Traversenversand

  • bei einer Onlineshop Bestellung einer langen Traverse zeichnet der Verkäufer die
    Ware im Shop als Frachtfrei aus.
    Bei der Bestellung erscheint ebenfalls kein Versandkostenfaktor (doch, da stand 0,00€)
    und die zugemailte AB weist auch keine weiteren Kosten aus.
    Den in der AB geforderten Betrag überwiesen.
    Nach gut einer Woche fordert der Verkäufer telefonisch die Frachtkosten wegen des
    (nicht in seinem Warenwirtschaftssystem ausgewiesenen) Mehrbetrages für den
    Speditionsversand ein. Ansonsten könne er die Bestellung auch stornieren.
    Aus meinem Verständnis heraus (und auch aus dem meines juristischen Beraters)
    habe ich eine Bestätigung des Kaufs erhalten und den geforderten Betrag gezahlt.
    Weitere, nicht vor/bei der Bestellung preisgegebene Versandkosten habe ich nicht zu tragen.


    Jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht?

    weniger ist oft mehr...

  • Du bist im Recht und kannst die Traverse notfalls einklagen.
    In Deutschland muss der Endpreis für Verbraucher JEDERZEIT sofort klar erkennbar sein.
    Gewerblich denke ich dass es sich ähnlich verhält, jedoch da die Versandkosten einfach nur irgend wo angegeben werden müssen aber schon vor der Bestellung erkennbar sein müssen.

  • Es ist ganz klar ein Vertrag zustande gekommen und das kann man mit der AB zweifelsfrei ja auch beweisen.
    Du hast Deine Leistung (Zahlung) sogar schon durch Vorauskasse erledigt.
    Nun steht seine Leistung (Lieferung) noch aus und die kannst Du einfordern. Und zwar so wie im Vertrag vereinbart.


    Wenn der Verkäufer mit Irrtum und Anfechtung des Kaufvertrags kommt, dann kann man ihm entgegnen, daß es sich hier nur um einen sog. Kalkulationsirrtum handelt, der nicht als Anfechtungsgrund gilt. Auf gut Deutsch: Die Nichteinbeziehung der Versandkosten in seine Preiskalkulation ist sein Problem...

  • Zitat von "mringhoff"

    Es ist ganz klar ein Vertrag zustande gekommen und das kann man mit der AB zweifelsfrei ja auch beweisen.
    Du hast Deine Leistung (Zahlung) sogar schon durch Vorauskasse erledigt.
    Nun steht seine Leistung (Lieferung) noch aus und die kannst Du einfordern. Und zwar so wie im Vertrag vereinbart.

    Ich würde sogar weiter gehen und dem Verkäufer unmißverständlich klar machen, dass er sich auch an den in seiner AB fixierten Liefertermin zu halten hat, ansonsten gerät er in Lieferverzug - mit allen diesbezüglichen Konsequenzen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Mal abseits vom Rechtlichen überlege zuerst: Um wieviel Geld handelt es sich? Willst du in dem Schuppen nochmal was kaufen?
    Dann schau mal ob in den AGBs was von Rücktrittsvorbehalt steht. Ich nehm das mal an, dann gibts halt aus Sicht des Verkäufers einen anderen Grund um zurückzutreten.


    Trotzdem viel Erfolg!
    Grüße

  • Zitat von "kob1"

    Mal abseits vom Rechtlichen überlege zuerst: Um wieviel Geld handelt es sich?


    das muss man sich im Leben laufend fragen: Will ich unbedingt Recht bekommen, dafür streiten und mich ärgern oder lass ich es einfach bleiben und habe meine Ruhe? Meine Ruhe ist mir oftmals mehr Wert...


    Meine Vorgehensweise wäre gewesen, dem Verkäufer das zu sagen, daß ich genau deswegen bei ihm gekauft habe, weil es incl. Versand am günstigsten war und daß er jetzt nicht einfach den Preis nachträglich erhöhen kann. Irrtum hin oder her... Das ganze per E-Mail, deutlich die Rechtslage erklären und bitten nun endlich vertragsgemäß zu liefern.


    Wenn er es dann auf einen Rechtsstreit anlegt, würde ich ihn bitten, den Betrag unverzüglich wieder zurück zu überweisen und die Traverse bei einen anderen Händler bestellen.... Soll er sich doch einen anderen Kunden suchen...

  • habe dem Händler meine Sicht der Dinge per mail geschildert und sofortige Lieferung
    zu den in der AB vereinbarten Bedingungen gefordert.
    Man lernt nie aus...
    Werde weiter berichten.

    weniger ist oft mehr...

  • ein / zwei Telefonate (meinerseits) später hat er dann doch geliefert.
    Genervte Mitarbeiter hatten schon durchblicken lassen, dass das lange Teil
    im engen Lager nur stören würde.
    Also hatte der Verkäufer die tras selbst auch bestellt, und hätte bei Rücklieferung
    an seinen Lieferanten (sofern ich zurückgetreten wäre) abermals Versandkosten
    tragen müssen.
    Also hat er sich entschieden, die Traverse zu uns zu liefern. So wie es eigentlich vereinbart war.
    Man muss es aber erstmal versuchen, dem Kunden die Mehrkosten unterzuschieben...

    weniger ist oft mehr...