Hallöchen,
im Sommer steht für mich eine Veranstaltung in Heidesee (Brandenburg, kurz unter Berlin) an.
Der Kunde wünscht eine vorhandene Freilichtbühne mit einem Bühnendach zu versehen- bis hierhin kein Problem.
Diese Freilichtbühne liegt direkt an einem See (die Zuschauer gucken direkt auf den See, die Spielfläche ist nur durch eine ca. 1m Hohe Mauer vom See getrennt). Der rechte Zugang zur Spielfläche ist als "Löschwasserentnahmestelle" gekennzeichnet.
Was bedeutet das für uns rechtlich? Gibt es Normen und Vorgaben, wie diese Stellen (nicht) zugebaut werden dürfen?
Konkret geht es um die IBC Tanks zur Ballastierung- mindestens einer davon würde in dem genannten Bereich stehen müssen.
Die für die Gemeinde zuständige Feuerwehr ist bereits angefragt, da es dort aber offensichtlich keine Stelle für "Vorbeugenden Brandschutz" gibt, hier zusätzlich die Frage.
Ich freue mich auf eure Anregungen!
Nico