Beiträge von Hamster

    Zitat von "skyworker"

    - allerspätestens ab hier wird der Thread nicht mehr nur albern, sondern schon absurd.


    Ich halte es mit Kollegen Ringhoff - ist mir zu ominös ^^


    SKY


    Ominös schon, aber die Eingangsfrage stellte jemand anderes?


    Zitat von "soundeffekt"

    Hallo Zusammen,...


    Gruss Soundeffekt

    Zitat von "mringhoff"

    Einmal heißt das nicht Fachkraft, sonder "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" (VfV)- die Fachkraft ist eine Berufsbezeichnung, der "Verantwortlicher" eine Person mit näher bestimmten Qualifikationen.


    Nur der Vollständigkeit halber: als fragliche Qualifikation wäre hier die "Fachkraft" ausreichend, da sie die VA im entsprechend kleinen Rahmen bewegt. In der VStättVO heisst es
    "(4) 1 Bei Szenenflächen mit mehr als 50m² und nicht mehr als 200m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit nicht mehr als 5000 Besucherplätzen müssen die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 ZUMINDEST von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung wahrgenommen werden."


    Die Diskussion geht also richtig nur um "Fachkraft: ja oder nein" und nicht um "Verantwortlicher: ja oder nein". Oder sehe ich das falsch?


    Und immer wieder finden sich in der Verordnung (also dem Gesetzestext) abmildernde Formulierungen wie "...bühnen- und beleuchtungstechnische Ausstattung von einfacher Art und geringem Umfang..." oder "...von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren zu erwarten sind..." - da muss es dann auch nicht einmal mehr eine Fachkraft sein? (Ja, die Klassifizierung steht in der BGI 810, das ist aber auch m.E. alles zu dehnbar, als dass man den Threadstarter darauf festnageln und die Baustelle stilllegen könnte.)

    Zitat von "falcocgn"

    (...) Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Grad der Gefährdung des Betriebs. (...)


    Womit wir wieder beim Thema Risk Assessment wären...


    Die Bühne baut also jemand anderes, wir können davon ausgehen, dass derjenige das darf und kann. Die wäre damit also abgehakt. Wie gross sind damit die verbleibenden Gefahren? Muss es für den Rest eine Fachkraft sein (= jemand, der ein Blatt Papier besitzt mit seinem Namen und dem Wort "Fachkraft" drauf)?
    Es geht wie gesagt ums festgenageltwerden durch eine Behörde!


    Zitat von "mringhoff"

    Übrigens: Eine (rechtssichere) Abmahnung bekommt man eigentlich dann, wenn man etwas gemacht hat, was nicht rechtens war...


    Wenn zum Beispiel eine NICHT-Fachkraft eine elektrische Anlage errichtet, die allen Regeln der Kunst entspricht, ist das dann NICHT rechtens?


    Es gab einen ähnlichen, spannenden Thread zu irgendwelchen Rechtsfragen, in dem unter anderen ein Forist schrieb, der nach eigenen Angaben Jurist im Hauptberuf ist. Ich finde den Thread leider nicht wieder und den Foristen auch nicht. Kann mir jemand suchen helfen? Kann besagter Forist sich melden? Das wäre glaube ich sehr hilfreich (z.B. falcogn schreibt bereits sehr fundiert, keine Frage...)


    Gruss,


    Christoph

    Zitat von "mringhoff"

    ...er darf die Leitung und Aufsicht aber selber machen. Und hier steht dann nichts von der notwendigen Qualifikation des Unternehmers selbst....


    Nein, da steht: DARF ... NUR - mit anderen Worten, er muss nicht selber die Qualifikation haben, aber er steht in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass JEMAND auf der Baustelle sie hat. Wenn ER SELBST passend qualifiziert ist, dann darf er die Verantwortung sich selbst übertragen. Er MUSS NICHT zusätzlich einen anderen beauftragen.


    Die Frage des Threadstellers ist m.E. noch immer nicht beantwortet. Eine hieb- und stichfeste Antwort kann ich nicht geben, hätte sie aber auch gern :)


    Das grosse Hauen und Stechen zum Thema "verantwortliches Arbeiten" ist ja zum Teil auch schon im Gange, war aber gar nicht die Frage. Die BGV C1 als schriftliche Niederlegung dessen anzusehen, was allgemein anerkannt als "vernünftige Arbeit" gilt, ist m.E. richtig, braucht aber auch nicht diskutiert zu werden. Trotz allem enthält sie Formulierungen, die schwammig bleiben:
    "Dies sind INSBESONDERE (nicht: AUSSCHLIESSLICH) Ingenieure und Techniker für Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Studio- und Studiobeleuchtungsmeister, Hallenmeister.
    Als Nachweis der Eignung gilt ZUM BEISPIEL (nicht: AUSSCHLIESSLICH) ein nach landesrechtlichen Bestimmungen erworbenes Befähigungszeugnis."
    Es muss also noch anderen Leuten gestattet sein, Leitung und Aufsicht zu führen...?


