Beiträge von else

    Zitat von "Timo Blößer"

    Eure Produktpalette ist ja wirklich weitreichend... von PA bis zu Motorrädern!? :grin: Nicht schlecht der Zusammenhang!


    na wenn Du es schon ansprichst - zeig ich natürlich was wir da so produzieren :D




    wenn schon, denn schon....

    Das ist hier von unserer Seite kein Verkaufsgespräch - ich habe also keinerlei Veranlassung hier im Forum Werbung zu betreiben. Einzig um die unberechtigten Anwürfe eines User richtig zu stellen habe ich hier geantwortet. Das solls dann aber auch gewesen sein. Jeder geneigte kann sich ein Bild machen und auf ewige Nörgler verzichten wir dann auch gern. In diesem Sinne...

    skyworker


    ich hab mir mal bissi die mühe gemacht über dein profil und der angebotenen suche - deine gesammelten antworten, die meist nur aus ein-zwei-zeilern bestehen, anzusehen. wenn ich davon wirklich ausgehe - und du mir als profi ersthaft erklärst, dass dich nicht die tatsächliche leistungsaufnahme in abhängigkeit des ausgangspegels und der lastimpedanz interessiert anstatt der für ein modul vollkommen nebensächlichen fiktiven max. leistungsaufnahme, dann bin ich hier in der tat falsch. vorausgesetzt alle dächten so - was ich wiederum anhand einiger pfiffiger fragen und antworten hier ausschließen kann.
    und nu is wochenende!

    ja da kommt noch etwas! Einer so netten Aufforderung muss man ja einfach folgen.


    die rechnerische Leistungsaufnahme kurz max. Leistungsaufnahme beträgt beim im ersten Beitrag benannten Gerät 1560 W.


    Wem nützt das? Ich glaube ich bin in diesem Forum falsch.

    Wissen Sie Herr Dosenfutter - Sie kommen hier ständig mit Ihrem Halbwissen.


    Fassen wir mal die Fakten zusammen.


    Prüfnummer - brauchts net
    Angabe (einer fiktiven) max. Leistungsaufnahme - brauchts für diese Geräte nicht! - wenn der große T das mit seiner Chinaware macht ist es vielleicht für seine Semiprofis und Laien sinnvoll, mag sein.
    Ihre "rechtlichen" Auskünfte sind ergoogeltes Halbwissen und überwiegend murx.
    Eine Konformitätserklärung (außer bei einigen bestimmten Produkten bei denen diese in schriftlicher Form mitgeliefert werden muss) ist nicht Lieferbestanbteil. Auf Anfrage eines zuständigen Amtes wird diese Erklärung an das Amt gesandt. Nur weil Sie hier den überheblichen Möchtegern spielen - spring ich nicht über ihr zu kurz gehaltenes Stöckchen.
    Die in der Tat nicht ganz korrekte CE Kennzeichnung wird nachgebessert.
    Ihre Kommentare sind nörglerisch und von Halbwissen und unwissen gespickt.


    Noch zu Ihrer letzten Entgegnung bez. Inverkehrbringer. Wenn Sie als Firma unter zuhilfename eines Modules ein neues Endprodukt herstellen - sind Sie Inverkehrbringer des neuen Endproduktes. Dieses sollten Sie dann natürlich als Hersteller auch ausgiebig testen, insbesondere wenn Sie es verkaufen möchten. Für das Produkt Modul aber - bleibt im Innland der Inverkehrbringer die Fa. elseaudio. Entsteht im weiteren ein Schaden durch einen Fehler in einem dieser Module (alle werden ja nicht ausgiebig getestet - oder wollen Sie das auch noch verlangen?) haftet weiterhin in der Rechtskette der Inverkehrbringer des Modules. Das ist nicht nur logisch sondern so auch vom Gesetzgeber bestiimmt. Ich weiß - auch das werden Sie wieder irgendwie verdrehen. Verdrehungen und Auslassungen scheinen ja Ihr Hobby zu sein.

    Zitat von "Thorsten Erpel"

    Ich glaub ich bin bisher in den falschen Musikklubs unterwegs gewesen - derart bekleidete Damen hab ich da nie gesehen :wink:


    dann wohl... komm mal in die hauptstadt.

    die signatur bzw. das logo stammt noch aus der zeit in der wir musik-club-betreiber waren. ich hab mich so daran gewöhnt... :D



    danke für die freundliche aufnahme.

    es gibt nur einen inverkehrbinger - das ist der hersteller bzw. sein inländischer vertreter - in diesem fall die fa. elseaudio. mensch dosenfutter - erzählen sie hier doch nicht was von ner blinden kuh. und sorry - aber wenn sie nicht anhand der daten der module und der dann nur ihnen bekannten daten der verwendeten chassis - mit einer ganz ganz einfachen pillepalle rechnung - in der lage sind, die tatsächliche leistungsaufnahme zu ermitteln - sollten sie den job wechseln. aber darum geht es ihnen ja gar nicht. ihnen gehts ums motzen. sieht man schon bei der konformitätserklärung die eben nicht (bei dieser art geräte) unmittelbar zur lieferausstattung gehört sondern im falle des falles von zuständigen behörden angefordert werden kann. diesen gegenüber ist der hersteller und/oder inländische vertreter auskunftspflichtig - und nicht irgend einem dosenfutter.


    zu ihrer information. der hersteller hat inzwischen erklärt das er die leider im umlauf befindliche falsche ce vorlage verwendet hat. bei uns noch verhandene geräte werden damit noch ausgeliefert. neue geräte kommen dann mit der berichtigten! und nun muss ich mich leider abstöpseln - hab nämlich gerade festgestellt das die fritzbox bei uns im büro auch eine nicht ganz so richtige ce kennzeichnug hat. nüch das die abfackelt - nüch war.
    eine pflicht zur CE kennzeichnung wurde nicht bestritten. eine kennzeichnungspflicht der leistungsaufnahme - wie wieder einmal von ihnen untergeschoben - bestet aber gemäß gesetz nur für bestimmte produkte. suchen sie ruhig weiter... wenn sie dann bei kühlschränken und fersehern sind - beides ist dieses modul nicht!





