Hallo erstmal,
ich beschäftige mich gerade ein wenig mit den anzuwendenden Vorschriften für unsere Freilichtbühne.
Für den Bühnenbereich und die Bereiche die für das "Personal" zugänglich sind kann ich mich auf die BGV berufen, mittlerweile ja DGUV. Soweit klar.
Da unserer Zuschauerbereich <500qm ist und auch "nur" für 900 Personen fest bestuhlt ist, fallen wir nicht unter die VStättVO in NRW.
Gibt es andere Vorschriften die für uns anzuwenden sind oder könnten wir (vom mehr oder weniger gesunden Menschenverstand und der allgemeinen Bauordnung ausgehend) im Grunde alles machen wie wir wollen?
Der Bau existiert seit etwa 10 Jahren, ist also nicht neu oder so. Ich frage mich nur ob es Vorschriften gibt die z.B. Fluchtwege, Sicherheitsbeleuchtung, etc. regelt.
Es gibt eine feste Überdachung, wie gesagt feste Bestuhlung und eine Umwehrung hinter und seitlich des Zuschauerbereiches.
Danke schonmal
Andreas