    Ausserdem findet sich in der Versammlungsstätten- oder Sonderbau-VO nirgends das Wort "BGV". Dort wiederum sind die erforderlichen Qualifiktionen relativ klar beschrieben (sind aber Veranstaltersache - siehe meinen letzten Satz).


    Noch mal: es geht nicht darum, dass möglicherweise schlechte/falsche/gefährliche Arbeit abgeliefert wurde, sondern nur um die Leute, die da arbeiten!
    Die Frage ist also immer noch: Mit Berufung auf welches Gesetz kann der unliebsame Konkurrent die Veranstaltungsbaustelle des Threadstarters durch wen stilllegen lassen?


    Ansonsten: wenn der Veranstalter in der Pflicht ist, einen VfV an den Start zu bringen und die Konkurrenz liefert den fürs selbe Geld gleich mit, dann ist das natürlich schlicht und einfach ein Wettbewerbsvorteil, den man akzeptieren muss.


    Grüsse,


    Christoph

    Hier noch mein Senf:


    - Die Auswahl von Traversentyp und Einbaulage sollte in erster Linie davon abhängen, WAS man bauen will. Will ich z.B. nur einen Vorhang aufhängen, tue ich gut daran, Dreipunkt mit Spitze unten zu bauen. Die Last zentriert sich auf diese Weise selbst. Für einen Messetand mit ein paar Lämpchen dran oder selbst bei rudelweise 6er-Bars halte ich das auch für pragmatischer.


    - Das begrenzende Kriterium ist u.U. sinnvollerweise die Durchbiegung. Der Vorhang sitzt nämlich sonst in der Mitte auf, oder das Publikum bekommt es mit der Angst, weil es AUSSIEHT als würde das alles gleich brechen. Die kritische aussehende Durchbiegung ist i.A. deutlich früher erreicht als irgendwelche realen Bruchlasten.


    - Ein System aus Traversen darf nicht derart am Limit benutzt werden, dass kleinste Abweichungen zum Versagen führen. Wenn ich mir schon Gedanken darüber mache, wie herum ich meine Truss einbauen muss, wo die Kupplungen hin kommen und ob zuerst der Bolzen oder die Schweissnaht reisst, gehe ich zu weit! Es muss immer noch genug Spielraum bleiben, um auf dem Job Einzellängen gegeneinander tauschen oder eine Lampe zusätzlich einbauen zu können.


    - Die meisten Rundbogenbühnen schaffen in dieser Frage Tatsachen.


    Zitat von "gast"

    An dieser Stelle möchte ich auch die Behauptung einwerfen, das die Belastbarkeit eines 3Gurt Systems in der Aufbauvariante "sitze nach vorne, oder hinten" am belastbarsten ist, da hier der obere und untere Druckpunkt den maximalen Abstand haben.


    - Die Unterschiede sind marginal, da die Spitze keinen Steineranteil mehr ins Flächenträgheitsmoment einbringt. Zum Vergleich Prolyte H30D: Iy = 1057,3 cm4 gegenüber Iz = 1047,9 cm4 (es ist also sogar kleiner).


    Zitat von "Pfälzer"

    ... da können sich die beiden Rohre auch noch auf den Eiern abstützen.


    - :lol:

    Äh... Ich zitiere der Einfachheit halber aus dem deutschen Wikipedia (darf man das?):


    "Das Risiko ergibt sich aus der Multiplikation der Schadenshöhe mit der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. der Gefährdungsrate, je nachdem, ob es sich um ein zeitlich begrenztes Wagnis oder um ein fortdauerndes Risiko handelt, summiert über die verschiedenen Gefährdungen."


    Die Frage nach der Brennbarkeit von Ballasttanks ist zur Bewertung des Risikos absolut notwendig.


