Frage zu Vorschriften

  • Hallo erstmal,


    ich beschäftige mich gerade ein wenig mit den anzuwendenden Vorschriften für unsere Freilichtbühne.
    Für den Bühnenbereich und die Bereiche die für das "Personal" zugänglich sind kann ich mich auf die BGV berufen, mittlerweile ja DGUV. Soweit klar.
    Da unserer Zuschauerbereich <500qm ist und auch "nur" für 900 Personen fest bestuhlt ist, fallen wir nicht unter die VStättVO in NRW.
    Gibt es andere Vorschriften die für uns anzuwenden sind oder könnten wir (vom mehr oder weniger gesunden Menschenverstand und der allgemeinen Bauordnung ausgehend) im Grunde alles machen wie wir wollen?
    Der Bau existiert seit etwa 10 Jahren, ist also nicht neu oder so. Ich frage mich nur ob es Vorschriften gibt die z.B. Fluchtwege, Sicherheitsbeleuchtung, etc. regelt.
    Es gibt eine feste Überdachung, wie gesagt feste Bestuhlung und eine Umwehrung hinter und seitlich des Zuschauerbereiches.


    Danke schonmal


    Andreas

  • Das ganze ist doch mal mit einer Baugenehmigung genehmigt worden. Als was - also für welchen Nutzungszweck?
    Darin steht dann auch, welche Vorschriften / Auflagen einzuhalten sind, das wäre mein erster Ansatz.


    Im Sinne der Vehrkehrssicherungspflicht des Betreibers und des Veranstalters würde ich aber alles daran setzen, mich an die Vorschriften zu halten, auch wenn sie -formal- nicht gelten.


    Gruß
    gylo

    ... kann man da nich was löten ? ;)

  • Auch wenn sich aus dem Text ergibt, dass Ihr möglicherweise nicht unter die VStättVO fallt, tut Ihr gut daran, euch an dieser Verodnung zu orientieren.


    Hier die aktuelle Fassung:


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/p…?v_id=4620100107092033646


    Darüberhinaus habt Ihr natürlich alle Rechte & Pflichten, die sich z.B. aus dem Arbeitschutz, technischen Richtlinien, Normen usw. ergeben.


    Da stellt sich dann die Frage, was Du machen möchtest? Dann kann man beim Regelwerk konkreter werden.


    Viele Grüße


    Uwe

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

    Mein Büro: runtemund.de

  • Hallo,


    die UVV Vorschriften sind klar soweit.
    An der VStättVO orientieren ist sicher gut. Ich denke es hat aber auch einen Grund, wieso diese erst ab einer bestimmten Größe Anwendung finden soll. Bei kleineren Veranstaltungsstätten sind einige Punkte in dem dort genannten Umfang sicher nicht erforderlich und auch kaum wirtschaftlich umsetzbar. Trotzdem als Orientierung zur Einhaltung der erforderlichen Verkehrssicherungspflicht sehr sinnvoll.
    Konkret möchte ich u.a. eine bislang fehlende Sicherheitsbeleuchtung nachrüsten. Jetzt ist die Frage, gelten für Sicherheitsbeleuchtungen wieder eigene Vorschriften die ich einhalten muss wenn ich eine solche installiere oder kann ich die nach eigenem ermessen konzipieren da die Vorgaben aus der VStättVO ja nicht angewendet werden müssen? In der BGI 810 steht nur, dass für Szenenflächen und Rettungswege eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein muss.
    Wenn ich also überall die geforderten 1 Lux auf Rettungswegen und 3 Lux auf Szenenflächen erreiche, wäre es egal wie ich das tue oder gibt es da andere Vorschriften die einzuhalten sind?


    Viele Grüße
    Andreas

  • Du hast doch einen bestehenden Bau, der ja irgendwie errichtet und vorher nach LBO geplant worden sein muss. In den Unterlagen von "damals" sollte alles drinstehen. Alle Veränderungen sind dann mit dem Bauamt, bzw. der genehmigenden Behörde und dem vorbeugenden Brandschutz abzusprechen. Rechtsgrundlagen zur Sicherheitsbeleuchtung findest Du z.B. hier: http://inotec-licht.de/Vorschriften.3.0.html oder beim VdS und in den Arbeitsstättenrichtlinien: http://www.baua.de/de/Themen-v…Arbeitsstaettenrecht.html Besser ist dennoch, erst nach den Bauunterlagen zu suchen und dann alles andere...

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Ja,... die Sache mit den Bauunterlagen.
    Die wurden leider irgendwann vernichtet. Muss ich bei der Stadt mal recherchieren. Aber stimmt wohl, ich guck mal was sich da noch finden lässt.


    Danke