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Bühnenscheinwerfer stürzt auf Konzertgäste

  • lini
  • 23. Juni 2003 um 12:33
  • marcoboy
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    • 26. Juni 2003 um 19:54
    • #21

    anders kann ich mir das auch nicht vorstellen . obwohl auch schon seile rausgerissen sind (erfahrung aus den theaterleben) . wenn sie für die last nicht ausgelegt und zu lang sind kann ein 20kg gewicht eine enorme wucht entwickeln .

    trotzdem darf sowas nie passieren !!! im theater rutschten meist beim abbauen vom teller die teile aus der Hand :o ein profiler lagen da mal unten :evil:

  • Oliver
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    • 26. Juni 2003 um 21:17
    • #22

    Hab ich auch schon gehört das bei manchen Profilern da nur so eine Halterung "rausgefräst" wurde (vom Hersteller) die nur einen milimeter dick ist und bei der geringsten Beanspruchung sofort aufreissen würde. Vielleicht war das Safety auch einfach nur zu lang. Steht in der BGV XY nicht irgendwas von 20cm... ?


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • lini
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    • 26. Juni 2003 um 21:42
    • #23

    Du meinst "Maximaler Fallweg 20 cm".

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • Oliver
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    • 26. Juni 2003 um 21:46
    • #24

    Jenau


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • ADMIN
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    • 27. Juni 2003 um 02:07
    • #25

    Dann würde aber der Safety noch oben hängen und nicht unten...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Oliver
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    • 27. Juni 2003 um 10:29
    • #26

    Test bestanden :D :wink:

    Man, da hätte ich auch selber draufkommen können. :-?


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • lini
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    • 27. Juni 2003 um 12:49
    • #27

    Ich hoffe nur, daß sich der Vorfall auch bei all jenen herumspricht, die das mit der Sicherung nicht so ernst nehmen! Was dabei rauskommen kann, sieht man an diesem Beispiel ja mehr als deutlich.
    Interessant wäre es ja, mal Einsicht in die Ermittlungsakten der Polizei zu bekommen. Mich würde es schon brennend interessieren, zu welchem Ergebnis die kommen...

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • Uwe 1
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    • 27. Juni 2003 um 13:14
    • #28
    Zitat von "lini"

    Interessant wäre es ja, mal Einsicht in die Ermittlungsakten der Polizei zu bekommen. Mich würde es schon brennend interessieren, zu welchem Ergebnis die kommen...

    Das wird Dir sicher nicht gelingen, aber: Da es sich bei (naja mindestens fahrlässiger) Körperverletzung um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, ermittelt der Staatsanwalt von amtswegen und er wird es sicher zur Anklage bringen. Parallel kommt mit einiger Sicherheit eine zivilrechtliche Klage gegen den Veranstalter/Verantwortlichen, wegens Schmerzensgeld etc. hinzu. Diese Verhandlungen sind dann regelmäßig öffentlich. Da könnte dann ja einer der Forensgemeinde Gerichtsreporter spielen 8)

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

    2 Mal editiert, zuletzt von Uwe 1 (28. Juni 2003 um 01:33)

  • lini
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    • 27. Juni 2003 um 13:49
    • #29

    Gute Idee. Da brauchen wir nur noch jemand aus München oder Umgebung, der sich breitschlagen lässt und sich das ganze mal anhört. :wink:

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • KREISS
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    • 27. Juni 2003 um 13:49
    • #30
    Zitat von "Uwe 1"

    Das wird Dir sicher nicht gelingen, aber: Da es sich bei (naja mindestens fahrlässiger) Körperverletzung um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, ermittelt der Staatsanwalt von amtswegen und wird es sicher zur Anklage bringen. Parallel kommt mit einiger Sicherheit eine zivilrechtliche Klage gegen den Veranstalter/Verantwortlichen, wegens Schmerzensgeld etc. hinzu. Diese Verhandlungen sind dann regelmäßig öffentlich. Da könnte dann ja einer der Forensgemeinde Gerichtsreporter spielen 8)

    Uwe

    Ihr schaut wohl alle zuviel Privatfernsehen...!!??!! Kleine Gerichtshow gefällig??? Wichtig ist doch primär das sich jeder immer seiner Verantwortung bewusst ist und diesen Vorfall als magnendes Beispiel nimmt wie schnell etwas passieren kann!

    Ich denke das dies kein Thema für wilde Spekulationen oder nicht begründete Aussagen ist!

  • lini
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    • 27. Juni 2003 um 14:10
    • #31

    Mir geht es hier nicht um Sensationsgeilheit, sondern darum, WIE das ganze passiert ist und wer daran schuld ist.

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • Uwe 1
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    • 27. Juni 2003 um 14:17
    • #32

    Hallo Kai,

    ich sehe hier keinen Raum für Spekulationen oder unbegründete Aussagen. § 223 StGB Körperverletzung oder § 224 gefährliche Körperverletzung sind nunmal ein Offizialdelikte, was nix weiter bedeutet, das der Staatsanwalt auch ohne Strafanzeige verpflichtet ist Ermittlungen aufzunehmen, eben "von amtswegen" (im übrigen wie bei jedem Verkehrsunfall mit Verletzten).

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

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    • 27. Juni 2003 um 16:20
    • #33
    Zitat von "Uwe 1"

    § 223 StGB Körperverletzung oder § 224 gefährliche Körperverletzung sind nunmal ein Offizialdelikte

    Iirc ist die Körperverletzung im Standardfall eben kein Offizial- sondern ein Antragsdelikt, das ohne Strafverfolgungsantrag des Opfers nur verfolgt wird, wenn von staatsanwaltlicher Seite besonderes öffentliches Interesse bekundet wird. Für ein Offizialdelikt benötigt man iirc auch entsprechende Tatmittel.