    Dazu gehört dann in der Risikobewertung die Feststellung der möglichen Folgen und eine Festlegung auf eine Wahrscheinlichkeit, mit der das passiert. Letzteres ist zugegeben diskussionswürdig. Wenn es aber so ist, das der Verlust des Ballastwassers eine Gefährdung der Bühnenkonstruktion und damit der körperlichen Unversehrtheit von darauf oder davor befindlichen Menschen darstellt, ist der Faktor "Schadenshöhe" so hoch, dass der Faktor "Eintrittswahrscheinlichkeit" gar nicht mehr klein genug sein kann, um das Risiko als Ganzes ignorieren zu können.


    Im Klartext heisst dass: wenn die Wahrscheinlichkeit, dass Pyro den Ballasttank schmilzt, NICHT sehr, sehr, sehr gering (100% sicher: gleich null) ist, muss mit etwas nicht brennbarem ballastiert werden, also z.B. Stahl, Beton, Wassertanks aus Stahlblech oder ganz vielen Feuerwehrleuten.


    Edit: Risikobewertung ist übrigens nicht Aufgabe des Statikers.


    Die Ausgangsfrage war: wie gering ist diese Wahrscheinlichkeit? Ist sie klein genug oder nicht?


    100% Sicherheit kann es nicht geben, es stellt sich wie immer die Frage, zu welchem Preis man dem Ideal "100%" wie nahe kommen kann. Ab einem gewissen Punkt ist es immer billiger, die ganze Sache sein zu lassen, als die entsprechende Massnahme umzusetzen. Das gilt Kernkraftwerken in der Ukraine, Massenveranstaltungen im Ruhrgebiet und möglicherweise für Pyro an wasserballastierten Bühnen.

    Zitat von "rockline"


    Ich würde zu 100% hinter diesem Meisterstatus stehen wenn die Verfahrensweise sinnvoll erkennbar wäre.


    Zunächst: das würde ich wohl auch, wenn es mich nicht theoretisch den Job kosten würde...


    Zitat von "rockline"


    Leider ist der Unfug mit der Formulierung das man ab 200m² oder soundsovielen Besuchern einen Meister aufstellen muss usw. alles andere als nachvollziehbar.
    Jede Hausfrau mit einem Berufsabschluss als Köchin darf hierzulande eine Firma für Veranstaltungstechnik eröffnen. Dabei darf sie unverblümt elektrische Betriebsmittel in der Öffentlichkeit aufbauen - ohne jegliche Mindestvoraussetzung. Diesen Zustand möchte ich noch einmal unterstreichen - denn bei uns herrscht nach wie vor Narrenfreiheit.
    Und wenn dann aus den Reihen der Gesetzgebung Vorschriften kommen die inhaltlich nicht wasserdicht sind, kann ich das immer noch nicht wirklich ernst nehmen.


    Wie auch schon andere bemerkten, wäre nach dieser Regelung so gut wie jede Veranstaltung Meisterbedürftig. Aber das ist doch eigentlich genau das, worauf Du hinaus wolltest = man muss qualifiziert sein, um den Job machen zu dürfen. Der Gesetzgeber verlangt ja auch eine Gewinnerzielungsabsicht, wenn Du eine VT-Firma sein willst und hat sich wohl überlegt, dass diese Grösse die untere Grenze dessen sein dürfte, bei der man nennenswerte (= steuerlich relevante) Mengen Geld verdient. Alles darunter ist Hobby. Hobbies zu haben, darf man niemandem verbieten, auch Bäckern und Köchinnen nicht.



    Was es zum Betrieb einer baubuchpflichtigen Bühne braucht, sollte reichen, Bäcker und Köchinnen davon abzuhalten, Bühnen zu bauen. Oder aber die dürfen das, weil sie die Abhnahmeprüfung bestanden haben.


    Für die elektrischen Geräte gibt es Sachen wie e-Check oder wie das heisst. Ggf. tonnenweise Schukokabel jährlich zu prüfen und dazu individuell zu markieren, halte ich jedoch für weltfremd.


