1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Hobby Forum
  4. Offenes Brett

DJ-Unfall auf Bühne in Festsaal

  • chinesenfiete
  • 13. Oktober 2004 um 19:50
  • chinesenfiete
    Beiträge
    39
    • 13. Oktober 2004 um 19:50
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich weiss nicht ob ich hier mit meinen Fragen richtig bin...falls nicht, bitte verschieben.

    Hochzeitsfeier im Saal Gaststätte/Hotel. Gäste ca. 140, Bühne ca. 0,5 m über Saalboden, praktisch als seperater Raum, wie es in Sälen meistens ist. Unter der Bühne befindet sich ein Keller mit Abgang direkt von der Bühne aus Nähe einer Seitenwand, also nicht mitten auf der Bühne. Dieses (ich sage mal) Loch ist zur Hälfte mit einer klappbaren Platte abgedeckt, die man hochklappen muss, um die Treppe hinabzusteigen, die andere Hälfte des Lochs ist offen und auch nicht zu verschliessen. Es befindet sich auch kein Geländer oder ähnliches an diesem Loch. Nun ist folgendes passiert: Stromausfall am Anfang der VA...Hauptsicherung im Hause ist durchgebrannt durch Überlast. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hängt wohl die Bühne und die Küche an dieser Sicherung, will ich aber nicht beschwören. Na ja...auf jeden Fall hat der DJ im dunkeln eine andere Steckdose nehmen wollen und ist in dieses Kellerloch gefallen. Seit dem fast unerträgliche Schwerzen im Knie, hat aber die VA bis zu Ende gefahren. Anschliessend sofort ins Krankenhaus ... gestern eine Kniespiegelung gemacht. Bänder und Meniskus in Ordnung, am Freitag kommt noch ne CT oder sowas.
    Im günstigsten Fall darf er 3 Wochen das Knie nicht belasten, danach schrittweise immer mehr. Kann unter Umständen aber auch 6 Wochen dauern und dann schrittweise Mehrbelastung. Der DJ macht den Job nur als Nebengewerbe, ist Hauptberuflich im Aussendienst eines Industrieunternehmens. Nun meine Frage: Da sich die Geschichte wahrscheinlich länger als 6 Wochen hinzieht, hat der DJ spätestens dann ja einen Verdienstausfall, vom Ausfall des DJ´s für weitere Veranstaltungen einmal ganz abgesehen. Kann der Wirt für solche Sachen haftbar gemacht werden ? Wenn ich mich hier im Forum so durchlese, muss unsereins ja alles vernünftig sichern, dass niemand zu schaden kommt. Denke mal, dass es bei Saalbetreibern doch ähnlich sein muss. Da es sich um einen alteingesessenen Gastrobetrieb (Dorf) handelt, wird das Loch wohl schon ewig und 3 Tage auf der Bühne sein. Wird solch ein Saalbetrieb nicht auch von irgendwelchen Behörden überprüft ? Wenn ja, wer ist dafür zuständig ?
    Ich hoffe, dass mir hier jemand Auskünfte geben kann. Falls ich in diesem Forum falsch bin, bitte ich es mir nachzusehen und mir evtl. nen Link oder ne Adresse zu nennen, wohin ich mich diesbezüglich wenden kann.

    Vielen Dank schonmal

    Fiete

  • Hami
    Profi
    Reaktionen
    48
    Beiträge
    1.458
    Marktplatz Einträge
    2
    • 13. Oktober 2004 um 21:01
    • #2

    Mit so etwas besser zur Rechtsberatung...

    Ich werfe jetzt einfach mal etwas in den Raum:
    Der DJ war unterwiesene Person und durfte deshalb auf die Bühne und in den Gefahrenbereich des "schwarzen Lochs". Der Wirt wird ihm das Loch vorher gezeigt haben (oder man kann ihm dies zumindest nicht widerlegen) und ist damit sehr wahrscheinlich aus dem Schneider. Meines Erachtens ein Grenzfall.

    Wenn dann auch noch der DJ selbst den Stromausfall verursacht hat, dürfte es mit Ansprüchen gegen den Wirt schlecht aussehen.

    Ja, das ist eine persönlich Meinung mit juristischem Halbwissen. Finde ich aber mal diskutierenswert.

    Gruß,

    der hami

  • Mario B.
    Beiträge
    37
    • 13. Oktober 2004 um 23:02
    • #3

    Oh, interessant. Den letzten Bühnenunfall haben wir kürzlich in "Praxis" diskutiert, nachdem ein Schlagzeuger bei der Comet-Verleihung von der Bühne gefallen ist.

