Bei wem (verband, kammer etc.) bekommt man Infos, was zu beachten ist?
Möchte Lehrling einstellen. Wie, wo, was? ...
-
-
IHK VPLT sagen dir das.
-
Du hast in deinem Profil "Schüler" stehen. Abgesehen von anderen Qualifikationen und Vorschriften muß Du oder zumindest die oder der Verantwortliche für den Lehrling einen Ausbilderschein nach ADA besitzen.
-
Auch nicht mehr unbedingt:
ZitatFür Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2008 bestehen oder begründet werden, sollen Ausbilder von der Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach der AEVO befreit werden.
Aus Sicht des BMBF gilt es Folgendes zu beachten:
Die AEVO wird nicht außer Kraft gesetzt, sondern ihre Anwendung wird ausgesetzt.
Dies hat zur Folge, dass Betriebe in den nächsten fünf Jahren Ausbildungsverträge schließen können, ohne dass die Ausbilder arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse gesondert durch das AEVO-Prüfungszeugnis nachweisen müssen.
Da arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse bereits nach dem Gesetz Teil der fachlichen Eignung sind, die im Betrieb vorhanden sein muss, bedeutet die Aussetzung der AEVO nicht, dass künftig unbesehen auch ausbilden darf, wer über solche Kenntnisse definitiv nicht verfügt. Es wird aber bei Betrieben zunächst einmal davon ausgegangen, dass diese Kenntnisse vorhanden sind. Nur wenn Anzeichen dafür bestehen, dass dies nicht in ausreichendem Maße der Fall ist, können (müssen) die zuständigen Stellen einschreiten.
Das freiwillige Ablegen der AEVO-Prüfung ist auch während der Dauer der Aussetzung möglich.
Aktives Ausbildungsmarketing und die Qualifizierung der Ausbilder sorgen für die notwendige Anzahl und Qualität von Auszubildenden. Die Ausbildung im Wandel, verdichtete Arbeitsabläufe und Auszubildende, die eine individuelle und intensive Ansprache benötigen, stellen die heutige Ausbildergeneration vor neue und größere Herausforderungen. Die Rolle der Ausbildungsverantwortlichen besteht zunehmend darin, Lernen zu moderieren, Denken und Handeln zu fördern und die Auszubildenden bei ihrer Weiterentwicklung zu begleiten. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, auch weiterhin die AEVO Prüfung abzulegen und sich mit Hilfe eines Vorbereitungslehrganges auf diese vorzubereiten.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Maria Deuling
Telefon: 0541 353-415
Rolf Ender
Telefon: 0541 353-425© Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
Angaben ohne Gewähr.
Nur mal aus Beispiel. Musst dich mal bei deiner IHK erkundigen.