"Pyrotechnik" ohne Feuer

  • Hallo zusammen


    Bei uns in der Schweiz gibt es neue Richtlinien im Umgang mit Pyrotechnik im weiteren Sinne (vermutlich wird es in Deutschland schon so sein - wir sind immer einen Schritt langsamer).


    Jetzt ist es bei einem Theaterstück nicht mehr erlaubt, eine normale, brennende Kerze auf der Bühne zu haben, ohne dass ein staatlich anerkannter Pyrotechniker anwesend ist.


    Gerade für kleine Produktionen mit Schulen und Laiengruppen ist es schlicht finanziell unmöglich, diese Auflagen zu erfüllen, kostet so ein Pyrotechniker doch umgerechnet etwa 500 Euro Tagessatz, der dann für eine Kerze fällig würde. Das ist meistens schon mehr als das komplette Budget dieser Produktionen.


    Deshalb meine Fragen:


    01. Was gibt es für praktikable und bezahlbare Alternativen zu Pyrotechnik, mit denen man ähnliche Effekte erzielen kann? Kerzen, Feuer, Vulkane sind interessant - allerdings so weit wie möglich lüfterlos (für Theater).


    02. Wie kann man Karton, Styropor und ähnliche Materialien so preiswert wie möglich behandeln, damit sie schwer entflammbar werden?

    Der Ton macht die Musik.


  • Nenn doch bitte mal die Rechtsquelle - wenn die sich an das angelehnt haben was in DE üblich ist braucht es keineswegs einen Pyrotechniker. Je nach Grösse, Brandschutzmassnahmen (BMA, funktionsfähiger (!) eiserner Vorhang) und personeller Ausstattung des Hauses allerdings eine Brandwache der Feuerwehr.


    Kerzen lassen sich inzwischen recht gut mit LED imitieren und auch per Funk fern"zünden". Echtes (Gas-)Kaminfeuer ging im Theater eigentlich noch nie, das wird klassisch mit orangen und roten Glühlampen mit einem FL-Starter in Reihe gelöst.


    Styropor, Karton und ähnliche normal oder leicht entflammbare Materialien sollten auf der Bühne generell vermieden werden. Kulisse und Ausstattung muss nur auf Bühnen ohne automatische Löschanlage B1 sein, da gibt es aber inzwischen genug Möglichkeiten mit schwer entflammbaren Kunststoffen zu arbeiten. Da werdet ihr fallweise um die Anfertigung neuer Kulissen nicht herum kommen. Die früher üblichen Methoden (Besprühen mit Borsalzlösung etc.) sind eigentlich alle nicht mehr zulässig weil es kein durch einen Brandschachttest erstelltes Zertifikat geben kann. Das schafft mit vertretbarem Aufwand nur der Hersteller der Materialien.
    Requisiten dürfen auch aus Pappe oder Styropor bestehen wenn es a) szenisch notwendig ist und b) entsprechende Vorsichtsmassnahmen getroffen wurden.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

    Einmal editiert, zuletzt von niggles ()

  • Zitat von "niggles"


    Nenn doch bitte mal die Rechtsquelle - wenn die sich an das angelehnt haben was in DE üblich ist braucht es keineswegs einen Pyrotechniker. Je nach Grösse, Brandschutzmassnahmen (BMA, funktionsfähiger (!) eiserner Vorhang) und personeller Ausstattung des Hauses allerdings eine Brandwache der Feuerwehr.


    Ich kenne keine Rechtsquelle, habe sonst mit Pyro nichts zu tun. Konfrontiert wurde ich damit, weil ich bei den Vorbereitungen zu einem Theater vom Haustechniker der Location darauf hingewiesen wurde (wir hätten an sich gerne Kerzen und kleine "Tortenvulkane" auf der Bühne gehabt). Es war nur eine Vermutung, dass man sich den Deutschen Vorschriften angenähert hätte - war schon oft so, dass die Regeln am Ende sehr ähnlich waren.


    Dass wir so weit wie möglich auf Karton & Co. verzichten werden, ist klar. Dennoch ist es manchmal nicht sinnvoll möglich, weils sonst zu schwer oder/und zu teuer würde. Wenn man dann mit einer Schutzschicht das Ganze bühnentauglich machen könnte, wäre das ein praktisches Hintertürchen.


    Was ich bezüglich Feuer gefunden habe ist das hier: http://german.alibaba.com/prod…d-lanterns-650479581.html sieht auf den Bildern toll aus. Wo kann man das kaufen?


    (...dass echtes Feuer [wie ein Lagerfeuer] auf der Bühne vorher schon nicht erlaubt war, ist klar :wink: )

    Der Ton macht die Musik.

  • Zitat von "zegi"

    Ich kenne keine Rechtsquelle, habe sonst mit Pyro nichts zu tun. Konfrontiert wurde ich damit, weil ich bei den Vorbereitungen zu einem Theater vom Haustechniker der Location darauf hingewiesen wurde (wir hätten an sich gerne Kerzen und kleine "Tortenvulkane" auf der Bühne gehabt). Es war nur eine Vermutung, dass man sich den Deutschen Vorschriften angenähert hätte - war schon oft so, dass die Regeln am Ende sehr ähnlich waren.