    Ich bin auch juristischer Laie. Aber mit Hilfe der Versammlungsstättenverordnung kann man ableiten, dass ein Absturz von einer Bühne durch Sicherheitsvorkehrungen vermieden werden muss.

    In erster Linie sieht die Verordnung Geländer zur Sicherung vor. Zwar noch nicht bei einer Höhe von 0,5m, aber wenns dann mindestens 1m in die Tiefe geht (Keller) schon. Tatsächlich gibt es eine Ausnahme, wenn es die Spielfläche aus optischen Gründen nicht erlaubt, Geländer einzusetzen. Z.B bei einer Fernsehproduktion darf drauf verzichtet werden, dafür muss die Absturzkante sichtbar gekennzeichnet sein (Markierband etc.)

    Das dürfte in der Gaststätte aber wohl kein Jurist der Welt durchgehen lassen. Zumal wahrscheinlich auch der Abgang nicht mit Markierband versehen ist ?!
    Auch die Frage, ob vielleicht der DJ selber für die schlechten Sichtverhältnisse schuld ist, interessiert im Rechtsstreit garantiert niemanden.
    Alles in allem, einen Rechtsstreit braucht niemand (ausser die Juristen), aber bevor der nächste ins Loch fällt, solltet ihr schon etwas unternehmen !!

    http://www.vermietanlagen.de

  • Wolfpack
    Beiträge
    905
    • 14. Oktober 2004 um 10:06
    • #4

    Also ich werfe jetzt auch als juristischer Laie in die Gegend:

    Der Wirt hatte meiner Meinung nach eindeutig eine Verkehrssicherungspflicht. Da reichte es nicht, den DJ auf das Loch aufmerksam zu machen.
    Stellt euch mal vor, auf einem Fernsehturm, auf den Besucher und Mitarbeiter gleichermaßen dürfen, wäre kein Geländer gegen Absturz angebracht und der Betreiber könnte sich gegen Absturzunfälle mit einem einfachen Schild oder mündlichen Hinweisen absichern?!
    Oder die Stadtwerke spannen Hochspannungsleitungen quer auf Kopfhöhe über die Strassen und können sich mit nem Schild "Vorsicht, iss g'fährlich!" entschuldigen?!
    Solche Sachen gehen vielleicht in Uganda, aber in Good-ol-Germany zum Glück nicht!

    Normalerweise - würde ich IMHO behaupten, begründet eine mangelnde Verkehrssicherung einen Schadensersatzanspruch nach §823 I BGB: "Wer ... fahrlässig ... den Körper ... eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet" unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflichten (= begründet die Wiederrechtlichkeit).

    Aber da sollte wohl wirklich der Rechtsbeistand her. Und bei solchen Scherzen wie offenen Falltüren im Boden hab ich auch kein Mitleid mehr mit dem Wirt. By the way: Wo war eigentlich die für Gaststätten vorgeschriebene Notbeleuchtung?!

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 14. Oktober 2004 um 10:09
    • #5

    Öhm, der DJ wird ja sein Nebengewerbe angemeldet haben...
    ...auch bei der BG!

    Wo ist jetzt das Problem?
    Auf dem Wirt rumhacken, damit das Loch zugemacht wird?
    Schmerzensgeld wirds vermutlich keins geben!

    Er soll den Unfall der BG melden und gut ist!
    Ist nun mal ein Betriebsunfall und die zahlen dann auch!

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 14. Oktober 2004 um 12:33
    • #6
    Zitat von "PA-Peter"

    Öhm, der DJ wird ja sein Nebengewerbe angemeldet haben...
    ...auch bei der BG!

    Dein Wort in Gottes Ohr! :wink:

    Bei einem ähnlich gelagerten Fall stellte sich heraus, das der AG des "Künstlers" von dem Nebenerwerb überhaupt nix wusste, der hat ihm dann fristlos gekündigt, und die KK brauchte auch nix zahlen.
    Klassisches Eigentor, würde ich mal sagen...

  • f8274
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    4.858
    • 14. Oktober 2004 um 12:36
    • #7

    Würde dem Wirt auch die Schuld geben, egal wie lange das Loch schon existiert (keine Sicherung, keine Notbeleuchtung).

