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Dj - Gewerbeanmeldung

  • R880
  • 17. August 2004 um 11:42
  • R880
    Profi
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    514
    • 17. August 2004 um 11:42
    • #1

    Hallo!

    Freund von mir möchte ein Gewerbe anmelden.
    Ich habe ihm geraten sein Gewerbe "Service und Dienstleistung im Bereich Musik" zu nennen.

    Idee war dabei, dass er auch Handel mit Instrumenten bzw. Geräten betreiben kann.

    Habt Ihr hier andere Vorschäge?

    Danke, Thomas

  • DJ-JAJA
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    • 17. August 2004 um 14:57
    • #2

    Sobald halt handel dabei steht, hast Du die Parasiten von der IHK mit am Hacken :?

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • AlphaC
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    1.095
    • 17. August 2004 um 17:49
    • #3

    R880: Wozu braucht der Mann einen Gewerbeschein? Als DJ / Alleinunterhalter ist die Anmeldung einer freiberuflichen / selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt völlig ausreichend!!! USt-Pflicht mit anmelden nicht vergessen und fertig... :!:

  • R880
    Profi
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    514
    • 18. August 2004 um 06:47
    • #4

    Hi!

    Wo liegt denn hier der Unterschied zu einem Gewerbe?

    Gruss

  • DJ-JAJA
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    • 18. August 2004 um 11:50
    • #5

    http://www.steuernetz.de/content/ste200…nterschied.html

    und

    http://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/ST1_Freiberufler/$file/FREIBERUFLER.pdf

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • AlphaC
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    1.095
    • 18. August 2004 um 15:08
    • #6

    Ganz trivial ausgedrückt: Ein DJ ist i.d.R. ein Freiberufler, da er als "künstlerisch darbietend" gilt. Ab einer gewissen Grenze ist er USt-Pflichtig (- macht aber Sinn die gleich mit anzumelden).

    Der Punkt ist, dass ein DJ wie ein Maler, Geiger, Lehrer, Vermögensverwalter, Steuerberater... seine Leistungen zur Nutzung anbietet.

    Ein Gewerbetreibender jedoch hat ein Durchlaufgeschäft, wo also Waren als Druchlaufposten ein- und verkauft werden. Einen sehr geringen Teil seiner eingekauften Waren darf er zum Eigenbedarf nutzen und behalten. Er muss nachweisen, dass er fast alles was er einkauft auch wieder veräußert. Dazu kommt eine gesonderte Kontoführung (eben für die Durchlaufposten), umfangreichere Buchhaltung, die Gewerbesteuer, etc.

    Alles in allem völliger Unsinn dass ein DJ eine Gewerbeanmeldung bräuchte. Ein Haufen Stress für nix. Schließlich soll er die Platten auflegen und nicht verkaufen!!!

  • MatzeRockt
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    • 19. August 2004 um 10:32
    • #7
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Sobald halt handel dabei steht, hast Du die Parasiten von der IHK mit am Hacken :?

    Die hast du auch bei einer Gewerbeanmeldung mit keiner Handelstätigkeit immer mit im Boot.

    Oder hat sich da seit 1995 etwas geändert?

    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • Pati
    Beiträge
    63
    • 24. August 2004 um 20:16
    • #8

    Bitte Vorsicht mit der Bemerkung, dass ein DJ automatisch Freiberufler sei!

    Ein DJ bedient sich lediglich an den künstlerischen Werken anderer Freiberufler, schafft also selbst nichts künstlerisches/kreatives. Ausnahme ist wiederum, wenn es um Remixe, etc. geht, da der DJ dann selbst kreativ wird und weiteres künstlerisches Gut einfließen lässt.
    Das bloße Auflegen von Platten allerdings stellt keine freiberufliche Tätigkeit da, daher bedarf es einer Gewerbeanmeldung.

