Moin zusammen,
in der BGI 810-3 lesen wir dazu folgendes:
ZitatAnschlagpunkte am Tragwerk gelten als Schnittstellen zum Bauwerk und müssen Lasten sicher aufnehmen können.
Mir geht es wirklich nur um das Wort "SICHER" in diesem Satz. Was bedeutet das denn? Wo kann ich nachlesen, welche Auflagen ein solcher Schnittpunkt erfüllen muss? Wie wir wissen obliegen die baulichen Maßnahmen oberhalb eines Anschlagpunktes anderen Richtlinien, als die unseren unterhalb eines solchen Punktes. Das wurde und wird zu genüge diskutiert.
Jetzt komme ich aber zum Beispiel in eine Halle und möchte die Flasche eines Motors in einen Punkt hängen. Dabei fällt mir auf, dass dieser Punkt sehr beweglich ist, er lässt sich munter nach links, rechts, hoch und runter bewegen. Und wenn ich ihn bewege, rappelt es oberhalb des Punktes.
Der Betreiber sagt mir dazu aber, dass die Nennbelastbarkeit nachgewiesen, gerechnet und beschrieben ist, und er zeigt mir dazu seine Daten. OK.
Aber alle Punkte lassen sich bewegen, sie sind nicht fest. Und ich möchte dazu gerne mehr erfahren, finde aber nichts dazu irgendwo beschrieben. Weder Richtlinien, noch Präzedenzfälle, Rechtsprechungen etc.
Was bedeutet "Anschlagpunkte müssen Lasten sicher aufnehmen können!" Wie muss ein solcher Anschlagpunkt ausgeführt sein, damit er Lasten sicher einleiten kann?
Bin auf Eure Antworten gespannt.