Guten morgen in die Runde,
Bezug nehmen auf eine kleine Diskussion zwischen einem Betreibervertreter und mir als Verantwortlichem für Veranstaltungstechnik seitens des Veranstalters vor einigen Tagen eine Frage, die hoffentlich jemand hier schnell beantworten kann:
Wo ist definiert/beschrieben, wie Kabelabdeckungen beschaffen sein müssen?
Darüber, dass sich Kabelmatten, Klebeband oder Teppichreste nicht eigenen, um Kabel im Publikumsbereich sicher abzudecken, bestand Einigkeit.
Es kam jedoch die Frage nach den normalen Büro-Aufbodenkanälen auf, es ging hier darum, eine XLR-Leitung in einem Konferenzbereich abzudecken. Also keine mechanische Gefährdung durch Hubwagen, LKW/PKW-Verkehr, keine Servicewagen vom Catering o.ä.
Also nur Stolperschutz für die Besucher, mehr nicht.
Gibt es hier eindeutige Regel, die diese Büro-Aufbodenkanäle in Versammlungsstätten verbietet? Mal von der B1-Problematik abgesehen, aber die "gängige" Defendern-Variante sieht hier ja auch nicht besser aus, die wenigsten haben die Teile in der (durchaus Verfügbaren) B1-Version...
Gruß
Stephan