Sequenza 5 - Flughardware

  • 'nabend ...


    Hm, seit einem Bericht über das neue Array von K&F schwirrt mir eine Frage durch den Kopf, vielleicht wird mir ja hier geholfen!


    Wie mache ich eigentlich eine Sichtprüfung vor dem Einsatz der Lautsprecher, wenn ein großer Teil der Flughardware für mich nicht sichtbar ist?


    Die Verbindung zwischen Oben und Unten der vorderen Flughardware ist lt. Bild im Inneren des Gehäuses verbaut. Bisherige Arrays haben das Außerhalb, da kann ich also feststellen, ob der Lautsprecher benutzt werden darf oder nicht. Bei dem Sequenza 5 kann ich nur die Verbindungselemente selbst auf Korrektheit überprüfen, denn die sind sichtbar. Ich weiß aber nicht, ob das Gehäuse noch fest an der Schiene montiert ist. (Ich sag mal Transportschaden, sprich Laderampe runter gepurzelt, oder so)


    Wer weiß mehr?

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  • Hallo,


    auch beim SEQ 5 ist wie bei vielen anderen Systemen ein Teil der Mechanik im Gehäuse verbaut, eine Sichtprüfung der Metallteile ist durchaus entspannt möglich. z.B. sind die Verbinder verbogen oder nicht... Ebenso ein einfaches Anfassen und auf Festigkeit prüfen ist natürlich möglich.. Allerdings ist die vordere Befestigung mit insgesamt 12 Schrauben befestigt und ich denke nicht das sich diese alle zu gleich lösen ;o) Des weiteren wird SEQ 5 im Rental im Case transportiert.
    Wenn Du magst findest Du ein Video über SEQ 5 bei Youtube oder Du rufst in Hannover mal den technischen Support an.. der ist ganz nett.


    Gruss D.

  • Hi,


    oooh, Du würdest Dich wundern, wie viele Firmen Technik ohne oder ohne geeignetes Case transportieren.


    Aber dennoch gibt es sogar Vorschriften dazu. Zum Beispiel den § 34 der BGV-C1, danach muss ich vor jeder Benutzung mein Material einer Sichtprüfung unterziehen. Klar, mit geübtem Auge und der dementsprechenden Sachkunde erkennt man, wann ein Gegenstand evtl. defekt sein könnte. Aber eine Gewissheit hat man nicht! Und wenn ich die Boxen das erste mal in der Hand habe und es kläppert, wer weiß denn dann ob das so sein muss oder nicht?


    Dann lieber eine Box mit außenliegender Schiene, an der ich sehe, "do stimmd was nedd!"


    Nix für ungut, Du hattest halt geantwortet :D und das interessiert mich einfach


    Grüße

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  • Darf ich mal fragen wieso Du glaubst das die interne Hardware beschädigt sein könnte ohne das von aussen ein Schaden entstanden ist? Normalerweise ist das dann so das die Hardware entweder nicht mehr funktioniert oder zumindest der Schaden auesserlich auch mindestens ne Beule verursacht hat. Ausserdem sind die Sicherheit eines Systems und seine Funktion zwei paar Schuhe. Will sagen wenn was bricht hängt es zwar nicht mehr gut kann aber immer noch ungefährlich sein. Es gibt sicherlich auch ein TÜV Zertifikat vom Hersteller. Da mach Dir mal keine Sorgen.

    Practice, Practice, Practice

  • Ich schau bei Dingen die nachher in sieben Meter Höhe hängen gerne zweimal hin, bevor die Fahrt nach Oben beginnt. :shock: Und dann sollte m.M. schon alles, was dazu relevant ist auf einen Blick sichtbar sein.


    Ein TÜV Stempel sagt erstmal nur, dass einer der vielen TÜV Stellen irgend etwas zertifiziert hat! Darauf würde ich mich jetzt nicht blind verlassen; zumal der Stempel mich nicht von meinen Pflichten befreit ...


    Keine Bange, deswegen habe ich keine schlaflosen Nächte :)

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  • Zitat von "Grossmembran"


    Wie mache ich eigentlich eine Sichtprüfung vor dem Einsatz der Lautsprecher, wenn ein großer Teil der Flughardware für mich nicht sichtbar ist?


    Mahlzeit,
    in einer Festinstallation hatten wir schon Stress mit Haarrissen in Sperrbolzen. Übel sowas. Die Flughardware war gerade mal 2 Jahre alt und von einem deutschen Hersteller (nicht KF). Durch Zufall haben wir geprüft. Woher die Risse kamen weiß niemand. Wir mussten dann alle Bolzen prüfen und diverse ersetzen. Die BGV C1 Vorschriften sind da ziemlich eindeutig und straff. Sichtprüfen ist angesagt. Deshalb würde mich auch interessieren: Man tut Sichtprüfen, kann aber nicht alles prüfen, weil man die Flughardware in einem Gehäuse gar nicht sieht. Was tun? und wer haftet im Fall der Fälle?

  • Wer haftet hängt von verschiedenen Faktoren ab.


    An erster Stelle: Was ist für ein Schaden entstanden?
    Das pauschal zu beantworten ist annähernd unmöglich und würde wieder zu Tontechnik in einem Juristenforum führen.


    Aber grundsätzlich wäre zuerst der für die Sicherheit Verantwortliche Betreiber in der Haftung. Wie diese denn möglicherweise delegiert wurde führt uns wieder zu s.o.

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Hat man das Problem mit der "Sichtprüfung" nicht generell?


    Sprich - ich prüfe, was ich sehe, den Rest kann ich mit einer Sichtprüfung nicht prüfen - sei es jetzt verborgende Teile der Flughardware, ggf. elektrische Defekte in Geräten (also z.B. abgegangene Gehäuseerdung im Gehäuse drin vs. "Netzkabel ok und ohne Knick"), ...?

  • Richtig, die Sichtprüfung muss man immer und bei jedem Gerät machen. Natürlich hat man ja auch nach einer gewissen Zeit die notwendige Erfahrung, auf den "ersten Blick" zu erkennen, dass ein Gerät einsatzbar ist, oder nicht bzw. diese Prüfung mit dem allgemeinen Aufbauprozess verbunden wird.


    Speziell auf elektrische Geräte bezogen ist im Inneren der Elektrik meist auch nichts, das vom Anwender vor dem Einsatz zu überprüfen ist. Und ob im Inneren etwas defekt ist oder nicht (kann ja auch mal ein Speaker durchgebrannt sein - sieht man von Außen auch nicht!), spielt für den Flugeinsatz erst mal keine Rolle; erst später, wenn man das Gerät wegen dem Defekt tauschen muss. :?


    Steelflex's haben extra eine Öffnung um die Stahleinlagen ("offiziell" vor jedem Einsatz) überprüfen zu können ... speziell auf das SEQ5 bezogen muss ich darauf vertrauen, dass die beim Herstellen alles richtig gemacht haben und/oder der Nutzer vor mir die Kisten nicht beschädigt hat. Das ist ganz schön viel "Vertrauen für 150kg in sieben Meter Höhe" ... ist wie Autofahren ohne Gurt und hoffen, dass nix passiert. Geht 100 mal gut und beim 101. mal nicht ...


    Ich denke nicht, dass es hier jemanden gibt, der z.B. eine Q1 noch aufhängt, wenn Vorne links die Schiene wackelt oder diese derb verbogen ist. Ergo, Sichtprüfung gemacht -> Gerät für nicht einsetzbar befunden -> funktionsfähige Kiste muss her ... alles, weil ich es sehen konnte.


    Und ich der Vorschrift steht nicht, man brauch nur prüfen, wenn man es kann!

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