Autozubehör über Gewerbe kaufen? - Privatwagen...

  • Hallo Gemeinde,


    Wir (die Familie) nutzen unseren Wagen hauptsächlich privat, gelegentlich nutze ich ihn auch gewerblich (dann mit Fahrtenbuch und 0,30€/km).


    meine Frage:


    Hat jemand von euch Erfahrungen damit, wie das Finanzamt es findet, wenn man für die gewerbliche Tätigkeit genutztes Zubehör für den Wagen beschafft? Ist das ohne Probleme möglich? Ich denke da an Anhängerkupplung, Tempomat, Dachreling, und evtl. Folierung. Könnte man dann die Folienbeschriftung als Werbungskosten buchen? Wie buche ich die anderen Dinge?


    Gruß
    Rossi

  • Hallo,


    den werde ich auf jeden Fall fragen. Ich hätte gerne gewusst, ob schon jemand damit Erfahrung gemacht hat. Bleibt auch die Frage, wie das mit dem Zubehör ist, wenn der Privatwagen wieder verkauft werden sollte... ausbauen...Privatentnahme?

  • Hallo,
    sicher geht es um eine sinnreiche Erklärung und Darlegung der "Zubehörteile". Ganz klar wäre die Anschaffung von berufstypischen Zubehör. Stell Dir vor Du hast eine Prüfung und der Finanzbeamte fragt Dich zu den jeweiligen Kaufsachen. Ich glaub das der berufsbedingte Einsatz von Transportgurten / Anhängekupplung / Folie mit Werbung(!) sicher gut zu erklären ist. Natürlich fällt bei dem Verkauf die Anhängekupplung unter Privatentnahme oder Du baust dieselbe ab und packst sie ins Lager. Nicht durchgehen werden der Tempomat und die Dachreling. Zumindest müsstest Du da mit einem Anrechnungsanteil für Privatnutzung rechnen bzw. wird Dir ganz gestrichen. Denn wenn Du der Prüfer wärest würdest Du mir ja auch unterstellen, den Tempomat mehr privat zu nutzen als für die Firma da Du nur gelegentlich fährst. Hoffentlich fährst Du nur gelegentlich denn für beruflich genutzte Privatfahrzeuge gibt es klare Regeln. Übersteigt die Abrechnung eine Grenze wird der Privat-PKW dem Betriebsvermögen zugeschlagen !!!! :!::!:
    ....und natürlich Steuerberater fragen....
    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Der Wagen läuft nicht als Firmenfahrzeug sondern Du rechnest ausschließlich gefahrene km per Pauschale ab. Damit sind alle Kosten die mit Deinen Fahrten entstehen aus Sicht des FA abgedeckt, vom Sprit über die Versicherungen bis hin zu Durchsichten und Winterreifen, Reparaturen, Autowäschen und eben auch - Zubehör. Wenn es darstellbar ist - siehe den Post vor mir - geht da sicher was, Zurrgute sind kein Zubehör sondern Betriebsmittel (o.ä.).

    Burkhard Strelow
    Sicherheitsfachplaner für Versammlungsstätten (Vabeg / TÜV SGS)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Brandschutzbeauftragter


    Heideweg 2 / 02953 Bad Muskau / 0179-9478749
    http://www.bs-kult.de

  • Zitat von "springtoifel"

    Der Wagen läuft nicht als Firmenfahrzeug sondern Du rechnest ausschließlich gefahrene km per Pauschale ab.


    Stimmt...! Wie wäre es am Jahresende zu rechnen, ob die Tatsächlichen Betriebskosten des Fahrzeugs den Wert von 0,30Cent/km übersteigen... In diese Rechnung könnte ich besagten Anschaffungen doch mit einrechnen und käme evtl. auf einen anderen Kilometersatz, oder sehe ich das falsch? Ist halt ein wenig Rechnerei!


    Gruß
    Rossi

  • Da gibt es halt feste Sätze, ich kann die Regelung grad nicht aus dem Stegreif zitieren. Irgendeine Reisekostenregelung...
    Die tatsächlichen Kosten interessieren den Gesetzgeber nicht, Du rechnest die Pauschale ab und damit ist alles damit zusammen hängende abgegolten.

    Burkhard Strelow
    Sicherheitsfachplaner für Versammlungsstätten (Vabeg / TÜV SGS)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Brandschutzbeauftragter


    Heideweg 2 / 02953 Bad Muskau / 0179-9478749
    http://www.bs-kult.de