    Sehe aber Probleme für den Nebenerwerbs-DJ, wenn er seine Tätigkeit weder beim Gewerbeamt, noch bei seinem AG angemeldet hat, der schließlich auf ihn wochenlang verzichten muss. Die Folgen könnten bis zur Kündigung reichen. Hier evtl. etwas Gehaltsverlust akzeptieren, um Schlimmeres zu vermeiden, und falls noch nicht geschehen, sollte für die Zukunft das Einverständnis des AG für diese Nebentätigkeit eingeholt werden, dazu ist ein Gewerbeschein Pflicht sowie eine Betriebshaftpflichtvers., denn auch er kann ja mal einen solchen Schaden an Gästen verursachen.

    Dumm gelaufen.

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 14. Oktober 2004 um 12:45
    • #8

    Tja, wenn dem so ist, muß ich ganz blöd sagen:
    Wenn er seinen Job verliert, geschieht ihm das recht!
    Der Unfall hätte nicht sein müssen, auch das körperliche Leid möchte ich niemandem gönnen....
    ...aber nicht angemeldet usw usw: Tja, leider Pech gehabt!

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Wolfpack
    Beiträge
    905
    • 14. Oktober 2004 um 13:28
    • #9

    Ich verstehe ganz ehrlich nicht, wie ihr euch auf eine Krankenkasse oder eine Gewerbeanmeldung beziehen könnt...

    Stellt euch vor ein Gast wäre in das Loch gefallen... würdet ihr dann auch so reden? Warum sollte der DJ rechtlich schlechter da stehen, als ein Gast?

    Es gibt 2 Parteien: Wirt und DJ/Gäste/Veranstalter
    Der Wirt stellt die Rahmenbedingungen für Gäste/Veranstalter/DJ und muss sie auch gleichermaßen mit der Verkehrssicherungspflicht berücksichtigen. Und aus §241 II BGB geht eine Schuld des Wirtes zur Achtung auf Leib und Leben seiner Gäste hervor - egal ob "echter Gast", Veranstalter oder DJ!

    Mann, ist das krass, wie hier der Bock zum Gärtner gemacht wird... ich geh jetzt erst mal grasen! :wink:

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 14. Oktober 2004 um 18:53
    • #10

    Nene, der Gast hat nichts auf der Bühne verloren...
    ...ausser er ist eingewiesen!
    Der DJ IST eingewiesen...

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • chinesenfiete
    Beiträge
    39
    • 14. Oktober 2004 um 19:05
    • #11

    @ Peter:

    Jeder Gast hat doch die Möglichkeit auf die Bühne zu kommen. Sei es, um Musikwünsche zu äussern, mit dem DJ zu reden oder nur mal um evtl. von oben ein Foto vom Publikum zu machen. Habe noch nie irgendwo ein Schild oder sowas gesehen, dass es den Gästen verboten ist.

    Gruss

    Fiete

  • krisusound
    Profi
    Beiträge
    264
    • 14. Oktober 2004 um 21:28
    • #12

    @ peter

    wieso bei der bg angemeldet bzw. versichert wenn ich freiberufler bin bzw. ein gewerbe angemeldet habe ohne daß ich versicherungspflichtige arbeitnehmer beschäftige?

    ich kann mich freiwillig bei der bg unfall versichern aber das kann ich auch bei einer anderen versicherung

    gruß kux

  • hs
    Beiträge
    683
    • 14. Oktober 2004 um 21:58
    • #13
    Zitat von "chinesenfiete"

    @ Peter:

    Jeder Gast hat doch die Möglichkeit auf die Bühne zu kommen. Sei es, um Musikwünsche zu äussern, mit dem DJ zu reden oder nur mal um evtl. von oben ein Foto vom Publikum zu machen. Habe noch nie irgendwo ein Schild oder sowas gesehen, dass es den Gästen verboten ist.

    Gruss

    Fiete

    normalerweise sind sicherheitskräfte da um dieses zu verhinder! also ein besucher hat nichts auf der bühne zu suchen! ist so und war auch immer schon so!


    aneres bsp. auf einem konzert tritt eine band auf; auf der bühne gibt es einen "unterirdischen" eingang dieser steht offen und ist mit sichtbarem klebe band makiert! die band hat eine bühnen einweisung bekommen und weiß das dieses loch existiert! wärend der show fällt ein küstler ins loch! und wer hat schuld? nartürlich der künstler, da er wuste das dieses loch exestiert und dieses makiert war!

    also warum sollte es hier anders sein. der DJ wusste, das es ein loch gibt! einzige fragwürdige ist ob es makiert war !

  • Mario B.
    Beiträge
    37
    • 14. Oktober 2004 um 22:50
    • #14

    @ Pa-Peter:

    Ich glaube, dass ist nicht der richtige Ansatz für den Unfall.

