Kaufvertrag mit Raten und Eigentumsübergang am Ende

  • Hi Kollegen,


    ich verkaufe Ware mit einem Ratenvertrag.
    Der Eigentumsübergang erfolgt mit der letzten Rate.
    Wird dann für jede Monatsrate eine einzelne Rechnung geschrieben?


    Die Verträge, Vertrauenswürdigkeit des Kunden und der Zahlungsplan sind nicht das Thema, nur der buchhalterische Teil.

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    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • Es wird eine Gesamtrechnung geschrieben, in den Zahlungsbedingungen wird die Ratenzahlung mit allen Einzelheiten genannt und erläutert.
    Sonst ist es für den Käufer ja auch nur sehr schlecht verbuchbar.

  • Zitat

    Es wird eine Gesamtrechnung geschrieben


    Nö, warum? Sowohl mein Maler, wie mein Dachdecker schicken mir auch Abschlagsrechnungen und am Ende eine Schlussrechnung - geht also genauso gut!

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  • Üblicherweise wird eine Gesamtrechnung geschrieben und dazu ein Darlehensvertrag.
    Das ist auch einfacher für die jeweilige Buchhaltung. Schon wegen der Zinsrechnungen.


    Das mit Abschlag ist eher eine Art Sicherheits-Vorrauszahlung auf die noch nicht oder noch nicht vollständig erbrachte Leistung.
    Oder Leistungen / Kosten; deren tatsächliche Höhe oder Umfang erst später feststehen.

    Never stop a running System

  • Das mit dem Darlehensvertrag erscheint mir auch die sinnvollste Variante. Hier trennt man auch klar das eine vom anderen. Hier kann man auch die Sicherheiten vereinbaren, und somit die Sicherungsübereignung in wasserdichte Tücher bringen.


    Der Darlehensvertrag kann auch über eine niedrigere Summe lauten, wenn beispielsweise eine Anzahlung gemacht wird.


    Den Kaufvertrag rechnet man ab, als wenn er voll bezahlt wird, also auch die Umsatzsteuer.
    Der Betrag hierfür wird zu Lasten des Darlehenskonto gebucht. Die Umsatzsteuer wird sozusagen mitfinanziert.



    Aber Achtung: sollte der Kunde ein Verbraucher sein, gelten auch die Regeln des §491 BGB (Verbraucherdarlehensvertrag) früher Verbraucherkreditgesetz.

  • Man darf nicht vergessen, daß es sich um zwei verschiedene Verträge handelt. Dadurch, daß der Kaufvertrag gleich durch den Darlehensbetrag erfüllt, also bezahlt wird, fliesst auch gleich die Einnahme. Der Kaufvertrag ist nun abgeschlossen, der Darlehensvertrag beginnt.


    Aber auch hier den Hinweis für Verbraucher mit dem "verbundenen Geschäft". Ob das auch das UStG so sieht, weiß ich leider nicht, 100%ige Sicherheit sollte Dir dein StB geben.

  • Danke soweit.


    Ich zahle USt immer nach vereinnahmten Entgelten.
    Es gibt selbstverständlich einen Vertrag, der das Darlehen & Zahlungsmodalitäten regelt.
    Der Eigentumsübergang wird erst mit der letzten Rate erfolgen.


    Die für mich einzig spannende Frage ist die Rechnungsstellung bei einem Ratenkauf.
    Gibt es eine spezielle Verkaufsrechnung ohne Eigentumsübergang, so eine Art "Ratenkaufs-Rechnung"?


    Insgeheim hatte auf Eure Erfahrungswerte gehofft.


    Mein Buchhalter meint nur, das aufgrund USt Zahlung mit vereinnahmten Entgelten die USt dann häppchenweise gezahlt wird.
    Also dürfte ich die Gesamtrechnung als Mietvertrag stellen und dann USt entsprechend der Überweisungen bezahlen?


    Käufer ist ein langjähriger A-Kunde mit e.V.

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    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • Zitat von &quot;olmei&quot;


    Es gibt selbstverständlich einen Vertrag, der das Darlehen & Zahlungsmodalitäten regelt.


    wenn es nur ein Vertrag ist (Kaufvertrag mit Zahlungsmodalitäten), dann wird natürlich die Einnahme und die USt. so verbucht, wie sie hereinkommt. (Bei Buchung nach Istversteuerung bzw. vereinnahmten Entgelten)


    Die Rechnung lautet dann auf dem Gesamtbetrag, incl. ausgewiesener MWSt. mit dem Hinweis, wann welche Raten zu zahlen sind. ("zahlbar in folgenden Raten: 1. Rate über XY EUR am 30.11., b x Folgeraten über YZ EUR am jeden 30. eines Monats, sowie einer Schlussrate über XX EUR am XX.XX.2014)



    Zitat von &quot;olmei&quot;

    Käufer ist ein langjähriger A-Kunde mit e.V.


    A-Kunde?
    mit e.V.? Mit Eidesstattlicher Versicherung?
    oder halt ein Verein?

  • Zitat

    wenn es nur ein Vertrag ist (Kaufvertrag mit Zahlungsmodalitäten), dann wird natürlich die Einnahme und die USt. so verbucht, wie sie hereinkommt. (Bei Buchung nach Istversteuerung bzw. vereinnahmten Entgelten)


    Die Rechnung lautet dann auf dem Gesamtbetrag, incl. ausgewiesener MWSt. mit dem Hinweis, wann welche Raten zu zahlen sind. ("zahlbar in folgenden Raten: 1. Rate über XY EUR am 30.11., b x Folgeraten über YZ EUR am jeden 30. eines Monats, sowie einer Schlussrate über XX EUR am XX.XX.2014)


    Exakt so habe ich es gemacht. Danke für die Bestätigung. Irgendwann sollte ich Dir langsam mal was ausgeben, es ist nicht das erste Mal das Du mir sehr zielführend antwortest!


    Zitat


    A-Kunde?
    mit e.V.? Mit Eidesstattlicher Versicherung?
    oder halt ein Verein?


    A-Kunde mit eidesstattlicher Versicherung ... hab gerade herrlich gelacht.
    Es ist ein langjährig existierender e.V., eine christliche Gemeinde mit denen ich schon einige Produktionen durchgeführt habe.

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