    Hört sich nach aktiver Arbeitsvermeidung an.. :evil: Der wird einfach keinen Bock haben sich drum zu kümmern dass ihr den Papierkram (Pyroeinsatz bei der Gemeinde anzeigen) sauber erledigt und müsste uU dann auch noch selber Brandwache schieben weil die Feuerwehr das nicht immer leisten kann...
    An sich ist der Einsatz von T1-Pyro und einzelnen (!) Kerzen auf einer vorschriftengerecht ausgestatteten Mehrzweckhallenbühne aber überhaupt kein Problem.


    Zitat

    Dass wir so weit wie möglich auf Karton & Co. verzichten werden, ist klar. Dennoch ist es manchmal nicht sinnvoll möglich, weils sonst zu schwer oder/und zu teuer würde. Wenn man dann mit einer Schutzschicht das Ganze bühnentauglich machen könnte, wäre das ein praktisches Hintertürchen.


    Schwieriges Thema das auch in DE bei Laienbühnen und Tourtheatern immer wieder auf kommt und je nach Baubehörde und Bundesland mit unterschiedlicher Härte durchgesetzt wird. Rein rechtlich braucht alles was laut dieser Tabelle http://www.arbeitssicherheit.d…ocument/415691,53/drucken B1 sein muss ein Zertifikat des Herstellers und muss entsprechend dessen Vorgaben verbaut werden (Vermeiden von Kamineffekten, verschmutzte Stoffe nicht waschen sondern austauschen...).
    Die früher üblichen Methoden mit nachträglichem Imprägnieren und "Feuerzeugprobe" kannst du als Gastspiel in einem fremden Haus eigentlich nicht mehr durchsetzen. Das wird fallweise noch geduldet weil es bei grossen Häusern oft nicht anders geht - die müssten lagerhausweise alte Opernkulissen neu bauen um den aktuellen Vorschriften zu genügen.


    Zitat

    Was ich bezüglich Feuer gefunden habe ist das hier: http://german.alibaba.com/prod…d-lanterns-650479581.html sieht auf den Bildern toll aus. Wo kann man das kaufen?



    Kamin-, Lager- oder Ofenfeuer geht eigentlich ganz einfach: Holzscheite aufeinander werfen, ein paar Stellen schwarz ("verkohlt") anpinseln und dann rote und orange Glühlampen drunter stecken. Jeweils nen (Neon-Bimetall, keinen elektronischen) FL-Röhrenstarter in Reihe schalten, auf nen Versatz stecken, Kanal langsam hoch ziehen und los geht das Geflacker. Die Tuchfeuer haben halt immer einen Lüfter der lärmt.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Zitat von "niggles"


    Echtes (Gas-)Kaminfeuer ging im Theater eigentlich noch nie.....


    Seltsam. Letzten Monat habe ich das noch live erlebt. Theoretisch wäre natürlich ein Regelverstoß möglich, das halte ich allerdings bei einem mehrmonatigen Gastspiel in einem mittelgroßen Theater mit täglich anwesender Berufsfeuerwehr für unwahrscheinlich. Gibt's dazu Rechtsquellen?

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Ist doch ganz einfach. Siehe Sonderbauverordnung NRW: § 35, Abs. 2, Satz 3: "Das Verwendungsverbot gilt nicht, soweit das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie pyrotechnischen Gegenständen in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt hat."


    Wie sagte mein Jura-Dozent immer: "Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz." ;)

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "daniel heide"


    Seltsam. Letzten Monat habe ich das noch live erlebt. Theoretisch wäre natürlich ein Regelverstoß möglich, das halte ich allerdings bei einem mehrmonatigen Gastspiel in einem mittelgroßen Theater mit täglich anwesender Berufsfeuerwehr für unwahrscheinlich. Gibt's dazu Rechtsquellen?



    Bei einer ebenerdigen Halle ohne Untermaschinerie kann man da noch drüber reden; üblicherweise ist aber auf Bühnen mit einer solchen oder aber unter Erdniveau liegenden angrenzenden Technikräumen der Einsatz von Flüssiggasgeräten explizit verboten. Wenn der Schlauch undicht oder eine Verschraubung lose ist entlässt so eine 5kg-Buddel im Laufe des Theaterabends locker unbemerkt ein paar Kubikmeter Propan in zündfähiger Konzentration Richtung Keller. Das rummst ganz ordentlich wenn zum Abbau der Hauptschütz des Bühnenaufzugs anzieht...
    Theoretisch ist es möglich mit Schraubkartuschen und entsprechenden Druckminderern aus dem Campingbereich die Gasmenge auf ungefährliche Dimensionen zu begrenzen. Da reicht aber oft die Durchflussmenge nicht für ein auch auf grösseren Bühnen anständig aussehendes Kaminfeuer. Dann eher noch Brennpaste; die ist halt im Handling unpraktisch weil sie sich nicht einfach in Sekundenschnelle abstellen und eine Szene später genauso flott wieder zünden lässt. Oder man imitiert's halt...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."