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GEZ für PC

  • scanzy
  • 13. Juli 2006 um 14:28
  • scanzy
    Beiträge
    782
    • 13. Juli 2006 um 14:28
    • #1

    Die GEZ hat den PC als neue Einnahmequelle entdeckt und somit wird ab dem 01.01.2007 für internerfähige PC`s eine Gebühr von
    17,02 EUR pro Monat erhoben werden. Diese Gebühr entfällt, wenn im Betrieb schon Gebühren für ein anderes Empfangsgerät wie z.B. Radio oder Fehrnseher bezahlt werden.

    Gleiches gilt für den privaten Haushalt in dem es bereits ein Fehrnseher oder ein Radio gibt, hier gilt der PC als Zweitgerät.
    ...
    Da es vermutlich auch andere Gewerbetreibende und Freiberufler gibt, die diesen Zustand nicht hinnehmen wollen, ist zu raten, die Presse auf rechtliche Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam zu beobachten und ggf. gegen entsprechende Bescheide zunächst einmal wiederspruch einzulegen.

    (Quelle: VPLT Magazin / Nr. 38 )

    Naja...

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 13. Juli 2006 um 14:45
    • #2

    => http://www.vrgz.org/html/info/index.html


    Von mir bekommen die kein Geld so lange ich es verhindern kann :evil:

    Radio wird brav bezalt, aber fürs Fernsehen gibt's nix, denn da kommt eh fast nur Schrott. Deshalb vor jahren schon lange abgeschaft und nicht wirklich bereut wenn mann dann mal bei Familie, Freuden oder Kollegen wieder in die Kiste schaut :grin:

  • Fornax
    Beiträge
    957
    • 13. Juli 2006 um 15:17
    • #3

    Wieso kommt dieser Aufschrei erst jetzt? Das wurde alles schlauerweise unter Schrödi beschlossen und auf 2007 als Einführungsdatum verschoben.

    Die Rechnung ist anscheinend aufgegangen. :?

    Der Lauteste ist nicht immer der Klügste.

  • aleister
    Beiträge
    1.657
    • 15. Juli 2006 um 11:42
    • #4

    mir geht die abzockerei von oben ganz gewaltig auf den keks. :evil:

  • Fornax
    Beiträge
    957
    • 17. Juli 2006 um 10:49
    • #5

    Jetzt fängt die Masse erst an zu jaulen, obwohl der Schrott schon 2 Jahre alt ist:

    http://www.n-tv.de/689372.html

    Im Sommer, wo das Unheil schlauerweise beschlossen wurde, hatte ja keiner Bock sich dagegen aufzulehnen. Grillen und Urlaub waren dem Michel erstmal wichtiger. :D

    Der Lauteste ist nicht immer der Klügste.

  • Jobsti
    Reaktionen
    11
    Beiträge
    7.942
    • 17. Juli 2006 um 10:53
    • #6

    Was is denn euer Problem an der Sache?
    Radio und/oder TV bezahlen wir doch sowieso, also kommen doch keine weiteren Kosten auf uns zu.
    Oder hab ich was falsch verstanden?

    Mit freundlichen Grüßen
    B. Jobst | Fa. Jobst-Audio | 36396 Steinau Ulmbach | Germany | http://www.Jobst-Audio.de
    http://www.audiofotos.eu | Kostenfreier Bilderhoster für eure Forenbilder
    Nützliche Tools | Limiter berechnen, Schaltungen usw.

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 17. Juli 2006 um 11:21
    • #7

    Jobsti: Das Problem an der Sache ist, dass man seine (Vor-)Steuer nur noch per PC abgeben kann (muss).
    Somit wird jede Firma dazu verdonnert GEZ zu bezahlen. So richtig dreist wird das ganze, da man auch für den privaten PC noch mal zusätzlich zur privaten GEZ eben diese bezahlen muss, wenn man über diesen etwas geschäftlich macht.

    Beispiel:
    privat: 17,03 pro Monat... 204,36 Euro im Jahr
    Firma: noch mal 204,36 Euro im Jahr
    =============
    408,72 im Jahr GEZ
    die Schwarzarbeit wird wohl wieder etwas steigen :evil:


    oder was vorallem in dieser Branche sehr oft vorkommen wird: GbR
    Da zahlt jeder Gesallschafter die 204,36 Euro im Jahr zusätzlich, wenn er seinen PC daheim...

