragraphen vorstellen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__1.html


    Hat schon mal jemand Bekanntschaft mit diesem Gesetz und seiner Umsetzung in der Praxis gemacht?

  • Die von Dir beschriebene Tätigkeit ist zwar entgeldlich (wird bezahlt), aber nicht gewerbsmässig.
    Insofern greift das ang. Gesetz nicht.


    Das geht erst an, wenn Du mit mehr wie acht Personen (so ich richtig erinnere...) unterwegs bist.
    Darüber hinaus brauchst Du einen Personenbeförderungsschein.


    Also der Finkenwerder Shanty-Chor is nich. :wink:

  • Zitat von "Mechwerkandi"

    Die von Dir beschriebene Tätigkeit ist zwar entgeldlich (wird bezahlt), aber nicht gewerbsmässig.
    Insofern greift das ang. Gesetz nicht.


    Das geht erst an, wenn Du mit mehr wie acht Personen (so ich richtig erinnere...) unterwegs bist.
    Darüber hinaus brauchst Du einen Personenbeförderungsschein.


    Also der Finkenwerder Shanty-Chor is nich. :wink:


    Hier wär ich vorsichtig... wenn du die gleiche Betrachtungsweise auf das Lenken eines LKW umlegst, sehen die Behörden das nicht mehr so. Ich kenne mich zwar im Personenbeförderungsverkehr nicht aus, aber im Güterkraftverkehr wird das nicht so gehandhabt.


    Ausserdem: "entgeltlich aber nicht gewerbsmäßig" ist mit großer Vorsicht zu genießen.


    Man hat sicherlich weniger Probleme, wenn man mit nem Kleinbus und ein paar Bandkollegen im Auto unterwegs ist, als wenn man nen LKW mit Material durch die Gegend kutschiert, aber auf die 100%ige juristische Richtigkeit möchte ich hier nicht setzen.