Kabelbrücken - Definition/Regelung

  • Guten morgen in die Runde,


    Bezug nehmen auf eine kleine Diskussion zwischen einem Betreibervertreter und mir als Verantwortlichem für Veranstaltungstechnik seitens des Veranstalters vor einigen Tagen eine Frage, die hoffentlich jemand hier schnell beantworten kann:


    Wo ist definiert/beschrieben, wie Kabelabdeckungen beschaffen sein müssen?
    Darüber, dass sich Kabelmatten, Klebeband oder Teppichreste nicht eigenen, um Kabel im Publikumsbereich sicher abzudecken, bestand Einigkeit.
    Es kam jedoch die Frage nach den normalen Büro-Aufbodenkanälen auf, es ging hier darum, eine XLR-Leitung in einem Konferenzbereich abzudecken. Also keine mechanische Gefährdung durch Hubwagen, LKW/PKW-Verkehr, keine Servicewagen vom Catering o.ä.
    Also nur Stolperschutz für die Besucher, mehr nicht.


    Gibt es hier eindeutige Regel, die diese Büro-Aufbodenkanäle in Versammlungsstätten verbietet? Mal von der B1-Problematik abgesehen, aber die "gängige" Defendern-Variante sieht hier ja auch nicht besser aus, die wenigsten haben die Teile in der (durchaus Verfügbaren) B1-Version...


    Gruß
    Stephan

  • Hallo Stephan,


    im Arbeitsschutz finde ich die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.5/1,2, die sich zunächst um die Sicherheit der Beschäftigten kümmert. Dort steht unter 4. Allgemeines:
    (1) Fußböden müssen so beschaffen sein, instand gehalten und gereinigt werden, dass sie unter Berücksichtigung der Art der Nutzung, der betrieblichen Verhältnisse und der Witterungseinflüsse sicher benutzt werden können.


    Und weiter unter 5. Schutzmaßnahmen gegen Stolpern:
    (1) Eine geeignete Maßnahme zur Vermeidung von Stolperstellen an Höhenunterschieden bis 2 cm ist z. B. eine Anschrägung mit einem Winkel von
    höchstens 25°, z. B. bei Kanten an Bodenbelägen.


    Zu Kabelmatten oder -brücen finde ich nichts konkretes. Die ASR umzusetzen ist allerdingsnicht verkehrt, da mindestens Erkenntnisquelle.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Ich stell' mir zur konkreten Fragestellung gerade 50m Defender vor, in welchen sich eine einsames XLR -Leitung verliert. Da wird es doch sicherlich irgendeine Vorschrift oder zumindest Richtlinie/ Grundsatzurteil/ o. ä. zu geben :?:


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Nanana, wer ruft denn hier nach Vorschriften... ;)


    Es gibt nur die, die ich angeführt habe. ArbSchG -> Arbeitstättenverordnung -> ASR für den Schutz von Beschäftigten. Im öffentlichen Bereich (Publikum, Gäste) gilt die Verkehrssicherungspflicht. Da dazu nichts geschrieben steht, nehme ich die passende Rechtsquelle. Wenn ich es ganz richtig machen möchte im Arbeitsschutz, erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung dazu. Zu den Verkehrssicherugspflichten finden sich bestimmt diverseste Urteile.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen