Hallo,
mir ist deine konkrete Frage auch nicht ganz klar. Zielt deine Frage auf die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" oder den "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik"?
Generell gilt, dass der „Verantwortliche f. VT“ im Gegensatz zur „Fachkraft für VT“ oder dem „Meister für VT“ keine berufliche Qualifikation sondern eine Funktion im Rahmen bauordnungsrechtlicher Regelungen (Versammlungsstättenverordnung) darstellt. Die Voraussetzungen hierfür sind in der oben zitirten Versammlungsstättenverordnung (§ 39) festgelegt.
Ähnliches gilt im Übrigen auch für die "Elektrofachkraft". Auch diese Bezeichnung stellt eine Funktion dar. Hierbei ist allerdings auf die Auwahlverantwortung des Unternehmens im Sinne der Gefahrenanalyse zu verweisen.
Zu deiner nachfolgenden Frage:
Das Befähigungszeugnis „Verantwortliche f. VT“ gilt in einem Bundesland ausgestellt, für ganz Deutschland. Tatsächlich gibt es Bundesländer, die das Muster nie in Landesrecht umgesetzt haben (z. B. Thüringen). Dort kann gar kein Befähigungszeugnis „Verantwortliche f. VT“ ausgestellt werden; weil schlichtweg die Rechtsgrundlage fehlt (zumindest wurde mir dies auf Nachfrage so mitgeteilt). Allerdings kann das entsprechende Befähigungszeugnis problemlos in einem anderen Bundesland beantragt werden.
In den Bundesländern, welche die MVStättV in Landesrecht umgesetzt haben, wird das Befähigungszeugnis „Verantwortliche f. VT“ in der Regel mit der abgelegten Meisterprüfung ausgestellt (wurde obenstehend auch schon korrekterweise beschrieben).
Wenn du neben dem Master (Veranstaltungstechnik) eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit nachweisen (das ist wichtig!) kannst, wird dir die zuständige Behörde auf Antrag ein Befähigungszeugnis nach Anlage 1 als "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" ausstellen.
Sofern du weitere Fragen zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" oder der "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" hast, stelle diese gerne. Ich habe mich in den vergangenen Jahren viel mit den Rechtsgrundlagen dieser Funktionsbezeichnungen beschäftitgt, will dies aber nicht unnötig ausführen, sofern dies für dich nicht relevant ist.....