    Um das "haben einer Firma" allerdings mal aus der Diskussion heraus zu nehmen, eine Parallele aus der Baubranche. Ich bin gelernter Bauingenieur, Fachrichtung Baubetrieb. Die klassische Position, die Leute mit meiner Ausbildung bekleiden, ist die des Bauleiters. Grösse der Baustelle: egal. Ein Bauleiter muss aber weder selber mauern noch betonieren, schweissen, Lasten anschlagen, Bagger fahren usw. können.
    Er tut allerdings gut daran, gute von schlechter Arbeit unterscheiden zu können. Das ergibt sich im Laufe des Berufslebens, sofern nicht an der Hochschule vermittelbar und vermittelt. Nachdem ich mir einige Elektroinstallationen angesehen habe, bin ich doch tatsächlich selber in der Lage, eine 63er Kupplung zu montieren oder ein Erdungsband an einer Traverse zu befestigen. Ebenso bin ich aus eigenem Antrieb laufend mit meiner Weiterbildung beschäftigt, was mir aber niemand in Form von Prüfungen bescheinigt. (Da ich mich immer nur zu meinen vorliegenden Problemen weiterbilde, würde ich eine komplette Meisterprüfung sicher nicht bestehen - ich will nicht unbescheiden wirken). Nach zehn Jahren im Beruf weiss ich aber, was ich kann und was nicht und bin nicht zu eitel, mir im Zweifelsfall Hilfe zu holen (okay, hier wäre dann die Frage wieder, wer's bezahlt...)


    Den Rest der Diskussion wird man wohl mit europäischer Harmonisierung und/oder Deregulierung zwecks Eigenverantwortung erschlagen können...?

    Zitat von "andy006"

    Hallo,
    ...Rohrwandungsstärken...
    Grüße der Andy


    ja freilich :roll: das Rohr mit der grössten >Stärke<, also 3mm...


    Dass der Truss ihre maximale Spannweite betreffend ihre Wandstärke egal ist, steht auch so in deren eigenem Blabla zum Thema Statik. Darum geht es mir aber nicht. Bei einem Cornerblock sehe ich auch noch nicht mal die Gefahr des Beulen bekommens. Was ich wissen wollte ist, ob die einzelnen Rohre im Cornerblock dieselbe Querkraft abkönnen.


    Hat sich zwischenzeitlich aber auch erledigt, danke.


    Der Faden ist zwar schon recht alt, da ich mich gerade viel mit den statischen Möglichkeiten von "Kindertraversen" (der Ausdruck ist nicht von mir, mir fällt gerade kein passender Sammelbegriff ein) beschäftigen musste, gebe ich doch noch meinen Senf dazu.


    Die Konstruktion aus einem liegenden X mit diesen spinnenartigen Auslegern als Beinen ist ja schön, weil man Licht über die Leute bekommt, hält aber meiner Ansicht nach so gut wie gar nichts, insbesondere wenn das eine Technoparty werden soll, bei der jede Menge wild tanzendes Volk herumläuft.


    Wenn da mit Karacho einer vor eines der vier Beine rennt, dreht sich das ganze Rigg um seine Mitte und legt sich flach auf die Erde.


    Das sollte man wenigstens auf Stahlplatten stellen. Dann halte ich das aber immer noch für bedenklich.


    Ich habe mal eine ähnliche, windmühlenflügelartige Konstruktion aus H30D gebaut, statt der einen X-Ecke vier T mit jeweils einem Meter dran im Kreis angeordnet. So hat man auch jede Menge Truss über der Fläche statt nur am Rand. Das war allerdings ein Messestand und kein Partyrigg und hatte nur 5x5 Meter Aussenmass.

    Hej,


    weiss hier jemand sicher, dass die Cornerblocks von Global für die drei verschiedenen F34-Serien ebenfalls drei verschiedene sind? Also der für die F34PL sollte selber auch aus 48x3 sein und nicht aus 50x2, darum geht es mir - oder ist das immer derselbe? Wenn es immer der stärkstmögliche ist, soll es mir egal sein...


    Danke!

    Zitat von &quot;andreas grossmann&quot;


    Ich glaube ehr, die Traverse verformt sich plastisch und sonst weiter passiert nichts. Danach kann man die Traverse wegschmeißen. Dies soll jetzt aber nicht heißen, dass man als "Einweglösung" so verfahren darf.


    Gruß aus Korea
    Andreas


    Ja sicher doch... ich wollte erst völlig übertreiben und schreiben "wenn sich eine Fliege drauf setzt", aber ich gucke wohl zu viel Monty Python. Auf jeden Fall: kaputt! :D


    EDIT: Wo Du schon mal in Korea bist, bring' doch ein paar Einwegtraversen mit! Gibt's da bestimmt...

    Hej.


    Meiner Ansicht nach wäre eine solche Statik aus genau dem Grund anzufechten, aus dem Du sie so genau haben willst. Gesetzt den Fall, es wäre für die Standsicherheit essentiell, dass Verbinder (aufgrund ihres Eigengewichts - noch nicht einmal aufgrund der Geometrie am Stoss der einzelnen Traversenstücke!) an bestimmten Positionen liegen, müsste mit dem Aufbau ein Protokoll erstellt worden sein, dass das belegt.


