Firmen-Tankkarte

  • Das einfachste bei solchen Dingen ist, einfach mal freudlich beim Finanzamt nachzufragen, denen die Sache zu erläutern und zu fragen, ob und wenn ja in welcher Form die z.B. Kreditkartenabrechnungen zusammen mit Tankbelegen akzeptieren. So bekommst Du wahrscheinlich die bequemste und günstigste Variante und kannst Dir sicher sein, später keine bösen Überraschungen zu erleben...

  • Na prima - dann ist es doch noch einfacher: Der Leistungsempfänger muss auf der Rechnung auftauchen:


    Zitat

    Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:


    1.
    den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,



    Weiter in Abs. 6


    Zitat

    Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens durch Rechtsverordnung bestimmen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen


    1.
    Dokumente als Rechnungen anerkannt werden können,
    2.
    die nach Absatz 4 erforderlichen Angaben in mehreren Dokumenten enthalten sein können,



    Demnach stellt das Bundesministerium der Finanzen fest, in welchen Fällen die erforderlichen Angaben in zwei Dokumenten enthalten sein können. Im konkreten Fall die Angaben aus Abs 4 auf dem Zettel, der Leistungsempfänger auf der Kreditkarte. Und - wie bereits gesagt - bei der Beantwortung dieser Frage hilft gerne das lokale FA. Auch können die Dir sagen, ob sie die Belege sehen wollen, oder ob die Kreditkartenabrechnung als Beleg reicht. Entgegen landläufiger Auffassung kann man mit den Herrschaften sehr wohl und durchaus konstruktiv reden.