    "Nicht angemeldet" als Dj auf der Bühne zu verunglücken, ist vielleicht ein Tatbestand, der dadurch erst ans Licht kommt. Dieser hat aber erstmal gar nichts mit dem Unfall zu tun.

    Wenn du dein Auto falsch parkst und jemand fährt da eine Beule rein, ist der nach Rechtssprechung schuld. "Aber der PA-Peter hat doch falsch geparkt...."

    Auch glaube ich fast nicht, dass die Berufsgenossenschaft sowas zahlen würde. Weiss ich aber nicht, weil ich so einen Fall noch nicht hatte.

    Aber eine Schuldumkehr bei dem mir unbekannten DJ glaub ich einfach nicht. Dafür ist das Fehlverhalten des Betreibers zu eindeutig.

    Wenn der Dj illegal gearbeitet hat, sage ich Pfui, das unterlasse bitte zukünftig !

    http://www.vermietanlagen.de

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 14. Oktober 2004 um 22:57
    • #15

    erst mal die Fakten:

    es war klar eine Bühne, dann schauen wir in die BGV C1

    § 6
    Absturzsicherung
    (1) An Arbeitsplätzen, Szenenflächen, Verkehrswegen und Zugän-gen,
    die an Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden
    Flächen höher als 1 m liegen, müssen wirksame Einrichtungen gegen
    Abstürzen von Personen vorhanden sein.

    da die Bühne ja nur 50cm hoch war ist das Thema hiermit durch.

    Ich kann Peter nur zustimmen hier greift ganz klar die Gesetzliche Unfallversicherung also die Berufsgenossenschaft. Als Selbständiger habe ich ja zum Glück die Freiheit mich zu Versichern wie ich das für Sinnvoll halte. Wenn ich mich dann jedoch gar nicht versichere ist das auch mein Problem.

    Bei den Thema Lohnfortzahlung ist hier wohl das eine oder andere durcheinander gekommen. Normaler weise muss der Arbeitgeber & Wochen den Lohn weiter bezahlen. danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld bis zur Genesung oder bis das eine dauerhafte Schädigung festgestellt wird.

    Ich halte es jedoch für einen riesen Beschiss an den Arbeitgeber und auch der Krankenkasse. Ob diese bei Kenntniss der Sachlage die Zahlung verweigern dürfen, keine Ahnung gerecht finde ich es schon.

    Zum Thema Kündigung bei ungenehmigter Nebentätigkeit, halte ich für so gut wie ausgeschlossen. Ein Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nur dann verweigern wenn die Arbeitsleitung seines Arbeitnehmer dadurch eingeschränkt wird oder wen diese in Konkurenz zum Arbeitgeber steht. zb. VW Verkäufer arbeite Samstags bei BMW. Somit ist eine Kündigung auch nur in einem solcher Fälle denkbar.

    Alles im allem bekomme ich hier wieder einen dicken Hals. Das alte Thema mit den Hobbykistenschiebern. Versichert über den Arbeitgeber, keine kosten am Bein und wenn etwas Passiert geht es zu lasten der Sozialkassen. Wenn ich sehe was ich jedes Jahr zahle an Versicherungen. Ein solcher Unfall wäre aber da auch kein finazieller Beinbruch.

  • chinesenfiete
    Beiträge
    39
    • 15. Oktober 2004 um 00:55
    • #16

    normalerweise sind sicherheitskräfte da um dieses zu verhinder! also ein besucher hat nichts auf der bühne zu suchen! ist so und war auch immer schon so!
    Hallooo??? Es handelt sich hier um eine Familienfeier in einer DORF - Gastro und nicht um ein grosses öffentliches Event !

    [i]§ 6
    Absturzsicherung
    (1) An Arbeitsplätzen, Szenenflächen, Verkehrswegen und Zugän-gen,
    die an Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden
    Flächen höher als 1 m liegen, müssen wirksame Einrichtungen gegen
    Abstürzen von Personen vorhanden sein.
    da die Bühne ja nur 50cm hoch war ist das Thema hiermit durch.

    Die Bühne ist zwar nur ca. 50 cm hoch...aber der Abgang (das Loch) zum Keller führt nunmal in den Keller...der ist wesentlich tiefer als 1 Meter !!!

    Alles im allem bekomme ich hier wieder einen dicken Hals. Das alte Thema mit den Hobbykistenschiebern. Versichert über den Arbeitgeber, keine kosten am Bein und wenn etwas Passiert geht es zu lasten der Sozialkassen.