    Es ergibt überhaupt keinen Sinn, an eine Veranstaltungsbaustelle derart komplizierte Anforderungen an die Fertigungsgenauigkeit zu stellen und deshalb auch keinen Grund, in einer Statik etwas anderes als Eigengewicht anzusetzen als einen Mittelwert aus Traverse und Verbindern. Ausserdem wäre in einem derart am Limit gerechneten (oder sogar befindlichen?) System eine einzige Lampe an der falschen Stelle ausreichend, alles zusammen fallen zu lassen.


    Ich verstehe Deinen Respekt vor dem Gericht, aber hoffe in Deinem Interesse, dass der Richter Dich fragt, ob Du sie noch alle hast. :wink:


    Ist ganz ehrlich nicht böse gemeint. Bitte berichte, wie es gelaufen ist.

    Hej.


    Hat jemand sich zufällig schon mal die Mühe gemacht und die Stahlplatten nachgewiesen, die oft und gerne als Bodenplatte für Traversenstempel benutzt werden? Ich meine nur die Platte als solche, also auf ausreissen der Schrauben, wölben oder "falten" der Platte?


    Wäre derjenige bereit, die Ergebnisse seiner Rechnungen mit mir zu teilen?


    Hintergrund ist folgender: Ich bin (für unterschiedliche Anwendungen) auf der Suche nach den (jeweils) optimalen Abmessungen.


    Ich fand hier Beiträge, in denen Platten von 100x100cm bei 5mm Stärke genannt werden oder auch den 80-Kilo-Klassiker 100x100x1cm. Ich habe gerne Platten in 80x80, die gehen nämlich auf Paletten - die müssen allerdings deutlich dicker sein, um fehlende Masse und kürzeren Hebelarm auszugleichen. Irgendwo muss also das Optimum liegen zwischen Gewicht, Handlichkeit und Tragkraft. Vielleicht liegt das ja bei 90x90x1,2? Ich würde es gerne ausrechnen.


    Mein akutes Problem: ich scheitere zu meiner Schande :oops: bereits an dem Nachweis der Verschraubung, weil M12 Senkkopf mitten auf einem Blech senkrecht auf Zug belastet leider kein Fall ist, der in meiner Sammlung Bauingenieursliteratur auch nur annähernd wieder zu finden ist.


    Von daher wäre mir schon mit einer Seite aus einem Tabellenwerk weitergeholfen, die diese Schraubverbindung darstellt. Sind Maschinenbauer anwesend?


    (Ja, ich weiss, dass das anderswo geldwerte Dienstleistungen sind. Wenn's denn sein muss, schickt mir Angebote... dann aber bitte für Berechnungen mit FE-Methode :D )


    Danke,


    Christoph

    Hallo zusammen.


    Drei Wochen sind vergangen und laut Presse haben 650 000 Besucher die Street Parade in Zürich besucht. Es scheint wohl alles glatt gegangen zu sein.


    http://www.faz.net/s/RubCCB495…E5~ATpl~Ecommon~SMed.html


    Auf dem Bild ist m.E. die Quaibrücke zu sehen. Die ist lt. Google Maps etwa 20m breit und 110m lang. Das ist natürlich nicht im Geringsten mit der Tunnelsituation in Duisburg zu vergleichen, aber immerhin ein Engpass. Im Zweifelsfalle würden Menschen hier nicht erdrückt sondern ertrinken.


    Weiss jemand Details über die Planung der Street Parade? Wie verfuhr man bei der Sicherung der Brücken? Waren z.B. Rettungsboote auf Patrouille?


    Im Zuge der jüngsten Ereignisse ist meine Neugier diesbezüglich deutlich gestiegen...

    Zitat von &quot;Mister.Lange&quot;

    Sehr interessant zu lesen. Es war wirklich eine Verkettung unendlich vieler kleiner Fehler.


    Nur zum Teil, denn als das Unheil seinen Lauf nahm, waren Fehler nicht mehr vermeidbar. Entscheidend ist, wer dem Unheil vorher den Weg geebnet hat. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren.


    Sonst haben am Ende noch der Salzburger Bischof und Frau Hermann Recht und es war doch eine Strafe Gottes - und damit nicht eine Ansammlung von Menschen begangener Fehler...?


    Zitat von &quot;TomyN&quot;

    Bei wem siehst du im Moment Flucht- oder Verdunkelungsgefahr?