  • Jobsti
    Reaktionen
    11
    Beiträge
    7.942
    • 17. Juli 2006 um 11:24
    • #8

    Ich denke sobald man nen Radio angemeldet hat entfällt diese Steuer...?

    Mal ne ganz andere Frage:
    Sagen wir jmd hat keinen TV, kein Radio, nur nen Handy, welche heutzutage ja alle Radio empfangen können, muss man das dann anmelden, kommen die schon vonselbst und fragen, oder wie läuft das?

    Mit freundlichen Grüßen
    B. Jobst | Fa. Jobst-Audio | 36396 Steinau Ulmbach | Germany | http://www.Jobst-Audio.de
    http://www.audiofotos.eu | Kostenfreier Bilderhoster für eure Forenbilder
    Nützliche Tools | Limiter berechnen, Schaltungen usw.

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 17. Juli 2006 um 11:30
    • #9

    Mein Handy kann das nicht...

    Gruß, Alex Haneke

  • hell&dunkel
    Moderator
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    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 17. Juli 2006 um 12:22
    • #10

    Rundfunkempfangsgeräte in gewerblich genutzen Räumen wie:
    -Radio/TV im Lager
    -Radio/TV im gewerblich genutzen KfZ (LKW-Fahrer haben gerne einen TV dabei)
    -Radio auf der Baustelle

    Müssen angemeldet werden.
    Das private, radiotaugliche Handtelefon übrigens auch.

    Denken wir uns einen 1-Mann Betrieb mit Ehefrau im Büro.
    Privat: 1x GEZ, soweit in Ordnung.
    Geschäftlich:
    Zwei gewerblich genutzte KFZ mit Radio, 2 gewerblich genutzte PC, Ein Radio im Büro, ein Radio im Lager, ein Radio für die Baustelle.
    Nur um einmal den ungünstigsten Fall aufzuzeigen.

    Ratespiel:
    Was zahlt diese 1-Mann+Frau Bude im Jahr, wenn alles Gerümpel angemeldet wird?

    Ratespiel:
    Können zwei Personen an mehr als 2 Stellen zur selben Zeit die Dienste des öffentlich-rechtlichen Popwellenfunkes und des öffentlich-rechtlichen Buntfernsehens konsumieren?

    Fragen über Fragen...

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Fornax
    Beiträge
    957
    • 17. Juli 2006 um 14:16
    • #11

    Am Besten ist es, sie zahlen nichts. Mann kann sich nämlich auch in zivilem Ungehorsam üben.

    Der Lauteste ist nicht immer der Klügste.

  • Trancemaster
    Beiträge
    157
    • 8. Januar 2007 um 21:49
    • #12

    um das Thema nochmal aufzugreifen :grin:

    muss ab Januar ein PC nun angemeldet werden oder nicht?
    auf der GEZ-Homepage ist nämlich nirgendwo was von einem internetfähigen PC zu lesen.....also würde ich davon ausgehen dass man ihn nicht anmelden muss!

    Vielleicht weis jemand mehr dazu.


    Gruß Joe

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 8. Januar 2007 um 22:01
    • #13

    Ich habe einen Gewerbeschein und muss trotzdem keine GEZ Gebühr bezahlen.
    Zuersteinmal liege ich mit dem Einkommen aus dem Gewerbe unter dem Sozialhilfe-Regelsatz, ich hab das auch nur als Gewerbe laufen damit ich mit dem FA keinen Ärger bekomme.
    Somit bin ich absolut nicht abgabepflichtig.
    Außerdem habe ich keinen gewerblich genutzten internetfähigen PC.
    Der PC, der gewerblich genutzt wird hat keine Netzwerkkarte und auch kein Modem, ist also definitiv nicht internetfähig.
    Steuer geb ich ganz normal per Post ab, weil ich unter die Kleinunternehmerregelung falle.

    Übrigens, wer noch im Elternhaus wohnt braucht eigentlich eh nichts bezahlen (es sei denn man verfügt über gewerblich genutzte Radios, TV oder PCs), wer sagt denn, dass einem der Fernseher gehört, der da im Zimmer steht?
    Wenn Mutti den Plunder bezahlt hat gehören ihr das Zeug auch.

    Was ich übrigens eine Frechheit finde, ist dass die GEZ keine vorfrankierten Rückumschläge zu den Anschreiben beilegt. Ich hab das Ding einfach so in den Briefkasten geworfen :grin: sollen die doch das Porto dafür bezahlen.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • fladdi
    Beiträge
    4.029
    • 8. Januar 2007 um 22:08
    • #14

    Also, wer sich den ersten Brief der Halsabschneider durchliest, wird deutlich sehen, dass nur derjenige Rechner als Gebührenpflichtig aanzusehen ist, welcher über eine TV und/oder Radio Karte adapter verfügt! SO steht es im Brief, dass heißt, dass alle annern rechner RUHIG inet haben können.
    P.S. habe erst auf die 2. "Mahnung" geantwortet, wollte mal sehen was die lieben so sagen: Bis zu 1000€ Strafe... Mir wurscht, hab e nix, weder tv noch radio/-wecker, blablubb!

    Brief ging unfrankiert raus!

  • tufkamagi
    Beiträge
    945
    • 8. Januar 2007 um 23:16
    • #15
    Zitat von "DaftMedia"

    Übrigens, wer noch im Elternhaus wohnt braucht eigentlich eh nichts bezahlen (es sei denn man verfügt über gewerblich genutzte Radios, TV oder PCs)


    Falsch! Sobald dein Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet, bist du verpflichtet, deine Rundfunkgeräte anzumelden.

    Zitat von "DaftMedia"

    wer sagt denn, dass einem der Fernseher gehört, der da im Zimmer steht?


    Wem sollte er wohl sonst gehören, wenn er in DEINEM ZIMMER steht???
    So ein Indiz reicht übrigens für eine Fremdanmeldung durch den GEZ-Schergen schon aus! Und rückwirkend ABmelden geht nicht, nur rückwirkend ANmelden.
    Deshalb immer:Wenn der Scherge ein Gerät entdeckt hat: Du hast es gestern oder höchstens letzte Woche gekauft.
    NIEMALS sagen, wie lange man das Gerät schon hat. Auch wenns kaputt war/ist.
    Denn laut Gebührenverordnung ist jedes Gerät, welches durch eine Rep. kurzfristig wieder Emfagsbereit gemacht werden kann, gebührenpflichtig!!!

    Zitat von "DaftMedia"

    Wenn Mutti den Plunder bezahlt hat gehören ihr das Zeug auch.


    Falsch! Derjenige, der das Gerät zum Emfang breit hält, muss auch bezahlen. Völlig wurscht, wessen Name auf dem Kassenbon steht.

    Zitat von "DaftMedia"

    Was ich übrigens eine Frechheit finde, ist dass die GEZ keine vorfrankierten Rückumschläge zu den Anschreiben beilegt. Ich hab das Ding einfach so in den Briefkasten geworfen :grin: sollen die doch das Porto dafür bezahlen.


    Ich bilde mir ein, du musst KEIN PORTO bezahlen.
    Allerdings bin ich da jetzt nicht 100% sicher.

    Zitat von "fladdi"

    Also, wer sich den ersten Brief der Halsabschneider durchliest, wird deutlich sehen, dass nur derjenige Rechner als Gebührenpflichtig aanzusehen ist, welcher über eine TV und/oder Radio Karte adapter verfügt!


    FALSCH!

    Jeder internetfähige Rechner ist gebührenpflichtig. Dabei ist es völlig irrelevant, ob du einen Internetanschluss zu Hause hast oder nicht.
    Und Internetfähig ist jeder Rechner, auf dem Windoof läuft.
    Also genau genommen schon die 486er.
    Ich mein, da läuft Windoof3.1 drauf.

    Eine schöne Seite, wos alles wissenswerte darüber zu erfahren gibt, ist diese hier:
    http://www.gez-boykott.de/

    ja, es geht noch lauter!

  • Fischback
    Beiträge
    1.387
    • 8. Januar 2007 um 23:34
    • #16

    naja wer sowieso fernseh zahlt muss kein PC zahlen fertig aus.

    Schreibfehler sind absicht und dienen der allgemeinen Brettunterhaltung

    mfg maTze

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 9. Januar 2007 um 01:27
    • #17
    Zitat von "elefelle"


    FALSCH!

    Jeder internetfähige Rechner ist gebührenpflichtig. Dabei ist es völlig irrelevant, ob du einen Internetanschluss zu Hause hast oder nicht.
    Und Internetfähig ist jeder Rechner, auf dem Windoof läuft.
    Also genau genommen schon die 486er.
    Ich mein, da läuft Windoof3.1 drauf.