  • Uwe 1
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    • 27. Juni 2003 um 17:38
    • #34

    Hi starstage,

    hier kann ich nur sagen: "Irrtum Eurer Ehren" :) : Straftaten werden grundsätzlich ohne Willen des Geschädigten von den Staatsanwaltschaften verfolgt, siehe "Offizialprinzip".
    Grundsätzlich heißt jedoch wörtlich "dem Grunde nach" insoweit gibt es natürlich Ausnahmen. Hierzu kann u.a. die fahrlässige Körperverletzung zählen insofern kein öffentliches Interesse besteht. Dies wird in einschlägigen Verfahren jedoch regelmäßig als gegeben gesehen, soweit bei öffentlchen VA unbeteiligte Besucher geschädigt werden.
    Darüber hinaus ist es imho fraglich, ob man hier von Fahrlässigkeit ausgehen kann. Das wären dann aber Spekulationen, die, wie der Kai berechtigter weise schrieb, niemanden zustehen.

    Uwe

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    • 27. Juni 2003 um 23:33
    • #35

    Ich hab' auch mal jemand Unbeteiligtes versehentlich beschädigt. Da das Opfer keine Anzeige erstattete, wurde das Ermittlungsverfahren *sehr* schnell eingestellt. Aber gut, ich bin kein Jurist, da will ich mich nicht festlegen.

  • Uwe 1
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    • 28. Juni 2003 um 00:41
    • #36
    Zitat von "starstage"

    Ich hab' auch mal jemand Unbeteiligtes versehentlich beschädigt. Da das Opfer keine Anzeige erstattete, wurde das Ermittlungsverfahren *sehr* schnell eingestellt. Aber gut, ich bin kein Jurist, da will ich mich nicht festlegen.

    Tathergang und Tatwirkung, da besteht ein kausaler Zusammenhang. Der unbestimmte Begriff "versehentlich", eher gleichzusetzen mit "ohne Absicht" wird regelmäßig als schuldminderndes Indiz vorgebracht, hat jedoch keinen Einfluss auf die Beurteilung der Tatbestandsverwirklichung.
    Entscheidend ist ob der Täter bei Begehen der Tat wusste (Vorsatz), wissen konnte ( regelmäßig dann Verbotsirrtum, wenn er zur Information verpflichtet war -> Vorsatz) oder nicht wusste bzw. nicht wissen konnte (fahrlässig bzw. nicht vorwerfbar -> straffrei), was verboten ist.
    Das sollte bei solchen VA, wo Fachkräfte am werkeln sind, außer jedem Zweifel stehen.

    Uwe

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    • 28. Juni 2003 um 01:44
    • #37
    Zitat von "Uwe 1"

    hier kann ich nur sagen: "Irrtum Eurer Ehren" :) : Straftaten werden grundsätzlich ohne Willen des Geschädigten von den Staatsanwaltschaften verfolgt, siehe "Offizialprinzip".

    Ein Blick in's Gesetzbuch...

    Zitat

    § 232:
    Die vorsätzliche Körperverletzung nach §223 und die fahrläsige Körperverletzung nach §230 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Uwe 1
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    • 28. Juni 2003 um 07:47
    • #38

    Hi Admin,

    hätte ich mich doch fast auf´s Glatteis führen lassen 8) . Mit dem Zitat von § 232 StGB hast Du natürlich insoweit Recht, das allgem. (vors. u. fahrl.) Körperverletzung ein Antragsdelikt ist. Das war mir sicher nicht mehr deutlich im Bewustsein aber ich hatte imho nichts anderes, jedoch etwas mißverständlich geschrieben. Zu meiner Aussage, Straftaten (hier i.S.d. StGB) werden grundsätzlich "von amtswegen" verfolgt stehe ich weiterhin. Die Ausnahme der fahrlässigen (und sicher auch vorsätzlichen) Körperverletzung wird, durch das möglicher Weise vorliegende öffentliche Intresse relativiert. Dies liegt regelmäßig dann vor, wenn der Rechtsfriede über den Lebenskreis des/der Betroffenen hinaus gestört ist (§376 StPO).
    Demnach ergibt sich dann für die Staatsanwaltschaft aus dem hinreichenden Anfangsverdacht der Zwang ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und ggf. bei bestätigten Tatverdacht öffentlich Klage zu erheben (§ 152 StPO).

    So das ist aber reichlich ot. und hilft dem Mädchen auch nicht mehr.

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

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    • 28. Juni 2003 um 09:25
    • #39
    Zitat von "ADMIN"

    Mit anderen Worten: nichts anderes als das, was ich oben auch schon sagte. :roll:

  • Uwe 1
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    • 28. Juni 2003 um 23:23
    • #40
    Zitat von "starstage"

    [Mit anderen Worten: nichts anderes als das, was ich oben auch schon sagte. :roll:

    Hi starstage,

    weitestgehend korrekt. Irrtum ist menschlich... sprach der Igel und stieg von der Klobürste :oops: . Ich habe diesen, durchaus interessanten Diskurs zum Anlass genommen, meine offenbar eingerosteten Jurakenntnisse aufzufrischen und die beiden "Göhler" zum StGB und zur StPO zur Hand genommen. Das Grundlagenstudium liegt halt fast 20 Jahre zurück

    Man möge mir verzeihen...

    Uwe

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