    Es gibt da jemanden, bei denen muss man sich eher Sorgen machen, dass er sich im Strassenverkehr selbst umbringt.


    Sorry, das lag mir auf der Zunge. Aber der Admin hat recht, kommt mal wieder auf den Teppich.

    Zitat von &quot;DirkB&quot;


    Für Erfindungen wie Kreissäge, Bohrmaschine oder Automobil würde man nach heutiger Gesetzeslage vermutlich ins Gefängnis wandern.


    Deswegen steht ja auf US-amerikanischen Kaffeebechern, dass der Inhalt heiss ist und auf Mikrowellen, dass man keine Kleintiere darin trocknen darf. Das liegt aber an einer komplett anderen Regelung der Produkthaftung, als das wir das hier haben... Würden die Prozesse nach Duisburg in den Staaten geführt, dann wären zwei oder drei Leute wahrscheinlich bereits auf der Flucht.


    Ich gebe Dir recht, das im Laufe der Zeit der Durschnittsveranstaltungsbesucher unvorsichtiger geworden zu sein scheint. Nicht unbedingt aus Verantwortungslosigkeit, sondern eher aus Egozentrik ("Durchgang verboten gilt für alle, aber nicht für mich"). Was Kleinkinder und Hunde auf Technoparties zu suchen haben, frage ich mich auch.


    Aber:
    Zum einen ist diese Entwicklung bekannt, zum anderen sind die Besucher der VA ja dorthin eingeladen worden und auch dazu eingeladen worden, Alkohol zu trinken.


    Damit halte ich jede Art von Vorwurf gegen die Besucher für absolut unprofessionell.


    Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass Einzelpersonen in der Masse gezielt auf die Entstehung einer Panik hingearbeitet haben, werden sie hoffentlich gefunden und zur Rechenschaft gezogen. Davon habe ich aber noch nirgends etwas gehört oder gelesen und das ist glaube ich auch nicht Thema dieses Threads.

    Noch ein paar Ideen zur konkreten Umsetzung.


    Es ist nicht realistisch, dass jede VA individuell von einer Versicherung bewertet werden wird. Bis zu einer festzulegenden Grössenordnung sollten die privaten Haftpflichtversicherungen bzw. die Berufshaftpflichtversicherungen weiterhin pauschal ausreichen.


    Liegt eine VA im Übergangsbereich von pauschal zu individuell versicherungspflichtig, muss die Versicherung nach eigener Abwägung eine Freistellung von der individuellen Versicherungspflicht bescheinigen.


    Darüber, klar, werden Risiken individuell bewertet und die VA eigenständig versichert.



    P.S. Ich habe übrigens keinen Abgeordneten, ich bin nicht mehr in Deutschland gemeldet...

    Zitat von &quot;Jeremy&quot;

    Das ist aber dann ein ziemlich großes Auge, das da zugedrückt werden muss. Das geht auch nicht mehr heimlich, still und leise. Insbesondere, wenn eine VA schon im Vorfeld umstritten ist, wird sich da mit Sicherheit jemand ganz laut bemerkbar machen, wenn's am Versicherungsnachweis fehlt.


    --
    Jeremy


    Die FAZ hat, nicht ganz unberechtigt, die Frage gestellt, wo den die Medien waren, als im Vorfeld kritische Stimmen Kritik übten. Das war keine reine Selbstkritik, das ging in erster Linie gegen die lokale Presse, die auf die geposteten Äusserungen auf "Der Westen" u.ä. mit entsprechender Vorberichterstattung hätte reagieren müssen. Was ich sagen will: Man muss offenbar schon sehr, sehr, sehr laut schimpfen, um wahrgenommen zu werden. Hoffen wir das Beste...

    Zitat von &quot;ADMIN&quot;


    3.) Die Versicherung darf dem Veranstalter Auflagen machen, diese selbst prüfen, im Notfall die Veranstaltung abbrechen. Vielleicht sollten die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik besser von der Versicherung beaufragt werden.


    Je mehr ich drüber nachdenke, desto eher glaube ich, dass das funktionieren könnte - allerdings haben die Versicherungen diesbezüglich einen enormen Nachholbedarf, was ihr Veranstaltungswissen angeht, denke ich. Darüber wird noch einige Zeit vergehen, bis das so etabliert ist wie beispielsweise in Sachen Auto.


    Frage ist nur noch: wer verhindert, dass Veranstalter unversichert veranstalten? Die Gefahr, dass darüber wieder Behörden Augen zu drücken, ist nicht gebannt?