    Gruß
    Pati

  • toju
    Beiträge
    82
    • 7. September 2004 um 09:08
    • #9

    Alpha C: Bitte poste hier nicht solche Aussagen. Das was Du geschrieben hast, ist leider nicht korrekt. Auch wenn Du ansatzweise recht hast.

    Liebe Leute, die Gewerbeordnung und das Steuerrecht sind nicht gerade einfache Vorschriften. Da ich hauptberuflich in diesem Bereich tätig bin, geht mir bei einigen Beiträgen zu diesem Thema regelmäßig der Hut hoch.

    Wenn ihr euch nicht 100%-ig mit diesem Sachen auskennt, so lasst es bitte! Auch wenn es sicher gut gemeint ist.

    Allen die Ratschlag oder Infos suchen, rate ich einfach mal beim zuständigen Gewerbeamt (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) oder auch beim Finanzamt vorbeizuschauen und sich unverbindlich und kostenlos einige Informationen zu holen. Wenn Ihr Euch dort vielleicht bei einem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin holt, könnt Ihr Eure Fragen klären. Keine Hemmungen. Früher oder später habt Ihr eh mit denen zu tun.

    Natürlich könnt Ihr auch zu einen Steuerberater o.ä. gehen. Das kostet natürlich u.U. etwas.

    Im Vorwege könnt Ihr schon vieles falsch machen, was sich später evtl. negativ auswirken könnte. Deshalb nochmal meine Bitte: Sucht Euch Rat bei fachkundigen Personen.

    Gruss

    toju.

    P.S.: Alpha C: Bitte nicht sauer sein, dass ich Dich hier persönlich anspreche, aber aufgrund Deines Beitrages habe ich mich entschlossen, hier meinen Kommentar dazu abzugeben. Bitte nicht persönlich nehmen. Es gibt auch noch viele andere Beiträge anderer User bzw. in anderen Foren zu diesem Thema. Bisher habe ich das alles immer nur kopfschüttelnd zu Kenntnis genommen. Aber hinter all den Fragen stehen nun mal Menschen die fachkundige Rat suchen und brauchen. Das Thema wird, wenn es einen gewissen Rahmen erreicht, einfach zu komplex und ich würde es nicht gut finden, wenn durch einen falschen Tipp oder Ratschlag jemand Probleme bekommt.

  • timo blösser
    Beiträge
    931
    • 6. Januar 2010 um 12:14
    • #10

    Habe da auch noch eine Frage zu:

    Ich war heute bei uns im Rathhaus und habe ein Gewerbe angemeldet, bei der Frage um welche Richtung es sich handelt, sagte ich "Vermietung von Veranstaltungstechnik und DJ Tatigkeit"
    Die Dame trug dann aber nur die Sache mit der Vermietung ein (auf meine Nachfrage >> ja, sie müssten nur die deutsche Bezeichnung eintragen!?)
    Dann musste ich noch 20€ bezahlen, bekam 2 ausgefühlte Bögen vom Rathhaus und einen Stapel Fragebögen fürs Finanzamt zur "steuerlichen Erfassung..."

    Meint ihr das ist korrekt mit der Bezeichnung, oder soll ich das mit dem DJ Gedöns noch dahinterschreiben bzw. nochmal hindackeln? Was habt ihr denn da stehen bzw. angegeben?

  • Julian Gebhardt
    Beiträge
    194
    • 6. Januar 2010 um 12:32
    • #11

    Wir haben bei uns stehen: Dienstleistungen im Veranstaltungswesen. Das lässt ausreichend Platz für Spielraum.
    Und die Dame beim Amt meinte, dass das schon so Ok sei ;)

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 6. Januar 2010 um 14:53
    • #12

    Schade das toju nicht noch einen nützlichen Link weiß. Ich habe nämlich auch einiges anders in Erinnerung und bin nun ein wenig verunsichert. :?

  • Rolf Gille
    Verifiziert
    Beiträge
    927
    • 6. Januar 2010 um 19:13
    • #13

    Vielleicht hilfts?

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=72708

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

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