    Nicht ganz Richtig. USB am 486er? Das wird wohl kaum vorkommen.
    Win3.1 konnte übrigens mein 386er vor 12 oder 13 Jahren schon ;)

    Zitat von "IHK"

    Computer:
    Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der in den Betrieben genutzten Computer als internetfähig gilt.

    Nach Auskunft der GEZ:

    * sind auch solche PC gebührenpflichtig, die weder mit einem Lautsprecher noch mit einer Soundkarte ausgestattet sind. Begründet wird dies damit, dass diese Geräte grundsätzlich in der Lage sind, Sendungen zumindest aufzuzeichnen.
    * muss auch kein Breitbandanschluss vorhanden sein. Die theoretische Anschluss-möglichkeit für ein Modem über das Telefonnetz ist ausreichend.
    * sind auch PC ohne Netzwerkkarte und Modem internetfähig, wenn sie einen USB-Anschluss besitzen, über den man "ohne größeren technischen Aufwand" ein Mo-dem oder ein W-LAN-System anschließen könnte.

    Da es zahlreiche technische Sonderfälle gibt, ist damit zu rechnen, dass es in Einzelfällen zukünftig zu rechtlichen Auseinandersetzungen darüber kommen kann, was ein internetfähiges Gerät ist.

    Nicht als "neuartige" Rundfunkgeräte gelten:

    * elektronische Kassensysteme,
    * Mautsysteme,
    * Mobiltelefone ohne UMTS-Technologie.

    Bei diesen Geräten fällt keine Gebührenpflicht an, da sie weder als "neuartiges" noch als "herkömmliches" Rundfunkgerät gelten.

    Nach Auskunft der GEZ
    verfügen die im Handel verwendeten elektronischen Kassensysteme zwar über einen Zugang zum Internet, können aber "nicht als Rundfunkempfangsgerät bedient werden", so dass damit keine Gebührenpflicht anfällt.

    Alles anzeigen

    Quelle


    Bin gerade dabei mich zu informieren, ob man mit einem Kassensystem (Rechner mit CAO-Faktura ist ja im Prinzip nix anderes) auch eMails empfangen und Steuer machen darf. Somit hätte ich das dann erledigt :grin:
    Wobei ich die Chancen jetzt nicht als allzuhoch einschätze :(


    Zitat von "fladdi"

    P.S. habe erst auf die 2. "Mahnung" geantwortet, wollte mal sehen was die lieben so sagen: Bis zu 1000€ Strafe...


    Das hättest nicht tun sollen oder gar müssen. Wenn du nix hast musst auch keinen Pip von dir geben und das solltest du auch. Je mehr das das so machen, desto weniger Werbemüll lässt dieser Verein auch die Menschheit los. Lesetipp zu dem Thema ab hier z.B.:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=471180#471180


    Hach, ich seh gerade: im Schwesterforum kennt man das Merkblatt der IHK schon :)

  • heinzerl2000
    Verifiziert
    Beiträge
    733
    • 9. Januar 2007 um 17:46
    • #18

    Was hat USB mit internet zu tun, Internet gibts schon seit den siebzigern
    nur da noch über modem und Akustikkoppler

    und Netscape und Co laufen auch auf nem 386 Rechner

    :grin:

    Nichts ist so schlecht, dass es nicht noch als abschreckendes Beispiel dienen kann!

  • Trancemaster
    Beiträge
    157
    • 9. Januar 2007 um 20:43
    • #19

    Ich finds dann halt nur komisch, dass auf der offiziellen GEZ Homepage nirgendwo was von Computer oder so zu lesen ist!

    Nur Radio, Rundfunkgerät und Fernseher - nix PC!

  • p@
    Beiträge
    1.112
    • 9. Januar 2007 um 20:54
    • #20
    Zitat von "elefelle"

    Jeder internetfähige Rechner ist gebührenpflichtig. Dabei ist es völlig irrelevant, ob du einen Internetanschluss zu Hause hast oder nicht.
    Und Internetfähig ist jeder Rechner, auf dem Windoof läuft.
    Also genau genommen schon die 486er.
    Ich mein, da läuft Windoof3.1 drauf.


    Und was ist mit LINUX ?

    Damit schreibe ich z.B. grad hier und ich könnte doch auch übers INet TV gucken oder Radio hören :roll:


    PS: Auf einem der 9 Rechner läuft Windoof, auf den anderen incl. Server nur Linux :grin:

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