Sorry, meine 200kG Aussage gilt nur in Verbindung, wenn er die Bühne "nicht-Baubuch-pflichtig" machen will. Das scheinte mit meinem Spruch "Auf jeden Fall..." verallgemeinert worden zu sein. War nicht meine Absicht.
Diese nicht Baubuch pflichtige Bühnen bekommen auch meisstens die Auflage das Dach bei einer Sturmwarnung in 5 Minuten entlastet zu haben (Plane weg oder Dach runterfahren). Deshalb die Einschränkung in der VStättV, daß es nicht für Gäste sein darf, diese bekommst Du besoffen in weniger als 5 Minuten nie von der Bühne
Die pauschale von 200kG kam vom Bauamt in München, die es mir auferlegt hatte, als ich eine Bühne in der Größenordnung hinstellte.