    Ich würde sagen: Wären die Sicherheitsvorschriften seitens des Wirtes eingehalten worden, wäre es zu dem Unfall nicht gekommen, egal ob der DJ nun "Hobbykistenschieber" ist oder nicht.

    Nochmal für alle: Der DJ hat sein Gewerbe selbstverständlich angemeldet und auch sein Arbeitgeber weiss von seiner Nebentätigkeit.
    Ach ja...noch etwas: Falls jemand meint, es handelt sich hier um einen jungen Spund, der gerade mit dem Job angefangen hat: Dem ist nicht so. Ich persönlich mache den Job seit über 20 Jahren und mein Kollege, um den es hier geht, ist auch jenseits der 40...nur mal so nebenbei bemerkt.

  • chinesenfiete
    Beiträge
    39
    • 15. Oktober 2004 um 00:59
    • #17

    @ HS:

    der DJ wusste, das es ein loch gibt! einzige fragwürdige ist ob es makiert war !

    Es war definitiv nicht markiert. Hab es selbst gesehen, da ich für meinen Kollegen in der Nacht noch abgebaut habe...nur zur Info !

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 15. Oktober 2004 um 11:09
    • #18
    Zitat von "chinesenfiete"


    Nochmal für alle: Der DJ hat sein Gewerbe selbstverständlich angemeldet und auch sein Arbeitgeber weiss von seiner Nebentätigkeit.


    Dann soll er einfach den Unfall der BG melden und gut...
    ...ich weiß echt nicht, wo das Problem hier ist! :evil:

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Audiotec
    Beiträge
    281
    • 15. Oktober 2004 um 14:03
    • #19

    Hallo !

    Vorweg : ich bin KEIN juristischer Laie , ich studiere gerade auch BGB und mach ne Ausbildung bei der Stadtverwaltung.

    Euer Ansprechpartner bei den Behörden ist das örtliche Bauamt. Diese Falltür ist nie und immer Bauordnungskonform, d.h. der Wirt wird jedenfalls in Zukunft das Probloem beheben müssen und wird evtl auch in Bußgeld aufgedonnert bekommen.
    Das ist die öffentlich-rechtliche Seite die ihr gehen solltet.
    Hinzu kommt der privatrechtliche Weg : Ihr könnt Schadenersatz nach § 823 BGB fordern , da der Wirt in diesem Fall grob fahrlässig gehandelt hat, weil er 1. von dieser Falltüre wusste, 2. keine Notbeleuchtung installiert war.
    Viel Glück dabei, aber ihr seid eigentlich auf der sicheren Seite.

  • Wolfpack
    Beiträge
    905
    • 15. Oktober 2004 um 17:14
    • #20
    Zitat von "DJPEPPER"

    ich bin KEIN juristischer Laie , ich studiere gerade auch BGB...


    Aha, du studierst Bürgerliches Gesetzbuch? Und der Mathematiker hat dann Brox studiert... :wink:
    Find ich cool, dass du dich nicht mehr als juristischer Laie bezeichnest... Ich studiere jetzt schon einige Semester Jura und bezeichne mich selbst immer noch als juristischen Laien... vielleicht sollte ich mal zu euch in die Stadtverwaltung kommen, damit ich endlich was lerne! :wink: :roll: :D

    Der Anspruch aus § 823 I BGB leakt, denn der Wirt hat den DJ ja nicht verletzt...
    hier würde ich mit 2 Ansprüchen parallel fahren: 241 II, 280 I, 276, 282 BGB wegen einer (Verkehrssicherungs-)Pflichtverletzung und nach § 823 II 1 i.V.m. 823 I BGB wegen der indirekten Körperverletzung.
    Evident in jedem Falle wäre auf alle Fälle, ob der Wirt eine Pflicht zur Sicherung des Loches hatte (hier lösen wir die Frage der Widerrechtlichkeit bzw. Pflichtverletzung). Diese Frage können der PA-Peter und Markus Verza sicher mit einem Fingerschnipps lösen...
    Pflicht ja: Schadensersatz!
    Pflicht nein: Pech gehabt!

    Die Frage, ob der DJ von dem Loch wusste, ist ABSOLUT IRRELEVANT!!! Und wenn der Wirt dem DJ hunderttausendmal gesagt hätte, dass es gefährlich ist, auf diese Weise KANN MAN SICH NICHT EXCULPIEREN!!! Schon gar nicht, wenn Leib und Leben bedroht sind. Das war schon immer so und das wird hoffentlich auch immer so bleiben! *Amen* :!:

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™