    ...

    Zitat von "skyworker"

    Wo wir hier sind? In Absurdistan... genauer gesagt in der Hauptstadt des Zwergstaates Absurdistan...


    Jemand ein Eis? Popcorn? Für Bier ists zu früh, oder?


    ja skyworker... ist zu früh... fürs Bier

    Dosenfutter


    Nett das Sie meinen wiederholten Hinweis auf die nicht geforderte Angabe der Leistungsaufnahme einfach unter den Tisch fallen lassen... und dies obwohl Sie mehrfach das Gegenteil behaupteten. :) Und sorry - wenn Sie nicht in der Lage sind - die dann tatsächliche Leistungsaufnahme aller vom Veranstallter gestellten Geräte zu berechnen.... (einfacher gehts ja nimmer) liegt dann wohl bei Ihnen. Ich denke Ihre Mitstreiter kriegen das in sekundenschnelle hin. :o


    zu dieser Ausführung:


    "Daß andere das auch schlecht machen, macht es bei Ihnen also besser? Daß die CE-Zeichen falsch sind, ist oftmals Absicht, um sich vor Schadenersatzklagen zu schützen. Eine Abmahnung für die falsche Kennzeichnung ist halt doch deutlich billiger. :roll: Wie wäre es, wenn Sie - statt zu behaupten, daß es sie gibt - einfach mal darauf hinweisen, WO diese Konformitätserklärung steht? In der Anleitung? Nichts drin zu sehen. Auf dem Gerät? Nichts davon zu sehen. Auf der Verpackung? Auch nichts davon zu sehen. ..jetzt sagen sie bitte nicht, irgendwo versteckt auf Ihrer Homepage, die ruckzuck im Schadensfall geändert werden kann und dazu in der Regel nicht als Dokument zählt."


    Das ist doch einfach nur Quark - Lassen Sie sich einfach mal Fachmännisch beraten bovor Sie hier solche tatsachenwidrigen Behauptungen aufstellen. Jeder Inverkehrbringer eines Gerätes ist für dessen technische Beschaffenheit haftbar. Das hat mit der CE Kennzeichnung gar nichts zu tun. Und Ihre weitere Behauptung ist nun wirklich abenteuerlich und böswillig. Wo sind wir hier eigentlich?

    Ich weiß jetzt nicht ob ich dies an der Richtigen Stelle im Forum poste, notfalls kann es ja verschoben werden.
    Ich bin ein wenig dazu gezwungen worden mich hier anzumelden, aber wenn ich schon mal da bin möchte ich auch meine gute Kinderstube bestätigen. Ich bin Marko aus Werder/Havel und betreibe mit einem Partner zusammen einen Handel für PA Technik. Hauptsächlich sind wir im B2B Bereich tätig - weniger im B2C, weswegen uns auch sicherlich hier nicht so viele kennen werden. Ich freue mich also nun auf einen Austausch von Wissen und hoffe auf viele Anregungen.
    Marko
    elseaaudio.de

    Achso und noch etwas... weil ja die "nicht lieferbaren" Synq Module angesprochen wurden - deren erst-Auslieferung wurde wiederholt verschoben! Dies ganz ohne Wertung. Bei uns wird es die nicht geben.

    Ich hab mich mal hier angemeldet um direkt auf Fragen antworten zu können und auch um einiges klarzustellen.


    Lieber User Dosenfutter.


    Spätestens mit Ihrer Entgegnung "Nein" auf die Frage der Konformitätserklärung haben Sie sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt.
    Eine leicht Fehlerhafte Kennzeichnung - die im übrigen selbst schon bei den namhaftesten internationalen und Deutschen Anbietern vorgekommen ist, rechtfertigt Sie nicht, entgegen unserer Versicherung des Gegenteils, zu dieser tatsachenwidrigen Behauptung. Mit sachlicher Kritik hat das nichts mehr zu tun.


    Ein paar Beispiele:





    Auf weitere Beispiele (zu Hauf) verzichte ich aus nachvollziehbaren Gründen.


    Des weiteren behaupten Sie immer noch Stein und Bein die Leistungsaufnahme müsste auf dem Aktivmodul angegeben sein. Dies entspricht aus mehreren Gründen nicht den Tatsachen. Lesen Sie sich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen - auf die ich Sie schon wiederholt vorsichtig hingewiesen habe, einfach mal in Ruhe durch. Dann werden Sie vielleicht feststellen, dass es sich bei einem Aktivmodul oder auch bei einem Verstärker nicht um eine Waschmaschine einen Kühlschrank oder dergleichen handelt.
    Bei einem Aktivmodul kommt noch hinzu, dass eine wichtige Voraussetzung für die Angabe einer Leistungsaufnahme fehlt. Wenn Sie in Ihrer Ausbildung aufgepasst haben, wovon ich mal ausgehe, dies im Moment aber nicht feststellen kann, wissen Sie welche. Sicherlich könnte man die max. Leistungsaufnahme angeben.... aber welchen Sinn hätte dies für einen professionellen Benutzer auf den Sie sich ja beziehen? Tun Sie mir einfach den Gefallen und schreiben nicht über Geräte die Sie nicht in der Hand hatten oder getestet haben und wie in diesem Fall - von deren Hersteller Sie vorher noch nie gehört haben. Nicht nur das Sie anderen damit Schaden zufügen, man macht so etwas einfach nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Marko Schüler
    elseaudio